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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#544072
Hallo,
ich war letzte Woche mal wieder beim Tüv mit meinem 406.117 mit H-Kennzeichen. HU und AU kein Problem. "Sehr schöner Zustand" meinte der Prüfer "Alles prima, das Werkzeug hinten hab ich mal nicht gesehen". (Ich hab hinten in der Doka sowas wie Rückeseil, Umlenkblock, Drahtseile, Schäkel usw. rumhängen) Ich fragte wieso? Er meint "Naja, arbeiten mit dem H-Kennzeichen ist nicht erlaubt. wenn man sie mit dem Unimog beim Holzmachen, oder Holzfahren oder Heu fahren o.ä. antrifft, kann die Rennleitung da zickig reagieren".
Da war ich erstmal überrascht. Ich dachte normale (private) Nutzung ist mit H kein Problem?
Grüße
Jörn
#544090
Hallo Jörn,

mach Dir da mal keinen Kopf, Dein Prüfer hat da etwas verwechselt.

Es gibt in der FZV den §17:
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Dort geht es aber um das rote 07er Kennzeichen, nicht um das H-Kennzeichen.
Das H-Kennzeichen ist ein vollwertiges Kennzeichen, es git keine gesetzliche Enschränkung der Nutzung. Auch eine Spedition darf einen historischen Lastzug mit H-Kennzeichnen noch ganz normal gewerblich Nutzen.

Probleme kann es jedoch mit der Versicherung geben. Manche Oldtimerversicherungen schließen bestimmte Nutzugnen aus. Dies steht da im Kleingedruckten und ist dann auch legal. Also Augen auf beim Versiicherungsabschluss.
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#544163
Hallo Jörn, wie Jürgen schon geschrieben hat ist das Problem die Versicherung. Ein H Kennzeichen besagt das das Fahrzeug Historisch und Erhaltungs Wert ist. Anders ist das beim Versicherer. Mit Versicherung als Oldtimer darfst du nichts mehr damit arbeiten, sondern nur noch Fahrten zu Treffen, TÜV usw machen. Mir wurde zwar schon ein paar mal von Besitzern eines als Oldtimer versicherten Fahrzeug gesagt das sie damit arbeiten dürfen, aber keiner konnte es schriftlich belegen. Ein einziger sagte er hätte die mündliche Zusage von seinem Vertreter. Was die noch Wert ist wenn es kracht und man die Versicherung braucht ...........
Gruß Herbert
#544164
Hallo,
also der Tüvler war wohl eher der Meinung, daß die Ordnungshüter bei der (ihrer Meinung nach nicht korrekten) Nutzung mit H-Kennzeichen im Endeffekt ein Problem mit der Zulassung = Steuer sehen. H-Kennzeichen kostet jetzt 180-190€ im Jahr(?), LKW-Steuer pro Tonne Nutzlast wohl mehr. Zumindest war das vor zwölf Jahren so, als mein Mog das H bekommen hatte.
Und zu der Zeit hatte ich mich auch schlau gemacht, und festgestellt, daß ich mit H-Kennzeichen keine Einschränkungen in meinem "Bewegungsprofil" habe. Und zu der Zeit bin ich auch (aufgrund eines Tips hier aus dem Forum) zur Alten Leipziger Versicherung (über die Agentur Madau) gewechselt. Die bieten eine günstige LKW-Oldtimer-Haftpflicht ohne Nutzungsbeschränkung. Es ist nicht mal ein H-Kennzeichen erforderlich. Der Lkw muß nur min. 30 Jahre auf dem Buckel haben.
Grüße
Jörn
#544197
Hallo,
Wurzelzieher hat geschrieben:Anders ist das beim Versicherer. Mit Versicherung als Oldtimer darfst du nichts mehr damit arbeiten, sondern nur noch Fahrten zu Treffen, TÜV usw machen. Mir wurde zwar schon ein paar mal von Besitzern eines als Oldtimer versicherten Fahrzeug gesagt das sie damit arbeiten dürfen, aber keiner konnte es schriftlich belegen. Ein einziger sagte er hätte die mündliche Zusage von seinem Vertreter. Was die noch Wert ist wenn es kracht und man die Versicherung braucht
EIn Fahrzeug, egal mit welcher Zulassung, benötigt erstmal eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Die zahlt erstmal für Fremdschäden, allerdings kann der Versicherer ein paar Bedingungen an seinen Vertrag knüpfen und Geld zurückfordern, wenn diese nicht eingehalten waren. Für Oldtimerversicherungen gelten meistens diverse Einschränkungen vom Versicherer. Man kann aber sein H-zugelassenes Fahrzeug auch "normal" versichern oder ein ohne H zugelassenes Fahrzeug zu Oldtimerbedingungen, das ist rein Sache des Versicherers und hat mit der Zulassung an sich erstmal gar nichts zu tun. Mit einem H-zugelassenen Fahrzeug sind erstmal keine generellen Einschränkungen verbunden.
Jörn hat geschrieben:also der Tüvler war wohl eher der Meinung, daß die Ordnungshüter bei der (ihrer Meinung nach nicht korrekten) Nutzung mit H-Kennzeichen im Endeffekt ein Problem mit der Zulassung = Steuer sehen. H-Kennzeichen kostet jetzt 180-190€ im Jahr(?), LKW-Steuer pro Tonne Nutzlast wohl mehr. Zumindest war das vor zwölf Jahren so, als mein Mog das H bekommen hatte.
Ja, und für "leichte" LKW zahlt man mit H-Zulassung mehr Steuern als ohne H. Gleiches gilt für Anhänger. Wer einen Anhänger unter ca. 5,5t Gesamtgewicht mit H zulässt zahlt mehr Steuern als ohne. Ist es denn dann nach der Auffassung auch Steuerhinterziehung, wenn man seinen historischen 3t-Hobbyanhänger ohne H-Zulassung anmeldet?

Gruß,
Michael
#544218
MagMog hat geschrieben: manche Prüfer scheinen keine H-Abnahmen machen zu wollen.
Einer versuchte mir zu erzählen, dass er wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung belangt werden könne, wenn das Fahrzeug nicht 120%-tig den H-Bestimmungen entspräche.
Es kann einem Fahrzeug zwar jederzeit im Rahmen der HU die Einstufung als "H-Fahrzeug" abgesprochen werden, wenn der Zustand nicht mehr den Bedingungen entspricht. Aber niemand fragt in dem Moment nach dem Prüfer der vorherigen Abnahme.

Das ist eine haltlose Geschichte aus der bunten Phantasie des Prüfers heraus! Mit keinem Wort ist das in der FZV oder den Prüfbestimmungen erwähnt.

MfG
Fabian
#544234
Hallo
Das ist eine haltlose Geschichte aus der bunten Phantasie des Prüfers heraus!
langsam mit den wilden Pferden
Einer versuchte mir zu erzählen, dass er wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung belangt werden könne, wenn das Fahrzeug nicht 120%-tig den H-Bestimmungen entspräche.
prinzipiell ist das richtig. Zur Erlangung des H-Status und der dazu erforderlichen Überprüfung bedarf es einer Überprüfung nach amtlich vorgeschriebenem Umfang. Der Gesetzgeber kann amtliche Handlungen an Organisationen etc delegieren, die Prüfung selber hat daher einen rechtsverbindlichen Status. Die Steuebegünstigung hat diesen Prüfschritt zur Grundlage. Wer gezielt dazu falsche Bescheinigungen ausstellt, ist logischerweise mit im Boot. Ob der gerichtliche Nachweis gelingt, hängt stark vom Fall ab.
Bei Steuerhinterziehung ist Väterchen Staat gnadenlos.
#544236
Hallo Zusammen,

ich stimme Helmut völlig zu, wenn das Gutachten zur Erlangung des H-Kennzeichen für ein nicht entsprechendes Fahrzeug ausgeführt wird ist das Steuerhinterziehung und natürlich ist da der Prüfer mit im Boot.

Aber das hat nichts mit der ursprünglichen Aussage / Frage zu tun. Dort ging es um die Nutzung des rechtmäßig mit H-Kennzeichen zugelassenen Fahrzeug. Die Nutzung dieser Fahrzeuge ist rechtlich nicht eingeschränkt, es liekt keine Steuerhinterziehung vor auch bei gewerblicher Nutzung und der Prüfer hat auch nichts zu befürchten, wenn er sein Gutachten ordentlich gemacht hat.

Bitte jetzt nicht diese Dinge vermischen
404 fire kipper

Hello Jurgen, I have exhaust leak there. I prett[…]

Hall Herbert, alles klar Herbert. Vielen Dank. Da[…]

Hallo! :D Da kann man nur GROSSEN RESPEKT zo[…]

Hallo in die Runde, ich habe das leidige Problem[…]