- 26.09.2013, 18:12
#426366
Hallo zusammen
Ich habe gelesen, dass man einen UNIKNICK als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit einer 20km/h-Zulassung fahren darf. Man benötigt dann wohl Versicherungsschutz (ist klar - z.B. über eine Privathaftpflicht) und eine Typengenehmigung???
Fragen:
- Muss das Fahrzeug auf 20km/h gedrosselt werden (läuft ja sonst 50km/h)
- Wenn ja: wie?
- Wie kommt man an die Typengenehmigung?
- Braucht man eine Vollabnahme vom TüV? (Fahrzeug hat keine Papiere und war wohl auch noch nie zugelassen)
- Was gibt es sonst noch zu beachten?
Danke für Eure Tipps
Jörg
Ich habe gelesen, dass man einen UNIKNICK als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit einer 20km/h-Zulassung fahren darf. Man benötigt dann wohl Versicherungsschutz (ist klar - z.B. über eine Privathaftpflicht) und eine Typengenehmigung???
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- Muss das Fahrzeug auf 20km/h gedrosselt werden (läuft ja sonst 50km/h)
- Wenn ja: wie?
- Wie kommt man an die Typengenehmigung?
- Braucht man eine Vollabnahme vom TüV? (Fahrzeug hat keine Papiere und war wohl auch noch nie zugelassen)
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Danke für Eure Tipps
Jörg
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Fuhrpark
2010 "Dieseli" Bj52
401 "Dieseli" Bj54
421 Stahlhütte Bj73
Der etwas "andere" Mog
UNIKNICK UK52 Bj72
Etwas ausserhalb der Reihe...
Traktor STIHL 381S (S15)
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