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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#403451
Hallo zusammen,
Hab heute von einem Bekannten gehört das ich unseren Unimog 2010 von der Schweizer Armee nicht als Zugmaschine mit Führerschein B fahren darf.
Jetzt ist der Unimog schon angemeldet und hat sogar ein H- Kennzeichen.
Kann mir jemand sagen wie ich den Unimog noch anders zulassen kann? Laut anderen Internet Seiten darf man mit Führerschein B die "kleinen" Mogs wie 2010 , 401 und 411 fahren.
Wäre um jede Hilfe dankbar.
Schöne Grüße aus dem Sauerland
Thomas
#403458
Moin Thomas,

einfach mal Tante GOOGLE fragen, statt in irgendwelchen Foren rum zu suchen.

Klasse B:

ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).

Also, verklage Deinen Kumpel wegen seelischer Grausamkeit und fahre beruhigt mit Deiner Zugmaschine weiter. :lol:
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