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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#432824
Hallo Zusammen,
ich habe mir eine 12V Rundumkennleuchte für meinen Unimog 411.119 gekauft. Soweit so gut. Wo kann ich die Rundumkennleuchte am besten anschließen? Grundsätzlich wollte ich mir eine Halterung bauen und auf der Fahrerseite an dem Scheibenrahmen befestigen.
Da würde sich doch der Anschluss der Scheibenwischer anbieten, oder?
Vorab vielen Dank für Eure Unterstützung

Gruß
Matthias :mog4
#432885
Hallo Matthias,
überlege,nochmal wohin,ich habe meine Rundum- Leuchte seitlich am Ende der Kabine auf einem Rohr,das ich mit zwei Laschen an der Rückwand befestigt.Mein 411 hat einen kleinen Zwischen-Raum zwischen Kabine und Pritsche.An der Rückwand der Kabine habe ich zwei 8mm Gewinde-Löcher eingebracht,für die Befestigung der beschriebenen Laschen.Innen an der Rückwand habe ich zwei 12V Steckdosen für Radio und Rundum-Leuchte,
den Anschluss am Scheibenwischer,finde ich etwas zu schwach.

Grüße, Manfred 1-oldtimer :mog3
#432939
Das Geblinke nervt mich als Fahrer auch gehörig. Aber während der Fahrt sind sowieso die gesetzlichen Vorschriften zu beachten oder bewusst zu missachten. :wink:

Ich habe das Ding eigentlich nur drauf, weil ich zufällig in dessen Besitz geraten bin und es das gleiche Herstellungsjahr 1965 wie mein 411.119 hat. Es gefällt mir und ist als Pannenleuchte ideal. Nur habe ich es noch nie wirklich dafür gebraucht.

Da ich ungern Löcher in meinen Mog bohre, habe ich den Adapter auf ein Rohr hartgelötet und das Rohr in die vorhandenen Schellen für die Aufsteckbordmände geschoben. Damit ist es auch höhenverstellbar, je nach dem, an welcher Stelle man es arretiert. Bei Benutzung der Bordwanderhöhung (im Foto montiert) dient es gleichzeitig zu dessen Befestigung.

Eine separat abgesicherte und schaltbare 12V Steckdose dafür ist unter dem Fahrerhaus montiert.
Dateianhänge:
P1050489_klein.jpg
P1050489_klein.jpg (71.16 KiB) 3307 mal betrachtet
#432957
Hallo Robert,

Spiralkabel oder höllisch aufpassen!
#433038
Hallo zusammen,
ja das blinken dieser Rundum-Leuchten,das stört unheimlich,Meine Leuchte ist eine 24V-Leuchte,mit 12V Leuchtmittel ,dadurch ist die Blinkfrequenz langsamer und angenehmer.Wie bei Amerikanischen Militär-Fahrzeugen.Die normalen Blink-Frequenzen,finde ich ekelhaft.
Das wollte ich noch anmerken.Auf der rechten Seite,habe ich auf gleicher Position einen Geräte-Scheinwerfer.

Grüße, Manfred 1-oldtimer :mog3
#433054
Hallo

Für die Ausrüstung von Fahrzeugen mit Rundumkenneluchten und deren Benutzung gibt es eindeutige und klare Vorschriften, einschließlich der Genehmigung und Eintragung in die Fahrzeugpapiere sind im StVZO,§ 52 festgelegt.
Die zur Führung von blauem und gelbem Rundumkennlicht erforderlichen Sonderrechte wann und welche Maßnahmen und Bedingungen erfüllt sein müssen regeln die StVO §§35, §38.

Unser ach so geliebt Unimog von Otto-Normalverbraucher fällt da leider flach. Fahrzeuge von Behörden, Verbänden und Unternehmen, die zur Führung der Rundumkennleuchte zulässig sind, müssen mit Rrot-weisen-Warnmarkierungen an allen Ecken ausgerüstet sein.

Die Benutzung ist im Pannefalle erlaubt bzw auch gefordert, da besagte Fahrzeuge auch zu Hilfeleistungen geeignet oder bestimmt sind. Aber auch hier gilt, das die notwendigen Sicherungsmaßnahmen aller erfolgt sind.
Auch jeder andere darf eine solche Leuchte (erst) bei Warnung vor unmitelbarer Gafahr anbringen.
Vorher muss aber unbedingt die Gefahrenstelle vorschriftsmäßig mit Warndreieck und ggf Bodensicherungsleuchte im vorgeschriebenn Abstand vor der Gefahrenstelle abgesichert werden, da jeder zur unverzüglichen Absicherung gestzlich verpflichtet ist. Wie und in welcher Reihenfolge ist vorgeschrieben und muss jeder Fahrzeugführer wissen, danach darf er sich erst mit weiteren usätzlichen Maßnahmen beschäftigen, sofern er nicht als dringlichste Maßnahme zu Erste-Hilfe-Leistungen verpflichtet ist. Danach hat man dann die Gelegenheit, auf seinen Unimog, ähm auf die Gafahrenstelle aufmerksam zu machen..
#433060
Helmut-Schmitz hat geschrieben:Hallo

Für die Ausrüstung von Fahrzeugen mit Rundumkenneluchten und deren Benutzung gibt es eindeutige und klare Vorschriften, einschließlich der Genehmigung und Eintragung in die Fahrzeugpapiere sind im StVZO,§ 52 festgelegt.
Die zur Führung von blauem und gelbem Rundumkennlicht erforderlichen Sonderrechte wann und welche Maßnahmen und Bedingungen erfüllt sein müssen regeln die StVO §§35, §38.

Unser ach so geliebt Unimog von Otto-Normalverbraucher fällt da leider flach. Fahrzeuge von Behörden, Verbänden und Unternehmen, die zur Führung der Rundumkennleuchte zulässig sind, müssen mit Rrot-weisen-Warnmarkierungen an allen Ecken ausgerüstet sein.
Du schreibst viel richtiges aber leider nicht alles!

Sonderrechte haben mit Blau oder Gelblicht nix zu tun!

Zb hätte ich wenn ich denn dann diensthabender GrFü WRD/Kats für unseren WRD Zug wäre im Kats Fall Sonderrechte, egal mit welchem Fahrzeug. Auch im Rollstuhl (übertrieben) :roll:

Wegerecht hab ich nur mit Blau und Horn! § 38 Absatz 1

für uns ist §38 3 interesannt

(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Was richtig ist das nicht jeder Ne Funzel führen darf.

Da kommen deine Warnmarkierungen ins Spiel. Hab ich Warnmarkierungen und mein Fahrzeug dient der Straßenunterhaltung darf ich Gelblich ohne weitere Genehmigung führen.

Gucken wir mal in den Paragraphen:

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:

1. Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannenhilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

3. Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

4. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.



Und dann bleibt immer noch § 70 STVZO über den werde ich versuchen mein Gelblich zu legalisieren :mrgreen:

Anonsten Tüte drüber und alles ist gut oder ggf der Rennleitung 35€ in die Hand drücken, wenn man es anmacht. Mißbrauch von Gelblicht und Blaulicht ohne weiter Verstöße ist nur ne Owi


Aber so spielereien wie 12V Birne in 24V Gelblicht sollte man tunlichst lassen und das Gelblicht muß ne e Kennzeichung bzw Abnahme haben.....
#433078
achja kleiner Vorschlag zur Güte.

So wie Christoph das im Bild gezeigt hat, nen Stecksockel aufm Rohr an der Pritsche montieren und dann ne Steck RKL drauf, wenn du sie zu brauchen meinst. Und wenn nicht gibt es für die Sockel auch Arbeitsscheinwerfer!

zb hier im unteren Drittel der Seite http://www.maho-trading-shop.ch/printab ... /index.php
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