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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#404680
Hallo zusammen,

ich habe einen U401 EZ: 1955, zGM: 3150kg. Top Restauriert. Hier überlege ich nun ob ich diese mit schwarzem Kennzeichen oder mit H-Kennzeichen zulassen soll.

1. schwarzes Kennzeichen
+185€ Steuer (zGM 3150kg)
- keine zufahrt in Umweltzonen

2. H-Kennzeichen
-192€ Steuer pauschal
+ freie Fahrt in Umweltzonen

Weiterhin habe ich zu diesem Unimog den passenden Anhänger
Müller Mitteltal UDBK, EZ: 1954, zGM: 5800kg
Wie zulassen?

1. grünes Folgekennzeichen kommt nicht in Frage, da kein LoF Zweck beim Zugfahrzeug vorliegt.
2. H-Kennzeichen leider auch pauschal 192€ Steuer
3. reguläres schwarzes Kennzeichen 216€ Steuer
4. Ablastung auf z.B. 3500kg entspricht 134€ Steuer

Was wäre hier, speziell für den Anhänger, zu empfehlen?
Gibt es hier eventuell eine Möglichkeit dies günstiger zu bekommen evtl. aufgrund des Alters?

Besten Dank im voraus.

gruß Sascha
#404684
Hallo Sascha,

bei dem Mog würde ich mich für Variante 1 entscheiden weil so ein tolles Stück eigentlich als LOF Zuhgmaschine klassifiziert sein sollte. Hier geht es es um die Bauart nicht um den Zweck wie beim grünen Kennzeichen.

Wenn das Fahrzeug aber eine LOF Zugmaschine ist darf es sich auch ohne H-Kennzeichen und grüne Plakette aus eigener Kraft in Umweltzonen bewegen.

So sparst Du schon mal 7 Euro pro Jahr.
Gibt es hier eventuell eine Möglichkeit dies günstiger zu bekommen evtl. aufgrund des Alters?
Auf Grund des Alters gibt es das H-Kennzeichen. :wink:
Zuletzt geändert von Jürgen-Fahlbusch am 30.12.2012, 19:12, insgesamt 1-mal geändert.
#404687
Hallo Sascha,

jetzt wollte ich auch gerade was schreiben, aber Jürgen war schneller :(

Dem ist aber auch nichts mehr hinzu zufügen.

Du hast ja schon selbst alle Details aufgelistet, nun ist es Deine Entscheidung, wie Du es machts.

Beim Anhänger würde ich auf 3,5 t ablasten (wenn Du nicht die ganze Nutzlast brauchst) - spart Dir die jährliche HU.

Glückauf

Lutz
#404838
Hallo Sascha,
den Anhänger braucht Du nicht ablasten. Vorausgesetzt Du bewegst den Zug mit der Einleitungsbremse, dann hat der UDBK bauartbedingt nur eine Höchstgeschwindigkeit von 25km/h. Das bekommst Du auch eingetragen und Du benötigtst drei Schilder.
Dann gilt nach StVZO Anlage VIII zu §29 Abs.1 bis 4, Abs. 9 und 10 für
Anhänger
2.1.5.2 die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind, oder mit einer zulässigen Gesamtmasse > 0,75t <= 3,5t 24 Monate

Hast Du eine Zweileitungsbremse macht es eher Sinn die Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h zu beschränken. Die Geschwindigkeiten jenseits der 40 km/h erreicht mein 411 mit DBK nur leer in der Ebene mit entsprechend Anlauf ( ist aber auch verboten da nur Einleitungsbremse und 25km/h Schilder aber 2 Jahre Tüv und volle Nutzlast). Bei 4800kg GG hat sich die Frage nach dem H-Kennzeichen nicht gestellt, da schwarzes Kennzeichen eh günstiger.
Guten Rutsch oder Schneeketten Stephan :D
#405017
Hallo Sascha,

wie Stephan schon geschrieben hat, wenn der Anhänger nur eine Einleiterbremse hat, beträgt die bbH 25 km/h, muss also auch mit drei Geschwindigkeitsschildern gekennzeichnet werden.

Das ganze ist unabhängig vom Kennzeichen (schwarz, H oder grün)


@Stephan
gut das Du das mit den <= 40 km/h = 24 Monate noch geschrieben hast, daran habe ich garnicht mehr gedacht. :wink:

Glückauf

Lutz

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