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#197869
guude,

frag mal im 404 forum, ich weiß nicht, ob alle 404-er hier mitlesen.
es dürfte nicht ganz einfach werden, die bestimmungen für lkw in bezug auf leer- zu gesammtgewicht werden häufig strenger gehandhabt als früher. Du kannst natürlich mit einem freundlichen prüfer glück haben.
warum willst Du ablasten? jährlicher tüv? führerschein B?

gut mog, justus.
#197873
Moin,

ich muss meinem Namensvetter Recht geben, die Kopie des Briefes wird Dich nicht weiter bringen.

Wenn Dein Koffer noch im Originalzustand ist, daß dann lies mal im 404-Forum (Suche benutzten) nach, was Du alles abbauen musst, um halbwegs an das geforderte Leergewicht ranzukommen.

Moritz hatte dies mal im Sinn, hat dann aber den großen Führerschein gemacht. KeuleEule hat da glaube ich auch ne Menge geschrieben, der hat das für Seine Freundin und Ihren Führerschein gemacht. Nicht zuletzt hat auch Ironmog abgelastet, auch für die holde Weiblichkeit.

Stell Dich mal darauf ein, daß einiges dafür runter muß. Wenn Du es dann wieder rauf baust, musst Du bedenken, daß der Mog überladen ist, egal ob Du oder Dein Sohn ihn fährt.

Der TÜV wird auf jeden Fall eine Wiegenote von Dir verlangen.

Gruss

Michael
#197878
Moin Jörg,

dir hilft die Kopie eines abgelasteten 404 im Rahmen des Zulassungsverfahrens in keiner Weise.

1. werden die Voraussetzungen für die Ablastung - verbleibende Nutzlast bei LKW muss 20% (oder waren es sogar 25%?) der zGM betragen - restriktiver eingefordert als noch vor wenigen Jahren.
Mal ganz ehrlich: einen 404-FuKo in der Zulassungsart LKW geschl. Kasten unter Berücksichtigung der geforderten Nutzlast auf zGM <= 3,5to zu bringen, bedarf schon magischer Kräfte (hermetisierter und mit Helium gefüllter Koffer :lol: ).

2. wird sich kein aaS darauf einlassen, eine Ablastung aufgrund einer Briefkopie eines vergleichbaren Fahrzeugs vorzunehmen. Der Weg deines 404 über die Waage wird dir nicht erspart bleiben.

Also fahr mit dem 404 auf eine öffentliche Waage, dann sprich mit dem TÜVler deines Vertrauens, ob und unter welchen (Zulassungs-)Voraussetzungen er zu einer Ablastung bereit ist.
Als LKW wird da nix laufen, möglicherweise ist eine Zulassung als SoKfz Werkstattwagen, WoMo o.ä. nach Einbau der dann geforderten Einrichtungsgegenstände im Leichtbau möglich.

Der 404-FuKo wiegt leer ca. 3.200kg, da ist nicht viel Spielraum.

Gruß Ulli
#370753
Servus,

habe mir vor kurzem n 404 als wohnmobil gekauft.
und würde gern ablasten auf 3,5 t da ich mit meinem (kack) B Führerschein den ja sonst nicht fahren kann.

Könnte mir jemand, dem seiner schon auf 3,5 abgelastet ist ne kopie seiner Papiere schicken?


Möchte dem Tüv näher bringen, dass so etwas möglich ist!

vielen Dank im Vorraus

Mfg Manuel
#370765
Moin Manuel,

auch für dich gilt das schon oben Geschriebene.
Eine Briefkopie bringt dich nicht weiter, du brauchst einen Wiegeschein von deinem 404.

Kein Sachverständiger wird eine Ablastung aufgrund der Daten eines Vergleichsfahrzeugs vornehmen.

Gruß Ulli

PS: deinen identischen Beitrag im Thread "Zulassung 404 FuKo" habe ich wegen Doppelposting gelöscht
#371641
Ist doch auch Unfug gerade bei einem Womo kommt man wenn nur etwas Einbau drin ist + Wasser und Beladung nicht mal mehr annähernd unter 3,5 Tonnen.
Auch bei einem 404 Fuko mit 3,2 Tonnen leer ist es doch nur
Augenwischerei :wink: .
So leer fährt man nie darum .Der 404er sieht sowieso nich gerade nach 2,8-3,2Tonnen aus .Schon fährt man ohne Fahrerlaubnis,Versicherungsschutz etc. und so blöd ist kein Polizist das er sich nicht ausrechnen kann das bei 3,2 leer es nicht mehr weit bis 3,501ist.
Das macht nur Sinn bei einer Pritsche.
#371649
caracal hat geschrieben: Auch bei einem 404 Fuko mit 3,2 Tonnen leer ist es doch nur
Augenwischerei :wink: .
anlässlich der ziv. Zulassung meines 404 anno 2001 war ich mit ihm auf einer öffentlichen Waage, weil das mil. Leergewicht mit 4,05to angegeben war (LKW geschl.Kasten mit GRS Lautsprecheranlage 200W).
Die Wägung des komplett leeren Koffers, leere Staukästen, kein Werkzeug, halbvolle Tanks brachten 3,2to. Der aaS hat dann das Leergewicht (volle Tanks, Fahrer mit 75kg) auf 3,41to festgesetzt. Der leere Funkkoffer C1 wiegt rund 800kg, damit ist eine legale Ablastung nicht möglich. Bei einem Leichtbaukoffer (Caravan-Aufbau etc.) geht schon noch was, wenn man bedenkt, dass Caravans in der 3m-Klasse zwischen 300 und 500kg wiegen, Achse und Deichsel ab, bleiben sogar noch ein paar kg für Unterwegs-Verpflegung :wink:

Gruß Ulli
#371701
Hallo Thomas!
caracal hat geschrieben: So leer fährt man nie darum .Der 404er sieht sowieso nich gerade nach 2,8-3,2Tonnen aus .Schon fährt man ohne Fahrerlaubnis,
Das ist so nicht richtig!
Wenn du ein Fahrzeug führst, das die zulässige Gesamtmasse der dir erlaubten Fahrzeuge nicht überschreitet, fährst du nie ohne gültige Fahrerlaubnis, egal was du auflädst.
Man darf nicht überladen, das ist aber ein anderer Tatbestand, hat mit der Fahrerlaubnis nix zu tun.

Gruß
Thomas
#408434
hallo bin neu hier

hallo sie haben mal einen brief kopie mit ablastung gesucht. haben sie dazu untelagen?

habe einen 404 s mit diesel om617 umbau.und will motor eintragen lassen. und auch ablasten auf 3,5 to.

kenne sie jemand der ein solches fahrzeug hat.suche tipps zur eintragungen und zulassung meines 404 pritsche diesel.
vieleicht können sie mir ja tipps geben,oder´kenne jemand
gruss johannes vincon
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