Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#410331
Hallo an das Forum,

ich bräuchte eure Unterstützung für die Eintragung einer AHK in die Fahrzeugpapiere.

Ich möchte mir meine Rockinger TK 220 auf meinen 411 118 bj 66 eintragen lassen. Daher wäre es mir eine Hilfe, wenn ich eine Kopie eines Fahrzeugscheins / Zulassungsbesch. Teil 1 bekäme in der eine solche AHK schon eingetragen ist.
Kontakt gerne als PN.
Ich danke im voraus mit einem Gruß aus München,
Florian
#410362
Hallo,

ich habe bei meinem 411 / 118 Baujahr 1963 gerade jetzt im Moment zufällig genau das gleiche Problem mit genau der gleichen, klappbaren (wegen der Spulvorrichtung an der Heckseilwinde) Rockinger Anhängerkupplung TK 220 und schließe mich hier (dreisterweise) gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf
#410365
Hallo Florian und Rolf,

ich hatte an meinem mittlerweile veräußerten 411 eine derartige Kupplung verbaut. In den Parpieren war lediglich die Prüfnummer (M724) eingetragen, die auf Typschild der Kupplung stand. Alle anderen Felder hatten eine Strich. Ein Bild des alten Scheins/Briefs habe ich noch. Wenn Euch das helfen sollte schickt mir Eure Emailadressen
#410388
Kann ich bestätigen, auch bei meiner TK220 ist...

"...lediglich die Prüfnummer (M724) eingetragen..."

Könnte auch spontan die ZulBesch1 zumailen.. schickt eventuell PN
#410452
Hallo zusammen,
bei mir in der Zulassungsbescheinigung ist gar keine AHK eingetragen. In meinem alten Pappbrief steht die TK220 mit Prüfzeichen ~M724 drin. Ist da was bei mir beim übertragen schief gelaufen? Oder braucht die AHK gar nicht mehr eingetragen zu sein, weil bei Nr. 5 steht ja was von Zugmaschine. Eigentlich ist ja dann klar, dass eine Zugmaschine auch ein AHK haben muss. Aber das einzige was ich sicher weiß ist, dass ich nichts weiß.
#410453
Hallo Jörg,
das kann bei den neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I durchaus sein, wenn Fahrzeug und Kupplung bereits durch die e-Zulassungsnummern erfasst sind. Ob dies allerdings bei der TK220 der Fall ist weiß ich nicht.
Tatsächlich müssen bei neueren Fahrzeugen die Kupplungen nicht mehr eingetragen werden, wenn diese eine entsprechende ABE haben. Allerdings ist dann die ABE mit zuführen.
Einfach mal bei der Firma Jost http://www.jost-world.com nachfragen, ob die eine ABE schicken können.
404 fire kipper

Hello Jurgen, I have exhaust leak there. I prett[…]

Hall Herbert, alles klar Herbert. Vielen Dank. Da[…]

Hallo! :D Da kann man nur GROSSEN RESPEKT zo[…]

Hallo in die Runde, ich habe das leidige Problem[…]