Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#500358
Hallo liebe Mog-Gemeinde,
mein Name ist Camille, wohnhaft in Luxemburg und bin seit 2013 Besitzer eines 406 Cabrio in Agrar-Ausführung. Da der Mog BJ 1976 ist wurde er als Oldtimer angemeldet, d.h er braucht nur alle 2 Jahre zum TüV. Demzufolge hat der TüV die Maschine 2013 inspiziert (bei der Anmeldung) und bei der Folgeinspektion 2015. Heute morgen hatte ich wieder Termin beim TüV und siehe da, mein Mog hat einen Fahrtschreiber, der augenscheinlich seit 1990 nicht mehr geprüft wurde. Da ich kein Gewerbe treibe und den Unimog ausschliesslich benutze um den privaten Brennholzverbrauch zu decken, ist ein Fahrtschreiber nicht erforderlich aber unser TüV besteht seit neuestem darauf, dass alle Geräte, die an einem Fahrzeug verbaut sind, funktionstüchtig sind. Für den Fahrtschreiber bedeutet dies, dass er von einer genehmigten Prüfungsstelle kontrolliert wurde (in meinem Fall mindestens alle 2 Jahre). Das Angebot von meiner MB Werkstatt lautet 230 Euro !! für die Prüfung eines digitalen Fahrtschreibers; kein verbindliches Angebot für mein Oldtimer Teil. Ausserdem wären alle Handwerker, die sich mit mechanischen Fahrtschreibern auskennen bereits in Rente. :(
Hieraus ergeben sich für mich folgende Möglichkeiten:
1. Inkaufnehmen der Kosten und Fahrtschreiber alle 2 Jahre prüfen lassen vorausgesetzt das Teil funktioniert noch. Gibt es noch Ersatzeile, resp. jemand der solche Fahrtschreiber repariert?
2. Fahrtschreiber durch einen normalen Tachographen ersetzen. Voraussetzung ist, dass es 406 Cabrio Baumuster gibt, die den Fahrtschreiber nicht haben, sonst sieht der TüV Probleme. Kann mir hier jemand belastbare Quellen nennen? Hat schon jemand den Umbau vom Fahrtschreiber auf Tachographen gemacht?
3. Drosselung der Geschwindigkeit des Mogs auf 50 km/h durch Sperrung des 6ten Ganges (muss vom TüV begutachtet werden). Dies hätte zur Folge, dass ich den Unimog als landwirtschaftlichen Traktor ummelden könnte und somit nicht mehr zum TüV müsste. Hat schon jemand einen solchen Umbau getätigt?
Ich freue mich auf eure Kommentare / Antworten.
Gruss, Camille
#500360
Hallo Camille
zuerst einmal herzlich willkommen.
Zu deinem Problem, der Unimog hat serienmäßig einen normalen Tachometer, ein Tachograph (allgemein Fahrtenschreiber) ist immer eine Sonderausstattung.
Wenn du deine Datenkarte zur Hand nimmst, findest du einen Eintrag J22 o.ä. für den Fahrtenschreiber.
Im Anhang die Serienausstattung aus dem offiziellen EPC
Dateianhänge:
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#500382
Hallo Camille
Was meinst Du mit Datenkarte? Eigentlich habe ich nur den Fahrzeugbrief oder übersehe ich da etwas.
in der Datenkarte ist die Fahrzeugausrüstung incl. aller Sonderausstattungen dokumentiert, mit der das Fahrzeug bei der Herstellung ausgerüstet wurde sowie die Seriennummern und Typen der verbauten Aggregate wie Motor, Getriebe, Achsen und Lenkung.
Dazu gibt es einige Themen, was die SA-Codes bedeuten und wie man an die Datenkarte gelangen kann.

Sonderausstattung SA-Codes alpha-numerisch

Sonderausstattung SA-Codes numerisch

Datenkarte Alttypenberatung

Fahrzeugdatenkarte SA-Codes Ansprechpartner

Datenkarte Datenblatt Reifenfreigabe Bescheinigungen
#500529
Hallo,

die Datenkarte wird dir allerdings beim TÜV nix nützen, selbst die Aussage, dass der Fahrtenschreiber Sonderausstattung war, bringt nichts. Einige Sonderausstattungen waren je nach Land, auch in Deutschland, schon nötig, um überhaupt ein zulassungsfähiges Fahrzeug zu bekommen. Die sind z.B. in den Preislisten für Deutschland teilweise erwähnt.

Reine Tachos sind leider recht selten zu bekommen, es passen aber alle damals lieferbaren Standardtachos, wie sie z.B. häufig in Feuerwehrfahrzeugen, auch MB-LKW oder Transportern verbaut waren. Falls eine Spannungsangabe 12V oder 24V draufsteht, ist das egal, das betrifft nur die Beleuchtung, einfach Birnchen tauschen und das Teil funktioniert.

Wenn's der TÜV eng sieht, muss ein verbauter Fahrtenschreiber auch geprüft sein, ist im Prinzip in Deutschland nicht anders. Wie die Rechtslage in Luxemburg ist, weiß ich nicht. Bei uns konnte ich den TÜV aber immer noch davon überzeugen, dass ich den Fahrtenschreiber (ich hab da ein Modell von 1970 drin, für den es schon seit Jahren keine Diagrammscheiben mehr gibt) nicht prüfen lassen muss, weil ich ihn nicht brauche, das Fahrzeug aber so bleiben soll, wie es ist (H-Kennzeichen).

Gruß,
Michael
#500550
Nochmals vielen Dank für eure sehr professionellen Kommentare. Ich habe das Datenblatt über die Werkstatt angefordert. Auch bin ich aktuell auf der Suche nach einem Tachometer ohne Fahrtschreiber. Anscheinend gibt es zumindest einen Fall wo der luxemburger Tüv den Austausch akzeptiert hat. Schlussendlich habe ich jemanden gefunden der gegebenenfalls den Fahrtschreiber für 160 Euro zzgl Mwst prüfen würde. Eine erste Kontrolle hat ergeben, dass das Teil anscheinend noch funktionstüchtig ist.
Gruss,
Camille
#500583
Hallo
2. Fahrtschreiber durch einen normalen Tachographen ersetzen. Voraussetzung ist, dass es 406 Cabrio Baumuster gibt, die den Fahrtschreiber nicht haben
Wenn du deine Datenkarte zur Hand nimmst, findest du einen Eintrag J22 o.ä. für den Fahrtenschreiber.
der Eintrag in der Datenkarte besagt nur, das der Fahrtenschriber eine Sonderausstattung ist. Im Umkehrschluss bedeutet das, der Unimog ist ohne diese mit einem normalen Tacho ausgestattet. Die Serienausstattung kann man jederzeit im EPC nachvollziehen.
Reine Tachos sind leider recht selten zu bekommen, es passen aber alle damals lieferbaren Standardtachos, wie sie z.B. häufig in Feuerwehrfahrzeugen, auch MB-LKW oder Transportern verbaut waren.
natürlich nicht, die Tachos gibt es mit verschiedenen Wegstreckenübersetzungen,auch wenn sie vorne gleich aussehen.
Auf den Tacho oder Tachograph ist die Übersetzung angegeben mit W=X.
Es gibt Tachos mit unterschiedlicher Endgeschwindigkeit aber gleicher Wegstreckenübersetzung. Dabei ist es dann egal, ob die Scala bis 120 oder nur 90 oder 100Km/h reicht.
Wenn du den Tachograph öffnest steht auf dem Typenschild auch die Wegstreckenzahl vermutlich W=1
Dieser hier könnte passen, einfach man nachfragen. Die Fahrzeuge ohne Tachograph gabe es früher haufenweise, z.B die Bremer Baureihe wurde zu Hundertausenden gebaut. Der Vorgänger "Harburger Transporter" (Hanomag F20, Mercedes 206) hatte ebenfalls einen solchen Tacho, sind heute noch in allen Varianten auf dem Markt. Deshalb immer nach dem Wegstreckenindex schauen.
#500615
Hallo,
der Eintrag in der Datenkarte besagt nur, das der Fahrtenschriber eine Sonderausstattung ist. Im Umkehrschluss bedeutet das, der Unimog ist ohne diese mit einem normalen Tacho ausgestattet. Die Serienausstattung kann man jederzeit im EPC nachvollziehen.
Daraus geht aber nicht hervor, ob schon zu Zeiten der Zulassung ein Fahrtenschreiber zur Pflichtausstattung in diesem Land gehört hat. Oder mal anders gesagt: Es nützt wenig, wenn du weißt, dass das zwar Sonderausstattung war, ohne die aber schon damals keine Zulassung möglich war. So ist es auch bei der Bremsanlage. Da waren je nach Bauzeitraum zwar einige Dinge SA, ohne die hätte man aber das Fahrzeug gar nicht (zumindest nicht mehr in Deutschland) zugelassen bekommen. Da interessiert es auch heute keinen mehr bei der H-Zulassung, ob das damals SA war oder nicht. Ohne die entsprechende Ausstattung ist keine Zulassung möglich.
natürlich nicht, die Tachos gibt es mit verschiedenen Wegstreckenübersetzungen,auch wenn sie vorne gleich aussehen.
Auf den Tacho oder Tachograph ist die Übersetzung angegeben mit W=X.
Schon richtig. Bei den mir bekannten, üblicherweise mit Fahrtenschreibern ausgerüsteten LKW, die es auch optional mit normalem Tacho gab, ist üblicherweise die Übersetzung 1. Die passen. Klar, da wird es auch Ausnahmen geben, daher am besten kontollieren. Natürlich sollte man darauf achten, dass man keinen Tacho einbaut, der nur bis 60km/h reicht. Ebenso auf die zu den restlichen Instrumenten passende Farbe (grau), auch wenn viele nachträglich in 406 eingebaute Tachographen EG-Kontrollgeräte mit schwarzem Hintergrund sind.

Gruß,
Michael
#500637
@ Helmut & Michael, Danke für die weiterführenden Erläuterungen. Gesetzt den Fall, ich finde einen passenden Tachometer werde ich, bevor ich das Teil kaufe, nochmals beim Tüv vorstellig und lasse mir bestätigen, dass ich den Tacho ohne weiteres einbauen kann. Auf meinem Tachographen finde ich keine W-Zahl sondern einen Wert k=1000U/km. Siehe auch Bilder:
Bild
Bild
#500640
Hallo Camille,
meiner Ansicht nach beantwortet der TÜV bei euch seine Anforderung selber.
Zitat:"aber unser TüV besteht seit neuestem darauf, dass alle Geräte, die an einem Fahrzeug verbaut sind, funktionstüchtig sind."
Würde an Deine stelle noch mal versuchen mit dem Prüfer oder dessen Vorgesetzten zu reden, denn Dein Fahrtenschreiber ist Funktionstüchtig, er ist nur nicht Kalibriert, was für Deinen Anwendungsbereich, die Private Nutzung volkommen ausreicht. Frage ihn doch mal wer die Tachometer, der ganzen PKW,die er in seinem Leben geprüft hat Kalibriert hat?
Fakt ist das für die private Nutzung kein Kalibrierter Fahrtenschreiber vorgeschrieben ist und da hat sich auch ein TÜV Prüfer daran zu halten. Dein Fahrtenschreiber gehört zum Originalzustand Deines Unimogs und gehört damit auch zum H-Gutachten, so das er ohne Kalibrierung da verweilen darf wo er ist.
Prüfer sind auch nur Menschen und können nicht alles wissen, mann kann ihnen aber manchmal mit Argumenten auf die Sprünge helfen.
Gruß Jens
#500661
Moin,

für Deutschland empfehle ich die nicht leicht verdauliche Lektüre des §57a StVZO in Verbindung mit §57b StVZO.

Viel Spaß !

Herzl Gruß von
Erni
#500793
Hallo,
für Deutschland empfehle ich die nicht leicht verdauliche Lektüre des §57a StVZO in Verbindung mit §57b StVZO.
Im Falle der H-Zulassung besteht in Deutschland keine Pflicht zur Ausrüstung mit einem eichfähigen Fahrtenschreiber. §57b sagt aber aus, dass nur Fahrzeuge, bei denen der Fahrtenschreiber verpflichtend ist, diesen auch entsprechen prüfen lassen müssen. Also wie z.B. bei meinem 406 mit H-Zulassung: Schreiber ist eingebaut, jedoch ungeprüft.

Wie das in Luxemburg aussieht, weiß ich allerdings nicht.

Gruß,
Michael
#500798
Hallo, habe heute die schriftliche Bestätigung vom luxemburgischen Tüv bekommen, dass für mein Fahrzeug, der Fahrtenschreiber nicht zwingend erforderlich ist aber wenn einer eingebaut ist muss er auch geprüft sein. Daraus schliesse ich, dass ich den Fahrtenschreiber durch einen einfachen Tachometer austauschen kann.
Bis zur nächsten Prüfung habe ich noch etwas Zeit um ein passendes, erschwingliches Gerät mit dem richtigen k-Wert zu finden.
Den Kilometerzähler dann auf den richtigen Stand zu bringen habe ich noch nie gemacht. Wäre froh über Tips eurerseits.
Camille
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