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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#558473
Servus
Ich habe einen Unimog 427/12.
Ich verwende den unimog ausschließlich als Fahrzeug für den Winterdienst.
Aktuell ist er als selbst fahrende Arbeitsmaschiene mit Höchstgeschwindigkeit 62 zugelassen.
Ist es denn möglich das ich diesen als Land und forstwirtschaftliche Zugmaschine mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 zulasse damit man diesen mit der Führersvheinklasse T fahren darf ?
Vielen Dank im Voraus.
Jannik Fürst
#558475
Hallo Jannik,

unabhängig wie du den Unimog zulässt bzw. wie er klassifiziert (Schlüsselnummer) ist, darfst du mit der Klasse T (und auch der Klasse L) nur dann ein Fahrzeug führen, wenn du in dem Moment tatsächlich auch dabei bist, Land- und Forstwirtschaftliche Tätigkeiten durchzuführen. Für alle anderen Tätigkeiten ist dann die Klasse B, C1 oder C notwendig.

Grüße Jonas
#558476
Hallo Jonas

Winterdienst ist eine Lof Tätlichkeit.
Kannst du in § 6 Abs. 5 Fahrerlaubnis VO (FeV) machlesen.
nun meine frage kann ich den Unimog mit geringen aufwand als lof Zugmaschine mit 60 km/h zulassen, wenn er aktuell als selbst fahrende Arbeitsmaschine mit 62 km/h höchst geschwindichkeit zugelassen ist ?

Gruß
Jannik
#558485
Hallo
kommt drauf an, was du geringen Aufwand nennen möchtest. Der geringtste Aufwand ist die Bestätigung von Daimler, in der du auch vom Werk die Höchstgeschwindigkeit bestätigen lässt. Die kostet deutlich weniger als ein Gutachten vom TüV.
Dann kann auch kein aaS meckern. Die Frage bleibt, wie die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit am Fahrzeug realisiert wurde.
#559571
Moin Jannik,
ich bin gerade über Deinen Beitrag "gestolpert".
Ich bin gerade dabei mir einen Mog 427/ 10 zu kaufen. Der Vorbesitzer hatte diesen elektronisch über die Einspritzpumpe auf 60 Km/h begrenzt, was ich bei der Probefahrt recht witzig fand, für mich aber nicht in Frage kommt. Die Begrenzung wird also wieder ausgebaut und steht somit demnächst zum Verkauf.
Wenn Du Interesse hast darfst Du Dich gerne bei mir melden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Dwilies

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