- 17.11.2013, 16:39
#430347
Hallo Mogler,
In einer anderen Beitragsfolge hat Axel erwähnt:
Es muss nämlich zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein unterschieden werden.
Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung bestimmte Fahrzeugklassen zu führen.
§23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
der FEV (Führerschein Verordnung) sagt dazu in Absatz 1:
Der Füherschein ist lediglich das Dokument mit dem diese Fahrerlaubnis dokumentiert wird. Und tatsächlich dieses Dokument hat gemäß
§24a Gültigkeit von Führerscheinen
der FEV nur noch eine beschränkte Gültigkeit
Das heißt, ja, wir müssen uns jetzt alle 15 Jahre (Altbesitzer das erstmal in ca. zwanzig Jahren - Knoten ins Taschentuch machen) um ein neues Dokument bemühen. Nicht mehr und nicht weniger. Es bedarf nur des Behördenganges, des Antrags, eines neuen Bildes und natürlich die damit im Zusammenhang stehender Kosten. Aber keine Prüfungen oder ähnliches wie zum Beispiel bei den C und D Fahrerlaubnissen.
Nachdem wir den Perso spätestens alle 10 Jahre neu machen müssen, finde ich das jetzt nicht so schlimm. Liegt aber vielleicht auch daran, dass ich mir schön ordentlich alle 5 Jahre meinen CE verlängern lasse.
In einer anderen Beitragsfolge hat Axel erwähnt:
PS: total off-topic - Stichwort "schon haben" - wer weis eigentlich, das seit diesem Jahr alle Führerscheine ein Haltbarkeitsdatum haben?Dies ist richtig so wie Axel es schreibt und doch eventuell falsch in der gedankenwelt bzw . dem Veständnis.
Nix mehr Bestandsschutz - grad die Jahrgänge wie meiner (71) und einige Jahre Jünger werden im Rentenalter (falls wir sowas überhaupt noch kriegen) davon voll erwischt!
Es muss nämlich zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein unterschieden werden.
Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung bestimmte Fahrzeugklassen zu führen.
§23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
der FEV (Führerschein Verordnung) sagt dazu in Absatz 1:
(1) Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. ....Also hier ist nichts befristet und kein Bestandschutz gefärdet.
Der Füherschein ist lediglich das Dokument mit dem diese Fahrerlaubnis dokumentiert wird. Und tatsächlich dieses Dokument hat gemäß
§24a Gültigkeit von Führerscheinen
der FEV nur noch eine beschränkte Gültigkeit
(1) Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet. Die Vorschriften des § 23 Absatz 1 bleiben unberührt.
(2) Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Absatz 1 bleibt unberührt.
(3) Bei der erstmaligen Befristung eines Führerscheins ist Grundlage für die Bemessung der Gültigkeit das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.
Das heißt, ja, wir müssen uns jetzt alle 15 Jahre (Altbesitzer das erstmal in ca. zwanzig Jahren - Knoten ins Taschentuch machen) um ein neues Dokument bemühen. Nicht mehr und nicht weniger. Es bedarf nur des Behördenganges, des Antrags, eines neuen Bildes und natürlich die damit im Zusammenhang stehender Kosten. Aber keine Prüfungen oder ähnliches wie zum Beispiel bei den C und D Fahrerlaubnissen.
Nachdem wir den Perso spätestens alle 10 Jahre neu machen müssen, finde ich das jetzt nicht so schlimm. Liegt aber vielleicht auch daran, dass ich mir schön ordentlich alle 5 Jahre meinen CE verlängern lasse.
Bis dene
Gruß
Jürgen von der hessischen Kinzig
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