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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#439997
Hallo Jens,

so ein U1000 hat ungefähr ein Leergewicht von 4,5to. Je nach Ausstattung ein bisschen mehr oder weniger.
Die verschiedenen Grenzen in Bezug auf Führerschein und Zulassungsrechtlichen Aspekten sind bei 3,5 und 7,5 to.
Eine Ablastung bis zur 3,5to Grenze ist nicht möglich. Sollte der Mog derzeit ein zGG über 7,5 to haben ist eine Ablastung in dem Bereich sicherlich möglich.
Vermutlich ist aber das zGG Deines mogs ohnehin schon unter 7,5to.

Mich würde jetzt interessieren, was Du bezweckst
#440000
Moin Forum, Moin Jens,

mein 85 er 424- 1000 ist auf 4900 kg abgelastet. Leer sind das (ohne HKH) 4340 kg. So sollte es bei Deinem etwa auch gehen.
zur Ablastung nötig waren damals (2008) eine Leerwiegung einer amtlichen Fahrzeugwaage (5,95 Euro) und eine Vorstellung bei TÜV- Dekra ( 24 Euro). Gesonderter Nachweis von MB ist lt. Dekra nicht erforderlich, da das Ablasten keine Änderungsabnahme ist. Weitere Kosten entstehen wahrscheinlich beim Austellen des neuen Scheines...

hoffe geholfen zu haben,
Grüße

Thomas
#440058
Hallo Jens,

klar, 200 Euro sind schon auch eine Menge Geld. Wer möchte die nicht gerne sparen. Aber bedenke auch, dass Du auch eine entsprechende Nutzungs/Spaßeinschränkung hast.
Wenn man schon so einen tollen Mog hat kommen doch plötzlich Bedürfnisse auf, auf die man ohne Mog garnicht kommen würde.
Da wird doch mal Holz aus dem Wald geholt, oder etwas Kies für die Sandkiste der Kinder.
Ab 30% Überladung (also ca 1cbm Kies) sind 235 Euro Bußgeld fällig, falls man erwischt wird.

Rede mit Deinem TÜVler was er gerne sehen möchte. Wie oben geschrieben sicherlich das nachgewiesene tatsächliche Leergewicht Deines Mogs.

Wenn der Mog aber ohnehin nächstes Jahr ein H-Kennzeichen bekommt, ist dann die KFZ Steuer unabhängig vom Gewicht auf knapp 192 Euro gedeckelt. Auch bewirkt das H-Kennzeichen dem Gesetz nach keine Nutzungseinschränkungen.
#440080
guude,

kommt auch auf die Zulassungsart an, ein LKW muß
mindestens 20% des zul. GG als Nutzlast haben.
So kann man den 404 Pritsche gerade noch auf 3,5 t ablasten.
Geht beim Prüfer im Rahmen der HU "ohne technische Änderung" für kleines Geld und dann noch
für wenige € die Papiere ändern lassen.

Tschö! Justus.

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