Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#507538
Servus zusammen,

ich möchte mir jetzt demnächst inen 427er Unimog zutun. Ich habe noch einen alten Lkw Hänger. Er hat eine Auflaufbremse, welche sich nur manuell von Hand ein-und ausschalten lässt. An der Zugdeichsel ist ein Hebel dafür. Meine Frage: bekomme ich diesen Hänger noch zugelassen? Ich hab da nämlich etwas gelesen, dass die Auflaufbremse sich von selbst ausschalten muss, sobald man den Rückwärtsgang einlegt. Gibt es da Ausnahmen? Ich würde den Hänger gerne wieder richten (neu lackieren und so), aber wenn ich ihn eben nicht zugelassen bekomme...
Falls es wichtig ist, hier die technischen Daten:
Achsen: 2 (Tandem)
Baujahr: 1980
Bauart: Kasten (Bordwände ca. 40cm hoch)
Leergewicht: 550kg
Zulässiges Gesamtgewicht: 2,4t
Bremse: Auflaufbremse, und Handbremshebel zum abstellen

Danke für hilfreiche Antworten :spitze
#507571
Hallo Nico
ich nehme an, dass du die Sperre für Rückwärtsfahrt meinst. Die Auflaufbremse arbeitet normalerweise immer, so dass bei Rückwärtsfahrt die bremse zugedrückt wird. Deshalb wird diese dann mechanisch durch diesen besagten Hebe gesperrt. Die neuen Systeme reagieren auf die Drehrichtungsänderung der Bremstrommel.
#508006
Hallo Nico
Zulassung ist möglich, mir ist keine Umrüstpflicht bekannt. Mein Wohnwagen hat das ebenfalls noch so.
Wenn der Brief nicht entwertet wurde, egal wie lange abgemeldet, brauchst du nur eine normale HU.

Hallo Micha, ich sehe es wie Nils, Mein alter […]

Hey Liebe Freunde des 404.1.... Einer meiner Fran[…]

Hallo Florian auf "Leerlauf stellen&[…]

Hallo, Ich suche mehrere Diesel Vorfilter fü[…]