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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#446277
Hallo,

ich überlege meinen PKW-Anhänger (ungebremst, keine Stoßdämpfer) auf 100 km/h zuzulassen.
Die Vorraussetzungen und Umrechnungen sind mir klar - was mir aber nicht klar ist - was ist, wenn das Zugfahrzeuge (also ein anderes als bei der Vorführung) dann die Vorraussetzung Leergewicht nicht erfüllt.
Ich sehe folgende Möglichkeiten:
1. Es darf den Anhänger gar nicht ziehen (wäre die schlechteste Antwort)
2. Es darf nur 80 fahren ohne etwas zu beachten
3. Es darf nur 80 fahren - die 100-Plakete muss abgedeckt werden
3. Es darf bis zum berechneten maximalgewicht 100 fahren - drüber 80 (Das wäre die beste Antwort)

Zur Verdeutlichung: Fahrzeug hat 2000 kg - *0,3 -> 600 kg Anhänger ist somit für 100 OK
Wenn ich dann mit z.B. einem Fahrzeug mit 1800kg den Anhänger ziehe - was ist dann?

Michael
#446281
Hallo
findest du alles im Anhang http://www.anhaenger-stachel.de/infos.php
für Pkw mit Anhänger gilt 100 km/h (9. Ausnahmeverordnung zur StVO) bzw. 80 km/h für Pkw mit Anhänger, deren bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit des Anhängers entsprechend beschränkt ist.
Dies ergibt sich aus § 18 Abs. 5, da grundsätzlich für Pkw mit Anhänger auf Autobahnen, unabhängig ob inner- oder außerorts, oder auf Kraftfahrstraßen mit Autobahncharakter (nur außerorts!) zunächst einmal die 80 km/h gelten.
Gem. der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO wurde die Geschwindigkeit für Pkw mit Anhänger auf 100 km/h erhöht, wenn es die bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit des Anhängers ermöglicht.
Entsprechend den Bau- und Betriebsvorschriften i. S. d. § 30a Abs. 2 StVZO, sind die Fahrzeughersteller gehalten, die Anhänger für eine Mindestgeschwindigkeit von 100 km/h zu bauen. Gem. § 72 zu § 30a Abs. 2 StVZO gilt diese Vorschrift für Fahrzeuge, die spätestens ab dem 01.Januar 1990 in den Verkehr gebracht wurden (werden).
Bei Zuwiderhandlung liegt somit ein Verstoß gegen § 18 Abs. 5 StVO vor. Ob die bauart bedingte Geschwindigkeit von 80 oder 100 km/h zu grunde gelegt wird, hängt dann vom jeweiligen Anhänger ab.
Der Zustand, beladen oder unbeladen, macht hier daher keinen Unterschied!
Das mit der Genehmigung für eine bestimmte Fahrzeugkombination gehört inzwischen der Vergangenheit an
Dateianhänge:
Bedingungen für die 100Km/h-Betrieb von PKW-Anhängern.
(68.46 KiB) 166-mal heruntergeladen
#446282
Hallo Helmut,

danke für den Text - das ist der, den ich auch schon gefunden habe.
Darin steht nur, dass die 100-Regelung dann nicht zieht, wenn ein Punkt nicht erfüllt ist - d.h. ich darf mit dem Anhänger auch mit 100-Plakete fahren - aber keinen 100 sondern nur 80?
Da ist ja noch ein Punkt drin, der mich stutzig macht:
"so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht"
D.h. mit einem leeren Anhänger darf ich auch keine 100 fahren - da die Stützlast ja dann max. 10 kg ist?!
Bzw. ich möchte mit dem Anhänger eigentlich nur mit Fahrrädern drauf (die recht mittig stehen) in den Urlaub fahren - dann ist ja die Stützlast auch nicht beim Maximum (da müsste ich ja alle Räder auf die Deichsel machen) - dann darf ich ja auch keine 100 fahren...

Michael
#446314
Guten Morgen Lothar
Lothar Ziegler hat geschrieben:Anhänger werden heute nicht mehr in Verbindung mit einem speziellen Zugfahrzeug zugelassen.
Wenn du zuerst lesen würdest, bevor du schreiben würdest. Der erste Merkpunkt in dem pdf-Anhang lautet
Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen
#446325
Hallo Lothar
Lothar Ziegler hat geschrieben: Anhänger werden heute nicht mehr in Verbindung mit einem speziellen Zugfahrzeug zugelassen.
Gruß Lothar
Das ist klar - aber zum Zulassen brauch ich ein Zugfahrzeug. Die Frage ist ja nach der Auswirkung wenn ich den Anhänger dann mit einem anderen (leichteren) Zugfahrzeug ziehe.

Michael
#446331
Hallo,

also ich konnte das mit dem Zugfahrzeug soweit klären, dass es wirklich so ist, dass man dann nur 80 fahren darf, sobald das Zugfahrzeug-Leergewicht mit dem Faktor multipliziert nicht mehr passt.
Zu der Stützlast konnte mir aber noch keiner was sagen - ich nehm aber auch an, dass das keiner prüft.

Michl
#446333
... aber zum Zulassen brauch ich ein Zugfahrzeug.
Nee, brauchst Du nicht!

Du brauchst lediglich das nötige Gutachten für den Anhänger.

Das bekommst Du vom TÜV.

Mit welchem Kfz. Du den Anhänger vorstellst, ist absolut unrelevant.

Ziehen darfst Du dann den Anhänger (mit 100km/h-Aufkleber) auch mit jedem Kfz.

Stimmen die Gewichtsverhältnisse, darfst Du bis 100km/h fahren, ansonsten nur 80km/h.

Bei der Stützlast gibt es ein Minimum und ein Maximum.

Leerer Anhänger = Minimum

Voll ausgelasteter Anhänger = Maximum

Also: Spann an! :)

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