- 07.04.2013, 10:14
#414508
Hallo,
habe vor Kurzem bei meinem 1400er einen HKH nachgerüstet. Es ist eine große Ringfeder Anhängekupplung montiert. Es wurde wie beim 406er ein Oberlenkerbock montiert. Da allerdings im Gegensatz zum 406er die AHK nicht gedreht werden kann (würde der Zapfwelle im Wege stehen) muss ich mittels Adapter nochmals höher kommen. Der Abstand der zwei Bohrungen im Oberlenkerbock beträgt 60 mm, der Durchmesser beträgt jeweils 25 mm. Wenn von euch jemand eine "Niere" hat, wäre es möglich dass ihr bei dieser mal nachmesst ob diese die gleichen Bohrungsabstände hat? Evtl. kann ich eine "Niere" einsetzen und muss nicht selbst etwas konstruieren.
Hier im Forum gibt es einen Beitrag, dass mittels Kardangelenk der Oberlenker in der Waagrecht stehenden AHK (also normale Montagelage) montiert wird. Gibt es mehrere die dies anwenden?
Ist eurer Erfahrung nach die Masthöhe (Vertikaler Abstand zwischen Unterlenkeraufnahme am Anbaugerät und Oberlenkeraufnahme) bei Kategorie 2 immer 610 mm oder gibt es z. B. bei Holzspalter auch Ausnahmen?
Welchen Abstand vom Boden hat bei einem Anbaugerät Kat.2 der untere Aufnahmepunkt/Koppelpunkt? Gibt es hier Toleranzen je nach Anbaugerät?
MfG Andreas.
habe vor Kurzem bei meinem 1400er einen HKH nachgerüstet. Es ist eine große Ringfeder Anhängekupplung montiert. Es wurde wie beim 406er ein Oberlenkerbock montiert. Da allerdings im Gegensatz zum 406er die AHK nicht gedreht werden kann (würde der Zapfwelle im Wege stehen) muss ich mittels Adapter nochmals höher kommen. Der Abstand der zwei Bohrungen im Oberlenkerbock beträgt 60 mm, der Durchmesser beträgt jeweils 25 mm. Wenn von euch jemand eine "Niere" hat, wäre es möglich dass ihr bei dieser mal nachmesst ob diese die gleichen Bohrungsabstände hat? Evtl. kann ich eine "Niere" einsetzen und muss nicht selbst etwas konstruieren.
Hier im Forum gibt es einen Beitrag, dass mittels Kardangelenk der Oberlenker in der Waagrecht stehenden AHK (also normale Montagelage) montiert wird. Gibt es mehrere die dies anwenden?
Ist eurer Erfahrung nach die Masthöhe (Vertikaler Abstand zwischen Unterlenkeraufnahme am Anbaugerät und Oberlenkeraufnahme) bei Kategorie 2 immer 610 mm oder gibt es z. B. bei Holzspalter auch Ausnahmen?
Welchen Abstand vom Boden hat bei einem Anbaugerät Kat.2 der untere Aufnahmepunkt/Koppelpunkt? Gibt es hier Toleranzen je nach Anbaugerät?
MfG Andreas.




