Moin Jörg,
dir hilft die Kopie eines abgelasteten 404 im Rahmen des Zulassungsverfahrens in keiner Weise.
1. werden die Voraussetzungen für die Ablastung - verbleibende Nutzlast bei LKW muss 20% (oder waren es sogar 25%?) der zGM betragen - restriktiver eingefordert als noch vor wenigen Jahren.
Mal ganz ehrlich: einen 404-FuKo in der Zulassungsart LKW geschl. Kasten unter Berücksichtigung der geforderten Nutzlast auf zGM <= 3,5to zu bringen, bedarf schon magischer Kräfte (hermetisierter und mit Helium gefüllter Koffer

).
2. wird sich kein aaS darauf einlassen, eine Ablastung aufgrund einer Briefkopie eines vergleichbaren Fahrzeugs vorzunehmen. Der Weg
deines 404 über die Waage wird dir nicht erspart bleiben.
Also fahr mit dem 404 auf eine öffentliche Waage, dann sprich mit dem TÜVler deines Vertrauens, ob und unter welchen (Zulassungs-)Voraussetzungen er zu einer Ablastung bereit ist.
Als LKW wird da nix laufen, möglicherweise ist eine Zulassung als SoKfz Werkstattwagen, WoMo o.ä. nach Einbau der dann geforderten Einrichtungsgegenstände im Leichtbau möglich.
Der 404-FuKo wiegt leer ca. 3.200kg, da ist nicht viel Spielraum.
Gruß Ulli
Gruß aus der Lüneburger Heide
Ulli
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zur Erinnerung an meinen Sohn Oliver