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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#435995
Hallo,
TÜV 03/ 15 kann nicht sei da Vorschriften widrig.
Passt schon. Allerdings nur, wenn das Fahrzeug weiter bei einer Feuerwehr Verwendugn findet. Bei "ziviler" Zulassung gibt's ab letztem Datum nur ein Jahr (dann also bis 3/14), außerdem ist sowieso eine Umschlüsselung nötig, da "So.KFZ Löschfzg" bei Zulassung auf jemand anderes als eine Feuerwehr normal eh nicht geht (Ausnahmen bestenfalls bei H-Zulassung).
U1300L Doppelkabiner
Es handelt sich hierbei um eine vom Feuerwehr-Aufbauhersteller gefertigte Gruppenkabine (für insgesamt 9 Mann) und nicht um eine Serien-Doppelkabine von Mercedes.
Diff. Sperren Vorderachse und Hinterachsen. Mitte bei Allrad gesperrt.
1. Gab's bei den Mogs (vom UX100 und den neuen Geräteträgern mal abgesehen) nicht anders und ist Serienausstattung
2. Braucht man in diesem Forum daher bestimmt nicht zu erwähnen

Gruß,
Michael
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