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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#521596
Hallo,

mein Name ist Christian, ich komme aus Schleswig-Holstein. Ich habe noch keinen Mog, interessiere mich aber für einen.
Beim lesen im Forum konnte ich leider keine passende Antwort finden, darum meine Frage hier.
Inwieweit darf man bei einem U-1300L KrKw der BW, der mit H-Kennzeichen angemeldet ist, das Interieur im Koffer ändern?
Man würd ja wohl nicht jedes Skalpel mitführen müssen, oder :D
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Christian
#521598
Hallo Christian,

bei einem KRKW musst du schon für eine zivile Zulassung ein paar Änderungen vornehmen. So darf das Rote Kreuz nicht weiter geführt werden. Gleiches gilt für Blaulicht und Tarnlicht. Also wird eine H-Zulassung auch nicht ohne Änderungen gehen.

Ich würde hier mal vermuten, das zeittypische Innenausbauten zulässig sind. Fahrzeuge mit Campingausrüstung gab es sicher früher auch schon.

Gruß
Markus
#521664
Vielen Dank erst einmal für die Antwort. Ich könnte also aus dem Koffer Tragenhalterungen etc. ausbauen. Wenn ich aber etwas einbaue, muß es nur in den zeitlichen Kontext des Fahrzeuges passen? Ich habe auch schon Umbaueten der originalen Koffer im I-Net gesehen, konnte aber bei denen nicht erkennen, wie sie angemeldet waren (WoMo oder H-Kennzeichen). Der Einbau sah aber nicht "Epochenmäßig" aus.

Christian
#521667
Hallo
Viele dieser 1300L waren ursprünglich Sanka von der BW. Zulassung als SanKa geht aber nicht, deshalb mus umgeschlüsselt werden. Womo mit H-Kennzeichen ist nur zulässig, wenn der Umbau zum Womo innerhalb der ersten 10Jahre nach Erstzulassung erfolgt ist und auch eingetragen wurde. Somit geht nur Zulassung als LKW geschlossener Kasten oder So-Kfz (Sonstige Fahrzeuge, nicht wie viele behaupten Sonder-Kfz). Einige Fahrzeuge waren für die Funk-Truppen, ich kenne mehrere Fahrzeuge, die auch so heute noch bei Amateurfunkern eingesetzt sind und als So-Übertragungsfahrzeug mit H-Kennzeichen unterwegs sind. Da wird auf die Einrichtung schon genau hingesehen. Einer ist als selbstfahrende Arbeitsmaschine-Übertragungsfahrzeug sogar steuerbegünstigt im gewerblichen Bereich unterwegs.
Mit Vitamin B wird auch so manches nichtzulässige als H-Fahrzeug eingetragen, was aber jederzeit aberkannnt werden kann, da die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Erteilung nicht vorhanden waren und dadurch als unrechtmäßig erklärt werden können..
Das Gesetz wurde von den Oldtimer-Verbänden zur Sicherung von historischem Kulturgut durchgesetzt, wird aber heute überwiegend als Steuerschlupfloch oder zur Umgehung von Umweltauflagen missbraucht. Verständlicherweise ist das den Behörden ein Dorn im Auge, deshalb solltest du dich auf die zulässigen Möglichkeiten beschränken, wenn du einigermaßen zukunftssicher sein möchtest.
#521770
Hallo zusammen,

hänge mich mal an das Thema dran. Bei mir hat sich gestern der TÜV in Bonn aufgeregt, dass der Unimog vor zwei Jahren ein H-Kennzeichen als Zugmaschine bekommen hat und dann vor einem Jahr als Lof Zugmaschine umgeschlüsselt wurde.
Bin dann zur HU zur Dekra gefahren...
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