- 16.08.2013, 15:17
#423203
Hallo zusammen,
Nachdem ich in letzter Zeit viel mit dem 411 mit viel Ladung unterwegs war bin ich ins Grübeln gekommen.
Sonn- und Feiertags mit einem Anhänger mit Wiederholungskennzeichen am als LKW offener Kasten angemeldeten 411 rum zu fahren ist alles andere als erlaubt. Allgemein wird es mit der Anhängelast am Mog und Klasse BE Führerschein schnell grau.
Meine Idee war jetzt den 411 auf 40km/h zu drosseln (schneller läuft der im Nahverkehr sowieso selten) und als Traktor zuzulassen. Dann könnte ich auch Sonntags beruhigt mit dem kleinen Kipper fahren.
Ist das Versicherungstechnisch so richtig gedacht von mir?
Technisch werd ich mal mit dem TÜVler reden. Der darf gern mal ne Stunde durch die Stadt fahren und schauen ob er über 40 Sachen kommt
Danke und Gruß
Manuel
Nachdem ich in letzter Zeit viel mit dem 411 mit viel Ladung unterwegs war bin ich ins Grübeln gekommen.
Sonn- und Feiertags mit einem Anhänger mit Wiederholungskennzeichen am als LKW offener Kasten angemeldeten 411 rum zu fahren ist alles andere als erlaubt. Allgemein wird es mit der Anhängelast am Mog und Klasse BE Führerschein schnell grau.
Meine Idee war jetzt den 411 auf 40km/h zu drosseln (schneller läuft der im Nahverkehr sowieso selten) und als Traktor zuzulassen. Dann könnte ich auch Sonntags beruhigt mit dem kleinen Kipper fahren.
Ist das Versicherungstechnisch so richtig gedacht von mir?
Technisch werd ich mal mit dem TÜVler reden. Der darf gern mal ne Stunde durch die Stadt fahren und schauen ob er über 40 Sachen kommt
Danke und Gruß
Manuel