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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#541906
Hallo Unimogler/innen,
ich habe mal eine Frage an die ehemaligen Mitarbeiter der Unimogauslieferung in Gaggenau. In welcher Ausführung wurden die für den Export ins Ausland vorgesehenen 416er Feuerwehr Unimogs in den 80er Jahren ausgeliefert? Waren das nur Fahrgestelle mit Führerhaus oder komplett fertige Fahrzeuge ? Meines Wissens nach, wurden die feuerwehrspezifischen Aufbauten dann in den jeweiligen Ländern von den Spezialfirmen nachgerüstet. Wenn es damals bei der Auslieferung nur Fahrgestelle mit Führerhaus gewesen wären, müsste man doch heute auch eine –H– Zulassung nur mit Fahrgestell(selbstverständlich mit allen Beleuchtungseinrichtungen) bekommen, oder liege ich da falsch?

Grüße aus Roßdorf
-Bleibt alle gesund-
Mike
#541917
Hallo,

(ich gehöre zwar nicht zu der angesprochenen Klientel, antworte aber trotzdem)

Sowohl Feuerwehrfahrzeuge (mit Ausnahme reiner Transportfahrzeuge mit Pritsche) als auch sonstige Fahrzeuge für Sonderaufbauten werden und wurden im In- und Ausland, nicht nur bei Unimog, immer als Fahrgestelle zu den Aufbauherstellern geliefert und dort erst zum Komplettfahrzeug zusammengebaut. Ob aber das reine Fahrgestell ohne Aufbau zulassungsfähig ist, steht wieder auf einem anderen Blatt. Wenn es zulassungfähig ist, dann auch mit H, wenn es alt genug ist.

Gruß,
Michael
#541942
Hallo Michael
prettyleg hat geschrieben: Wenn es damals bei der Auslieferung nur Fahrgestelle mit Führerhaus gewesen wären, müsste man doch heute auch eine –H– Zulassung nur mit Fahrgestell(selbstverständlich mit allen Beleuchtungseinrichtungen) bekommen, oder liege ich da falsch?
für Rahrgestelle gibt es zwar einen Zulassungsschlüssel, der ist aber für Überführungsfahrten vom Fahrgestellhersteller zum Aufbauhersteller und vor allem bei der Ausfuhr erforderlich, es muss ja in den Ausfuhrpapieren stehen, was dabei aus- bzw eingeführt wird.
Diesen Schlüssel gibt es für jede Fahrzeugklasse, hier mal der Auszug zu Geländefahrzeugen
Unvollständiges N2G Fahrzeug --- N2G ---BX--- Geländefz.Gü.bef.>3,5-12t---- Unvollständiges N-Fzg ---KBA-Nr. 001, Juli 2011
lediglich mit Führerhaus
(vollständig oder unvollständig),
Fahrgestell-Längsträgern, Getriebe,
Achsen, das dafür bestimmt ist,
durch einen Aufbau vervollständigt
zu werden, der auf den Bedarf
des Verkehrsunternehmens zugeschnitten
ist 4.4)
Nähere Erläuterung dazu in Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern auf Seite 25
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