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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#438748
Hi Leute,

ich wollte mal fragen...

Also mein Unimog 2010 ist seit 1959 nicht mehr zugelassen worden (nur noch zum Schneeschoren auf dem Privatgelände genutzt), brauche in nun eine neue Betriebserlaubnis.

Wenn ja, wie viel kostet mich der Spaß ?

Lg
Stopselprinz
#438785
guude,

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO beim TÜV oder anderer zugelassener Prüforganisation machen lassen. Am besten die Kopie eines vergleichbaren Modells mitbringen, besser noch den alten Brief, Kosten ~ 120,-€
Wenn Interesse, gleich H-Gutachten mitmachen lassen.
Mit den Unterlagen, PA, Geld und Versicherungsnummer zur Zulassungsstelle.

Gut Mog! Justus.
#438795
Hallo Stopselprinz

herzlich willkommen hier in der Unimog-community. Wir pflegen hier neben dem Gruß zum Eingang auch eine Unterzeichnung mit seinem Namen, das ist persönlicher und die anderen User sind auch gerne zu einem näheren Eingehen auf deine Probleme bereit, es ist einfach persönlicher, soweit man dieses im Internet überhaupt sagen kann.

Nun zu deinem Problem
die Frage ist nicht einfach zu beantworten, da du keine weiteren Angeben gemacht hast.
Ist der alte Brief noch vorhanden und nicht entwertet, genügt eine normale Hauptuntersuchung.
Ist der Brief entwertet, muss eine Vollabnahme gemäß §21 erfolgen.
Ist auch kein Brief vorhanden, muss eine Datenbestätigung zur Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung vorliegen. Hierbei sind unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen, je nach Prüfer und Zulassungsbehörde reicht eine Briefkopie eines baugleichen Fahrzeuges, was aber häufig nicht so anerkannt wird, da die Kopie rechtlich vollkommen unverbindlich ist. Dann muss eine Datenbestätigung mit der Fahrgestell-Nr. vom Hersteller (kostenplichtig) angefordert werden.
Entsprechend dem Aufwand bei der Prüfstelle und Briefkopie bzw Datenbestätiging sind die Kosten sehr weit gestreut.
Eine pauschale Aussage zu einer pauschalen Frage ist vermutlich nicht das was du wissen möchtest.

Ein weiterer unbekannter Sachverhalt ist das Erlöschen der Bertiebserlaubniss. Die Fahrzeuge beitzen seitens des Herstellers eine Allgemeine-Betriebs-Erlaubnis (ABE). Sofern keine baulischen Veränderungen vorgenommen wurden, ist diese gültig, wurden Veränderungen vorgenommen, ist die ABE erloschen und es muss eine Einzel-Abnahme zur Neuerlangung der Betriebserlaubnis durchgeführt werden.
Die Einzelabnahme ist wiederum umfangreichers als die "normale Vollabnahme" und kostet dementsprechend mehr.
Der nächte Komplex ist das H-Gutachten, sofern eines gewünscht oder gar notwendig ist. In einigen Regionen kommt man wegen den entsprechenden Auflagen nicht einmal mehr aus der Hofeinfahrt, wenn keine entsprende Plakette vorhanden ist. Das kann man dann durch die Erlangung des H-Status oder der Fahrzeugart umgehen.

Vielleicht stellst du dich und dein Fahrzeug einmal kurz vor, dann wird dir sicherlich hier gerne weiter geholfen. Vielleicht ist auch jemand in der Nachbarschaft, der zu einem näheren Kontakt mal vorbeikommen möchte oder du kannst zu einem der Stammtische in deiner Region fahren.
#438813
Abend ihr Schrauber,

also der alte Fahrzeugbrief ist noch vorhanden und nicht entwertet.

Ich dachte nur, dess wenn ein Fahrzeug längere Zeit nicht Angemeldet war verfällt die Betriebserlaubnis.
Danke für die schnellen Antworten. :danke

Dann noch was:

Was zahlt ihr so für Versicherung und Steuer für euere Mogs. :mog4

Lg Sebastian
#438826
Hallo Sebastian

wie Rene schreibt, ist seit dem Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung eine gültiger Brief immer gültig. Eine Gültigkeits-Verfall gibt es (dank EU) nicht mehr. (Für irgendetwas müssen die ja gut ein)
Der Blaukittel wird zwar staunen, aber du musst auf einer Hauptuntersuchung gem. §29 bestehen. Allerdings fällt die erhöhte Prüfungsgebühr an, well die Prüffrist um mehr als 2 Monate überschritten ist. :mrgreen:
Der Vorteil ist, du kannst dir aussuchen, ob TÜV, FKÜ, DEKRA, GTÜ, KÜS oder FSP, wer dir am unkomplziertesten kommt.
Ich hatte das mit meinem 17Jahre alten Wohnanhänger durchgezogen, 2 Wochen nach dem Inkrafttreten, das war ein Kampf mit Messer und Gabel, letztendlich hat man (nach Auskuft bei allen möglichen Stellen) die §29-Prüfung anerkannt.

Die Steuer kannst du mit dem Kfz-Steuerrechnerselber ausrechnen, sofern du nicht den einheitlichen H-Trarif nimmst, (die Emissionsklasse ist Leistungsarm und Schadstoffreich :D )
Versicherung kannst du bei Unimogversicherung.de in der Tabelle nachsehen.
#438853
Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.
Quelle: http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... nformieren

Sollte er das Glück haben, mit einer einfachen HU durchzukommen ist es doch nur schön für ihn. :party
Eine HU braucht es sowieso, evtl. auch noch H. Da wären die Mehrkosten für §21 ein Klacks.

Aaah dreht dein anlasser richtig rum Bzw der Mo[…]

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