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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#41126
Hey Jungs,
mein Vater kam eben von der Kreisverwaltung und hat gesagt, das man für den Unimog (mit grüner Nummer) den T-Führerschein benötigt.
Habe noch ganz normlen alten Führeschein bis 7,5t, aber der T-Führerschein ist wohl für Landwirtschaftliche Geräte.
Die spinnen doch oder?
Ist von euch schon mal einer ohne den T-Führerschein angehalten worden?
Wenn ja, was hat es gegeben?

Marcy


:evil: :evil: :evil: :evil: :evil:
#41129
nee, den T kriegst du nur, wenn du den 2er umschreiben läßt, beim Umschreiben des 3er gibt`s nur den L (32km/h).

Aber ist schon richtig, um den Unmog (grüne Nummer) mit T fahren zu können, muss er auf 60km/h gedrosselt sein.

Du kannst ihn mit deinem 3er fahren, wenn du nur einen Einachser anhängst oder zulassungsfreie landwirtschaftl. Anhänger (25km/h).

Ich unterstelle bei dem Vorgenannten mal, dass der Unimog ein Gesamtgewicht unter 7,5to hat und schneller als 60km/h läuft.

Gruß Ulli
#41130
Hallo
Ich weiß nicht ob es überall so ist oder nur in Bayern. Wenn man den alten grauen Lappen umschreiben lässt und einen Landwirt hat der unterschreibt das man bei ihm öfters mit Traktoren fährt für die Führerscheinklasse T notwendig ist dann wird der T auch mit eingetragen.
#41134
Hallo , schön dass ihr euch nicht auskennt.
der alte klasse3 Führerschein wir umgeschrieben in klasse C1E und du darfst weiter mit einem 15,48to Zug fahren. Das heisst zB: unimog mit 7,49toGG +Anhänger mit weniger als 1m Achsabstand. (müller EDU tandem7,5) beides angemeldet ist autobahntauglich und nicht auf landwirtschaft beschränkt.
genauso geht auch Klasse 3 Jumbozug
zudem erhälts wenn du einnachweis hast, dass du in der Landwirtschaft ab und zu fährst die klasse T dazu. Sie berechtigt zum führen von Landw. Schleppern mit ahnhänger bis 40to GG mit 16 40km/h mit 18 60km/h aber keine autobahn oder blaue straße.
alles andre ist falsch
die klasse 2 oder neuCE ist der führerschein für die Großen brummis auf allen straßen also auch unimog 10,6 GG + Ahnhänger mit Achsabstand < 1m also bis 40to
Unimog und t klasse passen ohne eintrag der 60km drosslung nicht zusammen
mit freundlichem gruß Pius
#41139
Hallo , schön dass ihr euch nicht auskennt.
der alte klasse3 Führerschein wir umgeschrieben in klasse C1E und du darfst weiter mit einem 15,48to Zug fahren.
na Pius, da liegst du wohl auch etwas daneben :lol:

1. gilt bei C1E max 12to Gesamtzuggewicht, wobei das Zugfahrzeug max 7,5to GG haben darf und der Anhänger als GG max. das Leergewicht des Zugfahrzeuges

2. gilt die Ausnahme, dass nach der alten Kl. 3 Regelung gefahren werden darf (Zugfahrzeug max. 7,5to GG und Anhänger max. das 1,5fache des Zugfahrzeuges, max. aber 18,5to GZG bei insges. max. 3 Achsen - ich weiss, Tandemachse mit Achsabstand < 1m gilt als 1 Achse) nur, wenn in Spalte 12 die Ziffer 171 vermerkt ist (CE79) und bei der Umschreibung ein entsprechender Antrag gestellt wurde

3. gibt es nirgendwo eine Rechtsgrundlage, die ein Gesamtgewicht von 15,48to nennt

4. korrigiere ich meine vorherige Aussage zur Erteilung des FS T dahingehend, dass Klasse 2 Inhaber ihn bei Umschreibung automatisch bekommen, Klasse 3 Inhaber aber nur auf Antrag und nur für in der Land- oder Forstwirtschaft tätige Personen

Ist hier aber schon ca. 74 Mal behandelt worden und wer`s wirklich ganz genau inkl. §§ wissen will, der schaut sich den Link an, den Uwe gepostet hat.

Gruß Ulli
#41198
@ Konrad Krötzinger

Kann ich bestätigen, ab zum Maschinenring, da ist die Verwandtschaft gelistet und es hat auf dem Brief was seriöses.
Hab ich mir damals auch besorgt, wegen den offenen Fragen zwecks Besitzstandswahrung. Wenn nicht mal Verkehrspolizisten eine exakte Antwort parat hatten.

@ Marcy406

Ruhig Blut, nur keine Hektik, wie du siehst, wird dir bei ein bisschen Geschrei sofort geholfen.
Trotzdem kann man sich auch erst nachher über die Antworten aufregen.

@ honau und alle Newbies

Zuert einmal der simple Tip: Wer suchet, der findet.
Hinter dem Symbol mit der Lupe versteckt sich die Suche-Funktion für dieses Forum, daneben auch noch die FAQ, falls nicht bekannt: "frequency asked questions", auf Deutsch: "dauernd wiederkehrende Fragen, die deshalb bereits erschöpfend beantwortet wurden und deshalb den ein oder anderen schon leicht nervern könnten :lol: ."
Der 411er hat ja ZgM ( Masse in t, nicht Gewichtskraft in Newton )<=3,5 t, also reicht, wenn schwarz und solo, sogar B(E).
Und wenn grün, dann T, da V max < 60 km/h.
Wenn du dann noch den alten 3er in der Tasche hast, siehe oben,kannst du den auf Antrag umschreiben lassen.

Liege ich damit nun richtig, @ulli?

Ansonsten schlagt mich, aber nur mit dem Unimog.

Servus

Schrotty
#41212
Wie läuft das eigentlich bei forstwirtschaftlicher Nutzung?

Nehmen wir mal an ich kaufe mir 1000m² Wald irgendwo ziemlich abseits damit's schön billig ist.

Und in diesem meinem Wald hole ich mir Holz für meinen Kachelofen im Winter und pflanze dafür z.B. 3-4 Eichen oder so im Sommer.

Reicht das um forstwirtschaftliche Nutzung zu beantragen?

Gruß
Greenhorn
#41274
@ ulli: Outing

Wie meinen :wink: ?
Woher dieses Misstrauen in meine Fahrkünste?
Hat der Thorsten etwa geplaudert?
Tatsächlich, ich hab meinen CE-Schein 2000 beim Bund gemacht.
Nach reichlicher Erfahrung auf 10to tmil ( 2./ 4.Gang ohne/mit Zuladung am Berg, je nach Motor leicht schwankend ) mit 7t bzw 10t 4-Radanhänger im Münchner Berufsverkehr hielt man mich für den idealen MG-Schützen und Ersatzfahrer auf KAT 1 10to gl. Hielt man, da ja das heimische Gelände mit Kamelhöckern und Pio-Teichen unbekannter Ausgrabung souverän gemeistert waren. Tsz, diese Rußflocken. ( Insider )
Ich, immer noch verärgert, nicht den einzigen in der Kompanie verbliebenen 2 to gl U1300L anvertraut bekommen zu haben, durfte in Münsingen (In der Nähe von Stetten am kalten A... ) auf der Panzerfahrschulstrecke! die dem 10 to ins Lastenheft geschriebenen Geländeeigenschaften, einem LEO 2, unter Umgehung von tiefen Gewässerhindernissen, ohne Verzögerung folgen zu können, im praktischen Versuch austesten.
Bis zu den Ameisenhügeln haben wir es nicht mehr geschafft, denn mein Zugführer fand das Baumhindernis vom vorherigen Durchgang so toll, dass ich es auch mal überfahren "durfte".
Eigentlich kein Problem, aber der Vorgänger hatte wohl etwas zu optimistisch kalkuliert und die ( Experten verbessert mich ) "Lenkstange" zwischen erster und zweiter Lenkachse ( die ja separat angesteuert werden ) schon leicht vorgeschädigt.
Die zwei eingefassten, man soll ja dem Hindernis nicht ausweichen, schön feuchten Baumstämmen, in der Kurve und nicht ganz parallel liegend, haben bei der Überfahrt der zweiten Lenkachse gemeint, sie in ihre persönliche Richtung drücken zu müssen.
Das Ende vom Lied sah ich 5m danach im Außenspiegel:
Während die 1., 3. und 4. Achse brav in der Spur liefen, wollte die2. unbedingt im Schotter Furchen ziehen.
Der serienmäßige Knick in der "Lenkstange" war nun etwas extremer.

Mit dem Unimog wäre das nie passiert!

Damit hätte man vielleicht noch heimfahren können, aber in einer Transporteinheit ist sowas schon ne Katastrophe, wo die Dinger doch eh so wenig Auslauf kriegen ( V8-Hubraum-Verbrauch-Scharping-Geld-... ).

Anderswo werden aus Langeweile 2 Tonner im Teich versenkt, das Rähmchen gestaucht, oder die Kabinen gechoppt, und das in der Fahrschule.

Na ja, so hatte auch ich meinen Spitznamen weg, bei dem Familiennanmen eigentlich kein Wunder, aber meine Initialen lauten ja auch: Peter Schrott; PS :lol: .

Vielleicht lichte ich das Stückchen Alteisen ja mal ab, man hielts zu schade zum wegwerfen :o .
O-Ton: Das wird dir übers Bett genagelt. Nur zur Erinnerung 8) .

Noch irgendwelche Fragen :) ?

Wo steckt eigentlich dieses Greenhorn, liest der nur noch?

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