Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#399152
Moin,
@Moggälä:
was meinst Du mit vorsichtig?

Deinen "Beweis" kann im Falle eine Falles ein gegnerischer, wenns blöd kommt Staats-Anwalt, genüsslich zerlegen.

"Einfach so", heisst das ohne Ballast auf der Pritsche/im HKH?
"Zügiges Fahren" gilt dann halt als "nicht angepasste Fahrweise"
Schaufel bzw. Gabel nicht demontieren als "vermeidbar"
etc.

Von der erhöhten Betriebsgefahr eines Fahrzeugs mit Anbaugeräten mal abgesehen.

Gruß Claus
Zuletzt geändert von allradler am 11.11.2012, 10:33, insgesamt 2-mal geändert.
#399170
Hallo Claus,

ich nehm mal Du meinst mein Beispiel.
Es soll einfach heißen, das sich die reale Sachlage auf den ersten Blick für Otto-Normalbürger nicht immer und unbedingt mit den im web lesbaren Gesetzen fassen lässt - dafür gibts dann Musterurteile etc...

Meinst Du eigentlich das Beispiel mit dem Urteil? Dein Staatsanwalt kann da ruhig kommen - a) das Urteil stammt nicht von mir und b) da es sich hierbei um Personenschaden handelt, war an der Urteilsfindung sicherlich ein Staatsanwalt beteiligt. Damit könnten sich also Berufskollegen darüber streiten. Also Otto-Normalo bliebe mir da sowieso nur das Erdulden der Ergebnisse - die dann allerdings der Richter zu verkünden hätte.

Oder meinst Du das Beispiel mit dem Handbuch? Ja, ein Handbuch sollte gerde in so einem Fall durch den Hersteller gemäß geltender Gesetze verfasst worden sein, hat also selber keinerlei Gesetzescharakter. Da in meinem Fall Hauer international liefert, steht dazu auch mit Ausrufezeichen der Verweis drin
"... Bei Fahrten auf Straßen und öffentlichen Verkehrsflächen sind die Vorschriften der STVO bzw. der örtlichen Verkehrsbestimmungen einzuhalten. ..."
Am Weg zum Wald bzw. am Heimweg fahr ich gerne die A6/A9/A3 rund um N, hatte aus dem Grund auch die Anfrage bei Hauer gestartet. Wie gesagt, das Eisen ist heiß, Hauer hat seine Antwort nach Rücksprache mit Daimler verfasst und sich nur auf den Frontlader bezogen. Kein Sterbenswörtchen auf den Fragepunkt zur Schaufel, also von Palettengabel noch ganz zu schweigen!...
Mit Wissen dieser (durchaus sehr folgenreichen rechtlichen) Grauzone läufts mir auch immer wieder kalt den Rücken runter, wenn hier die verbliebenen Landwirte Stroh- oder Siloballen einzeln durch den Ort fahren. Strohballen natürlich mit Palettengabel oder noch witziger mit dem Spieß. Am Rückweg wäre ja der Strohballen als Aufprallschutz groß und rund vorhanden, aber am Hinweg . . .
(ganz nebenbei fängt hier gleich die Fränkisch Schweiz an, in um die herum sich ja fast keine Mopedfahrer tummeln)

Auch wenn ich mich wiederhole und unser JohnDoe noch nicht mal seinen Namen unter die Anfrage zu schreiben getraute - JohnDoe (oder theilem oderwerauchimmer), das ganze läuft primär auf eigene Verantwortung. Wenn's kracht bist Du wahrscheinlich der Dumme. Hilft aber oft nix, auch ich werd wieder mit der (geliehenen) Gabel aus dem ein oder andren Grund im Kurzstreckenbetrieb fahren müssen, weil ich keine realistische Alternative hab!


mfG
Axel
#399175
Hallo zusammen,

hallo Axel, Du brauchst doch keine Angst haben, wenn Du mit Schaufel oder Gabeln am Frontlader unterwegs bist. Ein Brett das man rot/weiß anstreichen und vorne am Gerät anbringen kann wird sich doch finden.

Habe ich bei Radladern schon oft gesehen, wurden mit einem rot/weiß gestrichenem Blech die Zinken abgedeckt.

Was dann noch notwendig ist, ist im Gerichtsbeschluß in dem von Dir genannten Link besonders hervorgehoben.

Trivial ausgedrückt: Während der Fahrt Gehirn eingeschaltet lassen.

Gilt nicht nur hier, sondern auch zur Ladungssicherung des Aufmachers.

Gruß Lothar
Pleullagermuttern M180

Hallo Helmut, lies selbst: tatsächlich &q[…]

Hallo ins Forum. Hat jemand einen Befestigungsbock[…]

Hallo liebe Freunde der gepflegten Fortbewegung! […]

gesuche, Lima vom 401 2010 900 Eus

2000 incl.