- 21.07.2018, 17:15
#522645
aus den vielen Berichten und Erfahrungen aus dem Forum heraus, hab ich mir auch eine Bodenkonstante-Ackerschiene an den Mog gebaut. Einen Winkelbock gefertigt nach allen Regeln der Kunst und eine Kugelkopfkupplung (mit Prüfzeichen) ran geschraubt. In der Hoffnung eine Einzelteilabnahme bzw. Sonderabnahme zu bekommen wurde der Mog erstmal zur Probe einem Sachverständigen (Dekra) vorgeführt. Die Beratung ergab folgendes:
- diese Form der Ackerschiene am Unimog ist als Festpunkt nicht zulässig, weil eine Ackerschiene ja immer lose und beweglich ist, ein Vergleich mit hydraulischen Ackerschienen an Traktoren wurde mir erklärt usw.:Shock:
- der Winkelbock ist auch nicht zulässig, weil es ja eine Eigenbaukonstruktion ist, das Angebot auf Vorlage von Materialzeugnissen, Schweißnachweisen, Zeichnungen wurde nicht beachtet.
Nach dieser Beratung wurde ein zweiter Sachverständiger aufgesucht, dieser gab mir erstmal eine Empfehlung.
Wenn ich eine Kopie oder Muster eines Fahrzeugscheins mit Prüfbericht vorlege, wo dieselbe Montage der Bodenkonstante-Ackerschiene+Bock+Kugelkopf abgenommen wurde, dann begutachtet er meine Konstruktion am Mog erstmal unverbindlich.
Kann mir da jetzt jemand weiter helfen können von euch? Wer hat noch gute Ideen zu dieser Sache?
Ein Antrag auf die Hersteller-Bescheinigung für meine Ackerschiene wird gerade bei der Daimler AG in Wörth bearbeitet.
Danke an die "Unimog-Community" für die Kontaktadresse zu Daimler die hier im Forum zur Verfügung steht!
Freue mich auf eure Antworten.
MfG. Christoph (dohnti)
Hallo zusammen,
aus den vielen Berichten und Erfahrungen aus dem Forum heraus, hab ich mir auch eine Bodenkonstante-Ackerschiene an den Mog gebaut. Einen Winkelbock gefertigt nach allen Regeln der Kunst und eine Kugelkopfkupplung (mit Prüfzeichen) ran geschraubt. In der Hoffnung eine Einzelteilabnahme bzw. Sonderabnahme zu bekommen wurde der Mog erstmal zur Probe einem Sachverständigen (Dekra) vorgeführt. Die Beratung ergab folgendes:
- diese Form der Ackerschiene am Unimog ist als Festpunkt nicht zulässig, weil eine Ackerschiene ja immer lose und beweglich ist, ein Vergleich mit hydraulischen Ackerschienen an Traktoren wurde mir erklärt usw.:Shock:
- der Winkelbock ist auch nicht zulässig, weil es ja eine Eigenbaukonstruktion ist, das Angebot auf Vorlage von Materialzeugnissen, Schweißnachweisen, Zeichnungen wurde nicht beachtet.
Nach dieser Beratung wurde ein zweiter Sachverständiger aufgesucht, dieser gab mir erstmal eine Empfehlung.
Wenn ich eine Kopie oder Muster eines Fahrzeugscheins mit Prüfbericht vorlege, wo dieselbe Montage der Bodenkonstante-Ackerschiene+Bock+Kugelkopf abgenommen wurde, dann begutachtet er meine Konstruktion am Mog erstmal unverbindlich.
Kann mir da jetzt jemand weiter helfen können von euch? Wer hat noch gute Ideen zu dieser Sache?
Ein Antrag auf die Hersteller-Bescheinigung für meine Ackerschiene wird gerade bei der Daimler AG in Wörth bearbeitet.
Danke an die "Unimog-Community" für die Kontaktadresse zu Daimler die hier im Forum zur Verfügung steht!
Freue mich auf eure Antworten.
MfG. Christoph (dohnti)
Arbeit zieht Arbeit nach sich. Schöne Grüße aus dem Schlaubetal!