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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#399677
Hallo,

ich bin bei der Suche zwar auf etliche Beiträge gestoßen, bin mir aber nicht wirklich weitergekommen. Darum entschuldigt bitte meine Frage, die bestimmt schon mal gestellt worden ist.

Mein Unimog 411 / 118 (kurz/offen/neue Achsen) aus Italien soll jetzt eine erste Vollabnahme bekommen.

http://www.unimog-community.de/index.ph ... olf+lieber

http://www.unimog-community.de/index.ph ... olf+Lieber

Nach meinem jetzigen Kenntnisstand wollte ich ihn als LoF Zugmaschine - und da wir über einen eigenen, kleinen Wald verfügen - mit grüner Nummer zulassen.

Ist das klug, oder soll ich etwas anderes machen und wenn ja, was?

Auf meinem Typenschild sind 3200 kg als höchzulässiges Gesammtgewicht angegeben

- auf der Datenbestätigung von Mercedes Benz / Herrn Bemmann stehen 3500 kg.

Hat das höhere zulässige Gesamtgewicht irgendwelche Nachteile?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf
#399683
Hallo Rolf,

bei mir 411.119 stehen auch 3.500 kg in den Papieren.

Was die Zulassung angeht, nimm die grüne Nummer. Bei der Anmeldung bei der Zulassunsgtelle brauchst ev. eine Bescheinigung vom Ortslandwirt oder von der Gemeinde, dass du eigene Flächen hast, wofür du deinen Unimog brauchst. Nach der Zulassung kommt noch mal ein Schreiben vom FA wo die genau begründet haben wollen, warum grüne Nummer.
Später hast du die Möglichkeit Anhänger mit Folgekennzeichen zu fahren.
Solltest du doch mal auf ein Treffen oder außerhalb der grünen Nummer was machen wollen, kannst du deinen Unimog jederzeit für je 4 Wochen als LKW besteuern lassen, ohne das du dein Kennzeichen ändern musst. Kostet für den 411 nicht wirklich die Welt. Bei mir reicht eine kurze Email aus. Schwärzt dich dann aber einer an, bleibts ohne Folgen.
#399688
Hallo Rolf,

Der Unterschied der Gewichte kann am Unterschied kurzer/Langerradstand liegen. Meinen nicht bindenden Unterlagen zu Folge hatten zumindest die älteren 411 mit kurzem Radstand tatsächlich nur 3200 Kg zGG während die mit langem Radstand 3500 Kg zGG hat.
Wenn sich die Datenbestätigung von MB aber explizit auf Dein Fahrzeug bzw Fahrzeugausführung bezieht sollte dies wohl gut sein.

Der Unterschied zwischen normaler schwarzer Nummer und grüner Nummer exakt 210 Euro, die für das Fahrzeug mit schwarze Nummern an Steuer im Jahr bezahlt werden. Dafür darfst Du aber mit dem Fahrzeug mit schwarzer Nummer alles machen was Du auch mit dem grünen Kennzeichen machen dürftest und noch viel mehr :wink:

Die Steuersubvention die mit dem grünen Kennzeichen einher geht ist halt eigentlich nur für aktive Land oder Forstwirtschaftliche Betriebe gedacht und somit die Nutzung auf ausschließlich diesen Zweck begrenzt.
Die Ausfahrt bei schönem Wetter just for fun, das Treffen am Wochenende sind mit dem grünen Kennzeichen ohne die bereits erwähnte Nachversteuerung streng genommen nicht zulässig und stellen im schlimmsten Fall den Straftatbestand der Steuerhinterziehung dar. Wird man tatsächlich wegem letzterne verurteilt sind dieFlensburger Punkte eher belanglos. :wink:

Weitere Alternative wäre noch das schwarze Kennzeichen mit einem H hinten dran. Spart gegenüber dem normalen Kennzeichen nochmal 19 Euro / Jahr erfordert aber ein entsprechendes H-Gutachten, Kosten mir nicht bekannt. Für eine derartige Zulassung gibt es von Rechtswegen keine Nutzungseinschränkungen gegnüber dem normalen Kennzeichen.

Wird das Fahrzeug nur mit 3200 Kg zGG zugelassen verringert sich die Kfz Steuer bei normalem Kennzeichen auf 185 Euro und ist damit sogar 6 Euro günstiger als ein H-Kennzeichen.

Wichtig ist aber in allen fällen das in den Papieren unabhängig von der Zulassung aus steuerlichen Gründen das Fahrzeug als LOF-Zugmaschine / Ackerschlepper klassifiziert und eingetragen wird. Dies ist nur Fahrzeug und nicht Nutzungsabhängig und nimmt Dir all Sorgen bezüglich Umweltzonen.

Du hast die Wahl :D
#399697
Vielen Dank,

daß ich mit einem grünen Kennzeichen nicht am Wochenende zu irgendwelchen Treffen fahren darf, habe ich überhaupt nicht gewußt und bisher auch noch nie bewußt gelesen.

Ich hatte mir schon überlegt, daß man böse mit mir sein würde, weil diese Frage bestimmt schon so oft gestellt worden ist, aber ich habe zum Beispiel auch erst durch dieses Forum gelernt, was LoF überhaupt heißt.

Ich weiß aber noch nicht, was ein Anhänger mit Folgekennzeichen ist.

So bin ich aber nun doch sehr froh, daß ich diesen Beitrag eingestellt habe und bin für alle weiteren Anregungen sehr dankbar, zumal ich hierdurch jetzt gerade eben erst bemerkt habe, daß es für solche Fragen ein eigenes Forum gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf
#399702
Hallo Rolf,

war eben bei der BayWa und habe die TÜV- Bescheinigung meines 411ers abgeholt. Die Kosten belaufen sich auf TÜV (60 Euro) und das Oldtimergutachten kostet 94 Euro.
Also den TÜV hat er ohne Mängel! (für ein 41 Jahre altes Fahrzeug nicht schlecht) und Bremswerte bei denen sich ein neuer Schlepper eine Scheibe abschneiden könnte.
Beim H-Gutachten wird alles auf Orginalität geprüft, angefangen von Sitzen über Armaturenbrett bishin zum Orginalton des Lacks oder authentischer Reklame bzw Firmenaufschriften (Rahmen bzw Fahrwerk sowiso...)

grüße Robert
#399716
Hallo Rolf,

mach Dir keine Sorgen über zuviel oder falsch gestellte Fragen, so etwas gibt es nicht. :wink:

Natürlich wirst Du auf Treffen immer wieder auch Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen antreffen und in den aller meisten Fällen passiert auch nichts.
Wo kein Kläger da kein Richter.

Es gibt aber bereits Regionen (vielleicht mit leeren Kassen) in denen zumindest bei größeren Treffen meist bei der Abreise gezielt kontrolliert wird.

Ein Anhänger mit Folgekennzeichen ist im Prinzip ein Anhänger eines LoF-Betriebes der kein eigenes Kennzeichen führt sondern das Kennzeichen eines der LoF Schlepper des Betriebes. Er hat keine eigene Zulassung muss aber auch ein paar Regeln in Beschaffenheit und Nutzung einhalten. Auch hier ist zwingend die LoF-Nutzung notwendig. Das ein Anhänger mit solch einem Folgekennzeichen nur hinter einem steuerfrei (grün) zugelassenem Schlepper bewegt werden darf, wird immer gerne behauptet, steht aber nirgendwo.
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