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#7039
Hallo

Habe da mal folgende Frage:

Mein Unimog (403) läuft auf den Namen meines Großvaters mit grüner Nummer! Der hatte früher Landwirtschaft! Nun habe ich einen Teil seiner Flächen vererbt bekommen. 3 Wiesen die verpachtet sind und ein Stück Wald, wo ich Kaminholz mache, überwiegen für privat und einen kleinen Teil zum Verkauf.

- Kann ich den Unimog einfach ummelden auf meinen Namen mit grüner Nummer ( reichen da die Vorraussetzungen, Flächen oder Erträge aus)?

- Und ab wann bin ich ein Landwirtschaftlicher oder Forstwirtschaftlicher Betrieb?
Welche Vorraussetzung muss da erfüllt werden? Dürfte ich mich Forstbetrieb XY nennen?

Danke und Gruß :cool:

Sascha aus der Region Hannover
#35346
Hallo,

das Thema grüne Nummer (eigentlich KFZ Steuerbefreiung), Land- bzw Forstwirtschaft und Finanzamt wird immer wieder zusammen und teilweise nicht richtig diskutiert.

Die Finanzämter haben auch keinen \"Ermessensspielraum\" so wie Stefan meint, es gibt jedoch unterschiedliche Richtlinien einzelner Bundesländer.

Meine nachfolgenden Angaben beziehen sich auf das Bundesland Bayern, ob es für Niedersachsen Abweichungen gibt, weiss ich nicht.

Um in den Status Land- und od. Forstbetrieb zu kommen, musst Du eine sogenannte Erwerbsgrundlage nachweisen. D.h. Flächen einer bestimmten Größe müssen in Deinem Eigentum sein. In Bayern sind dass 1 ha Acker od. Grünland od. 50 ha Wald.
Dann bist Du auf Grund der Erwerbsgrundlage Landwirt. Damit wirst Du auch Zwangsmitglied bei der Landw. Berufsgenossenschaft um musst Beiträge entrichten.Die Beiträge sind auch nicht ohne, mind. 170 Euro schon bei einem ha Acker/Grünland.
Du wirst dann in diesem Register registriert und bekommst eine entsprechende Betriebsnummer. Ob die Flächen selbst bewirtschaftet werden,verpachtet sind und was mit den Erträgen gemacht wird, ist für diese Betrachtung egal.

Wenn Du bei der Zulassungsstelle eine grüne Nummer für eine Zugmaschine beantragst, musst Du eine Erklärung ausfüllen, dass nur Land- bzw. Forstarbeiten durchgeführt werden. Nähers wird dort nicht geprüft. Die Zulassungstelle gibt eine Meldung an das Finanzamt, dass mit einem Schreiben die Steuerfreiheit bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt fühlen sich dann die Antragsteller meist \"sicher\", was ein großer Irrtum ist.
Das Finanzamt stellt per Datenabgleich mit dem Zentralregister der Berufsgenossenschaft fest, ob dort Beiträge bezahlt werden bzw. Landwirtstatus gegeben ist.
Das kann aber dauern. So kommt es immer wieder zu Steuernachforderungen, die Jahre zurückgehen können.

Manfred
#38094
Hallo,

das Thema grüne Nummer (eigentlich KFZ Steuerbefreiung), Land- bzw Forstwirtschaft und Finanzamt wird immer wieder zusammen und teilweise nicht richtig diskutiert.

Die Finanzämter haben auch keinen \"Ermessensspielraum\" so wie Stefan meint, es gibt jedoch unterschiedliche Richtlinien einzelner Bundesländer.

Meine nachfolgenden Angaben beziehen sich auf das Bundesland Bayern, ob es für Niedersachsen Abweichungen gibt, weiss ich nicht.

Um in den Status Land- und od. Forstbetrieb zu kommen, musst Du eine sogenannte Erwerbsgrundlage nachweisen. D.h. Flächen einer bestimmten Größe müssen in Deinem Eigentum sein. In Bayern sind dass 1 ha Acker od. Grünland od. 50 ha Wald.
Dann bist Du auf Grund der Erwerbsgrundlage Landwirt. Damit wirst Du auch Zwangsmitglied bei der Landw. Berufsgenossenschaft um musst Beiträge entrichten.Die Beiträge sind auch nicht ohne, mind. 170 Euro schon bei einem ha Acker/Grünland.
Du wirst dann in diesem Register registriert und bekommst eine entsprechende Betriebsnummer. Ob die Flächen selbst bewirtschaftet werden,verpachtet sind und was mit den Erträgen gemacht wird, ist für diese Betrachtung egal.

Wenn Du bei der Zulassungsstelle eine grüne Nummer für eine Zugmaschine beantragst, musst Du eine Erklärung ausfüllen, dass nur Land- bzw. Forstarbeiten durchgeführt werden. Nähers wird dort nicht geprüft. Die Zulassungstelle gibt eine Meldung an das Finanzamt, dass mit einem Schreiben die Steuerfreiheit bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt fühlen sich dann die Antragsteller meist \"sicher\", was ein großer Irrtum ist.
Das Finanzamt stellt per Datenabgleich mit dem Zentralregister der Berufsgenossenschaft fest, ob dort Beiträge bezahlt werden bzw. Landwirtstatus gegeben ist.
Das kann aber dauern. So kommt es immer wieder zu Steuernachforderungen, die Jahre zurückgehen können.

Manfred
#35933
Hallo Sascha,

ja stimmt. Für die verpachteten Wiesen muss Dein Pächter die Beträge zur BG bezahlen, für den Forst nicht.

Aber Vorsicht, dass die Sache nicht nach hinten losgeht.
Um den Land bzw. Forstwirtestatus, mit allen Vergünstigungen ( Kfz Steuerbefreiung, Agrardiesel usw.) zu erhalten bzw. zu behalten brauchts Du eine Erwerbs- bzw. Ertragsgrundlage. Wenn Du nur 2 ha Wiesen verpachtet hast, und dafür aus der kpl. Landwirtschaft nur ca. 200 Euro einnahmen im Jahr machst,geht dass nicht lange gut.

Das ist ähnlich einem Gewerbebetrieb. Es muss die sog. \"Gewinnerzielungsabsicht\" erkennbar sein, ansonsten gehen die Finanzämter von Liebhaberei aus.

Manfred
#38681
Hallo Sascha,

ja stimmt. Für die verpachteten Wiesen muss Dein Pächter die Beträge zur BG bezahlen, für den Forst nicht.

Aber Vorsicht, dass die Sache nicht nach hinten losgeht.
Um den Land bzw. Forstwirtestatus, mit allen Vergünstigungen ( Kfz Steuerbefreiung, Agrardiesel usw.) zu erhalten bzw. zu behalten brauchts Du eine Erwerbs- bzw. Ertragsgrundlage. Wenn Du nur 2 ha Wiesen verpachtet hast, und dafür aus der kpl. Landwirtschaft nur ca. 200 Euro einnahmen im Jahr machst,geht dass nicht lange gut.

Das ist ähnlich einem Gewerbebetrieb. Es muss die sog. \"Gewinnerzielungsabsicht\" erkennbar sein, ansonsten gehen die Finanzämter von Liebhaberei aus.

Manfred
#35990
Hallo,
mein Kommentar basiert auf eigenen Efahrungen aus Baden-Württemberg.
U1000, kommunale und Agrarausstattung, mit grünem Kennzeichen zugelassen und Steuerbefreiung beantragt. Tage später kommt das fällige Schreiben von Finanzamt mit der sinngemäßen Frage \"warum wollen Sie keine Kfz-Steuer bezahlen??\" Also auch für den 1000er die Antworten wie Jahre zuvor für den 403er und den 406er eingetragen und ab zur Post. Nach Tagen wieder Post vom mt, aha der Steuerbescheid. Von wegen!! Abgelehnt! Also Termin gemacht und persönlich angetrabt. Der zuständige Sachbearbeiter meinte nur wenn die Begründung ungefähr so und so wäre dann sei die Genehmigung kein Problem! Willkür hoch drei. Also schnell einen neuen Antrag ausgefüllt, eben ungefähr so und so, und gleich gabs den Stempel.
Übrigens sind auch Fahrzeuge land- und forstwirtschaftlicher Lohnunternehmen von der Kfz-Steuer befreit! Nur wird das gerne verschwiegen oder die Mitarbeiter wissen es selber nicht. Und was ich als Lohnunternehmer mit dem Mog mache unterliegt ja alles dem Unternehmensziel Gewinnmachen auf teufel komm raus! Eichel wirds aber nicht danken, egal was wir machen.
#38738
Hallo,
mein Kommentar basiert auf eigenen Efahrungen aus Baden-Württemberg.
U1000, kommunale und Agrarausstattung, mit grünem Kennzeichen zugelassen und Steuerbefreiung beantragt. Tage später kommt das fällige Schreiben von Finanzamt mit der sinngemäßen Frage \"warum wollen Sie keine Kfz-Steuer bezahlen??\" Also auch für den 1000er die Antworten wie Jahre zuvor für den 403er und den 406er eingetragen und ab zur Post. Nach Tagen wieder Post vom mt, aha der Steuerbescheid. Von wegen!! Abgelehnt! Also Termin gemacht und persönlich angetrabt. Der zuständige Sachbearbeiter meinte nur wenn die Begründung ungefähr so und so wäre dann sei die Genehmigung kein Problem! Willkür hoch drei. Also schnell einen neuen Antrag ausgefüllt, eben ungefähr so und so, und gleich gabs den Stempel.
Übrigens sind auch Fahrzeuge land- und forstwirtschaftlicher Lohnunternehmen von der Kfz-Steuer befreit! Nur wird das gerne verschwiegen oder die Mitarbeiter wissen es selber nicht. Und was ich als Lohnunternehmer mit dem Mog mache unterliegt ja alles dem Unternehmensziel Gewinnmachen auf teufel komm raus! Eichel wirds aber nicht danken, egal was wir machen.

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