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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#430347
Hallo Mogler,

In einer anderen Beitragsfolge hat Axel erwähnt:
PS: total off-topic - Stichwort "schon haben" - wer weis eigentlich, das seit diesem Jahr alle Führerscheine ein Haltbarkeitsdatum haben? :mrgreen: :twisted:
Nix mehr Bestandsschutz - grad die Jahrgänge wie meiner (71) und einige Jahre Jünger werden im Rentenalter (falls wir sowas überhaupt noch kriegen) davon voll erwischt!
Dies ist richtig so wie Axel es schreibt und doch eventuell falsch in der gedankenwelt bzw . dem Veständnis.

Es muss nämlich zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein unterschieden werden.

Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung bestimmte Fahrzeugklassen zu führen.
§23 Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
der FEV (Führerschein Verordnung) sagt dazu in Absatz 1:
(1) Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T wird unbefristet erteilt. ....
Also hier ist nichts befristet und kein Bestandschutz gefärdet.

Der Füherschein ist lediglich das Dokument mit dem diese Fahrerlaubnis dokumentiert wird. Und tatsächlich dieses Dokument hat gemäß
§24a Gültigkeit von Führerscheinen
der FEV nur noch eine beschränkte Gültigkeit
(1) Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet. Die Vorschriften des § 23 Absatz 1 bleiben unberührt.
(2) Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Absatz 1 bleibt unberührt.
(3) Bei der erstmaligen Befristung eines Führerscheins ist Grundlage für die Bemessung der Gültigkeit das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheins erteilt.


Das heißt, ja, wir müssen uns jetzt alle 15 Jahre (Altbesitzer das erstmal in ca. zwanzig Jahren - Knoten ins Taschentuch machen) um ein neues Dokument bemühen. Nicht mehr und nicht weniger. Es bedarf nur des Behördenganges, des Antrags, eines neuen Bildes und natürlich die damit im Zusammenhang stehender Kosten. Aber keine Prüfungen oder ähnliches wie zum Beispiel bei den C und D Fahrerlaubnissen.

Nachdem wir den Perso spätestens alle 10 Jahre neu machen müssen, finde ich das jetzt nicht so schlimm. Liegt aber vielleicht auch daran, dass ich mir schön ordentlich alle 5 Jahre meinen CE verlängern lasse.
#430365
Hallo Jürgen,

genau so ist es.

Ich wollte ja schon längst meinen Beitrag in "Unimog-Wissensdatenbank" den neuen Gegebenheiten anpassen - da hat sich ja noch eine Menge für Unimogfahrer geändert.
Leider hatte ich dazu bislang aber einfach nicht die Lust :oops: :oops:

Ich bemühe mich jetzt aber es im Novenber noch zu schaffen.

Glückauf

Lutz
#430430
Hallo Jürgen,

drück ich's eben mal so aus - wer spätestens ab dem Jahr 2033 mit den alten Scheinen nicht sein neues Kärtchen beantragt hat, muß mit Konsequenzen bei Kontrollen rechnen.
Gleiches gilt beim Personalausweis - wenn man ihn bei Kontrollen nicht dabei hat dem wird deswegen nicht die Daseinsberechtigung abgesprochen, bei einem diensteifrigen Beamten werden allerdings Kosten/Represalien fällig (hab auf die Schnelle nur das gefunden: http://www.glauchau.de/glauchau/module/ ... e_von_ll=5 ).
Wollte es nicht so bürokratisch sondern einfach verständlich halten.

mfg
Axel
#430476
Och Axel,

habe doch extra geschrieben, dass Deine ursprüngliche Aussage stimmt.
Ich wollte nur hier ein bischen den Hintergrund dazu erläutern ohne das ursprüngliche Thema weiter zu verwässern und vielleicht dem einen oder anderen die Angst nehmen, dass er plötzlich mit 84 Jahren irgend eine Prüfung über sicher ergehen lassen muss.

Mike, ich entsorge Deinen Mog gerne, alles ein Frage des Preises, was bietest Du denn.
#430496
Hallo Jürgen,

hab doch gar nix gsagt :wink:

Bin blos gespannt, wann die ganze Story erweitert wird. Derzeit geistern bei uns durch die lokale Presse die Frage nach Gesundheitsprüfungen ab 60/65. Zähl ich jetzt 1+1 zusammen, graut mir davor was sich unsere "Volksvertreter" noch alles für "unsere Sicherheit" einfallen lassen. Hauptsache, es kostet Geld und der Amtsschimmel wiehert!
Weil - es glaubt doch wohl keiner, das diese Führerschein-Haltbarkeitsdatum nur als Beschäftigungstherapie für die Ämter gedacht ist!

mfG
Axel
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