Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#426366
Hallo zusammen

Ich habe gelesen, dass man einen UNIKNICK als selbstfahrende Arbeitsmaschine mit einer 20km/h-Zulassung fahren darf. Man benötigt dann wohl Versicherungsschutz (ist klar - z.B. über eine Privathaftpflicht) und eine Typengenehmigung???

Fragen:

- Muss das Fahrzeug auf 20km/h gedrosselt werden (läuft ja sonst 50km/h)
- Wenn ja: wie?
- Wie kommt man an die Typengenehmigung?
- Braucht man eine Vollabnahme vom TüV? (Fahrzeug hat keine Papiere und war wohl auch noch nie zugelassen)
- Was gibt es sonst noch zu beachten?

Danke für Eure Tipps

Jörg
Dateianhänge:
Knick1-klein.jpg
Knick1-klein.jpg (30.38 KiB) 1552 mal betrachtet
#426371
Hallo Knick Kollege,
dem Knick kannst du als selbstfahrende Arbeitsmaschine ohne Kennzeichen bewegen.

Dafür muss
a) der grosse Gang gesperrt werden. => nicht schneller als 25 km/h. (einfach zu realisieren mit einer Schalthebelsperre)
b) am Fahreug muss der Fahrzeug-Halter samt Kontakt-Daten sicher zu erkennen sein.
c) der Tüv muss die 25 km/h Sperre abnehmen
d) eine Versicherung (meist Betriebshaftpflicht) muss vorliegen
e) die Behörde muss einverstanden sein.

Guss
Torsten
#426384
Hallo Rudi,
Wer kann mir Tips oder Versicherungsempfehlungen geben??
Ich denke Dein Versicherungsmakler :D
und wenn Du noch keinen hast dann frag mal bei Bernd Schömann http://www.unimogversicherung.de nach. Er und sein Team bemühen sich und lösen auch Sonderprobleme :wink:
#426412
So weit - so klar.

Aber: Wie geht man das am Besten an? Wie gesagt, das Fahrzeug hat keinerlei Papiere - nur eine Bestätigung, dass es nicht geklaut ist. Muss ich nun zum Tüv? Trägt der die 20km/h ein? Und in welches Papier? Muss man eine Vollabnahme machen? Gibt es dann auch einen Fahrzeugschein oder stattdessen einen Typenschein oder eine Betriebsbewilligung (habe da schon die unterschiedlichsten Bezeichnungen ghört)? Da es ja kein Nummernschild gibt (oder doch???) - muss man trotzdem zur Zulassungsstelle? Stellt das Finanzamt die Tatsache fest, dass es sich um eine steuerfreie selbstfahrende Arbeitsmaschine handelt (ähnlich wie bei einer LoF-Maschine)?

1000 Fragen, ich weiss. Aber vielleicht könnt Ihr ja ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Gruss

Jörg
#426485
Hallo Thorsten,

für einen "20km/h" Radlader benötigst du eine Betriebserlaubnis, bei Neugeräten oder vom Händler bekommst dies automatisch mit. Bei Privat oder Uraltgeräteverkauf sollte man unbedingt nachfragen, dort verhält es sich ähnlich wie bei alten zulassungsfreien LoF Anhängern, wird im Einsatz meist großzügig übersehen.
Wenn du die notwendigen 3 "20er" Schilder und die Tür-Seitenbeschriftung anbringst sind die äußeren Bedingungen erfüllt, jedoch fehlen die formalen Voraussetzungen total!
Für den TÜVler benötigst du erst mal ein Datenblatt von Werner, dann kann er für die selbstfahrende Arbeitsmaschine bei entsprechenden Voraussetzungen für diese "Selbstfahrende Arbeitsmaschine Zulassungsfrei ...." ein Gutachten erstellen, mit diesem darfst du dann zur Zulassungsstelle und bekommst dann dort die Betriebserlaubnis.
So meine Erfahrungen, ohne Datenblatt zwar grundsätzlich auch möglich, aber nur mit viel Arbeit und genauso viel gutem Willen.

Viel Erfolg, Gruß Peter

Gruß Peter

Moin Micha, ich gerade das selbe Problem und s[…]

Danke für die Antworten. Dann werde ich mal d[…]

Hallo, hinter der Riemenscheibe ist vorn am Motor[…]

Kein Problem, gerne .....gruß Rainer