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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#393128
Hallo

a) Justin arbeitet auf dem eigenen Hof und ist somit bei FSK-L clean
b) die von Festus angemerkte "zukünftige" Gesetzgebung ist schon in meinen Überlegungen einbezogen.

Die Gesetzgebung besagt im Kern, dass nur Systeme vom Hersteller oder von zertifizierten Herstellern für Geschwindigkeitsregelanlagen zulässig sind.
Hier ist der Grund die Geschwindigkeitsregelanlagen von LKW´s. Nach dem Gesetzestext trifft das aber für alle Fahrzeuge zu, da das Getz hier keine Ausnahmen oder Übergangsregelungen bennent sondern schlichtweg nur Geschwindigkeitsdbegrenzer.
Es muss also ein System gewählt werden, dass der Hersteller so bereits anbietet oder angeboten hat.
MB hat für den MB-Trac eine Kombi aus Gangsperre und Drehzahlabsenkung im 7.Gang angeboten. Insofern ist eine Nachrüstung mit etwas Aufwand gesetzeskonform möglich.

Die Möglichkeit/Notwendigkeit oder Kostenfrage der entsprechenden Führerscheinklasse im privaten, gewerblichen und lof-Bereich einschließlich (BKrFQG klammere ich hier ausdrücklich aus, das ist ein anderes Thema. und ist in anderen Themen bereits beleuchtet worden.

@ Justin
Die Höchstheschwindigkeit bei FSK-L für 15-jährige wird in der Regel auf 25 oder 32Km/h beschränkt, ab 16 Jahren wäre dann T möglich mit 60Km/h.
Daher wäre der Einbau eines Automatischen Geschwindigkeitsbegrenzers (VDO) die beste Lösung, da dieser einstellbar ist und einfach nur entsprechen neu justiert und verblombt werden muss. Später kann die Anlage einfach auf 80Km/h hochgedreht werden, ohne weitere Arbeiten durchzuführen.
Vor allem ist kein Eingriff am Getriebe erforderlich.
#393132
Hallo Helmut,

nur zur Vollständigkeit. Die Klasse T ist leider bei unter 18 jährigen nochmals auf 40km/h maximal begrenzt ( so wie es Justin angefragt hatte).

Hallo Justin,

erst einmal besonders herzlich willkommen, wenn Du jener bist der hier bei mir quasi in der Nachbarschaft ("Bankenviertel" :D) lebt.

Nimm Dir bitte bei all Deinen Überlegungen alle Einschränkungen des T-Führerscheins zu Herzen. Du darfst den Mog wirklich ausschließlich nur zu Land und Fortstwirschaftlichen Zwecken nutzen. Aber bis Du 16 wirst kann sich ja auch noch etwas ändern. Leider aber meist nicht zum Guten.

Bei den technischen Problemen kann ich Euch vielleicht direkt unterstützen auch wenn ich kein 406 Spezialist bin.
#393295
Hi Justin,

freut mich, dass Ihr nun auch hier seid :D
Mit meiner Sperre, tja, wo gehobelt wird fallen auch mal Späne.
Meiner darf sich ja ab und an etwas in heftigem Gelände austoben, aber das habe ich ja an anderer Stelle schon hinreichend beschrieben :wink:
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