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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#562058
Hallo,
schön dass da jetzt nachkontrolliert wird.
Leider trifft es vermutlich auch Personen bzw. Fahrzeuge bei denen alles OK ist.

Ich habe ja auch noch einen VW Golf 1 GTI (Pirelli), und bin (war bis Corona) in der Golfszene unterwegs.
Was da manchmal mit H-Kennzeichen bzw. eingetragenen Änderungen unterwegs ist ist kriminell.

Es gibt (oder gab) Adressen wo die Fahrzeugpapiere mit dem einzutragenden Text plus der entsprechenden Menge Geld hingeschickt wurde, die Papiere kommen mit der Eintragung zurück. Einen Sachverständigen hat das Auto nie gesehen.

Normaler TÜV war bei 300€, Eintragungen ab 500€, je nachdem was eingetragen wurde bis 1000€.

Schön wenn solche Sachen jetzt aus dem Verkehr gezogen werden.
Erhöht die Sicherheit für uns alle.

Grüße
Thomas
#562066
Hallo Jürgen,

aber die Bündelungsbehörde ist auch nicht die ultima ratio. Die Sachverständigenorganisationen und die Prozesse sollten unangemessenes Verhalter eliminieren. Mit der generellen Überprüfung der Arbeit der aaS stellt man das ganze Überwachungssystem in Frage.

Gruß
Markus
#562067
Hallo Markus
zum einen sensibilisiert das die Organisationen und Prüfer, zum anderen wird natürlich jeder aaS hoffentlich genauer hinsehen. Das fordert von uns natürlich, alles penibel zu belegen, was in der Regel auch nicht schwierig sein dürfte.
Aber wir rauchen gar nicht weit zu suchen, ein Besuch z.B. beim Weltenbummlertreffen am Unimog-Museum oder eines Unimog-Treffen, reicht. Soviele historische Wohnmobile, mit umgebauten Motoren, Splitgetriebe, LED-Beleuchtung High-tec-Aufbauten mit Hochglanzlackierung usw hat es nie gegeben.
Dann treten die Auguren auf den Plan, die die Umbauten mit den theoretische Möglichkeiten Propagieren und das Aufsuchen eines geneigten Prüfers empfehlen.
Es spricht nichts dagegen, seinen Unimog zu gestalten wie er möchte. Gott sei Dank haben wir diese Freiheiten, mit allen Vor- und auch Nachteilen. Aber das erschwert es dem "Originalo", für einen echten Oldtimer die H-Zulassung zu erlangen.
#562068
Hallo Helmut,

ich stimme dir da voll zu. Es ist aber auch ein großer Imageverlust für die Prüforganisatoren insgesamt und für die betroffene Organisation im Speziellen. Und bei Thüringen und min. 5 Jahre rückwirkend ist auch schnell klar, welche Organisation betroffen ist. Die "Abnahmefreiheit" für alle aaS. gibt es ja erst seit 2019.

Gruß
Markus
#562071
Hallo Zusammen,

ich fahre meinen U406 auch mit H Zulassung. Ohne irgendwelchen Veränderungen am Mog. Vor zwei Jahren habe ich dann aber wegen permanenten defekten Rücklichtern (Kontaktprobleme oder Lampen defekt) doch auf LED umgebaut, die sogar dem Original recht ähnlich sind (HELLA 2SD mit E Zulassung). Dezent und schlicht. Seitdem kann ich mich auf Rücklichter, Bremse und Blinker verlassen. Es funktioniert immer.

Der Prüfer war nicht sonderlich begeistert, ich konnte ihn aber überzeugen, dass der Umbau deutlich mehr Sicherheit gebracht hat. Zudem habe ich die Originalen auch nicht entsorgt, sondern könnte diese schnell wieder zurück bauen. Da ich meinen Mog "artgerecht" halte und damit überwiegend im Wald unterwegs bin, empfinde ich Sicherheit hier wichtiger als Originalität um jeden Preis. Im Prinzip darf man dann auch wegen H keine Überlegungen zum Scheinwerfer anstellen, der vom Licht her im Original ja dicht an der Kerze ist....

Aber alles hier auch nur meine persönliche Meinung ohne auf die Buchstaben für der Bedingungen der Zulassung für "H" zu schauen. Mag sein, dass ich hier dem "H" unrecht tue und böse bin. Aber ehrlich gesagt mit gutem Gewissen....

VG
Uwe
#562079
Hallo,
uwesundermann hat geschrieben:Vor zwei Jahren habe ich dann aber wegen permanenten defekten Rücklichtern (Kontaktprobleme oder Lampen defekt) doch auf LED umgebaut, die sogar dem Original recht ähnlich sind (HELLA 2SD mit E Zulassung). Dezent und schlicht. Seitdem kann ich mich auf Rücklichter, Bremse und Blinker verlassen. Es funktioniert immer.
Ich habe meinen Mog 2008 restauriert und dabei neue Originalrücklichter verbaut. Die funktionieren, wie bei allen anderen älteren Fahrzeugen auch, problemlos. Glühbirnen waren da jahrzehntelang Stand der Technik und sind auch ausreichend hell als Rück- und Bremslicht. Selbst heute sind sie bei Neufahrzeugen noch zulässig, es besteht also kein wirklicher Grund, hier die vermeintliche Sicherheit vorzuschieben, wenn man eine H-Zulassung will. Beim Scheinwerfer sieht das schon wieder anders aus, die Bilux-Funzeln sind nicht wirklich hell. Ich verstehe jetzt nicht, warum LED immer funktionieren sollten und Glühleuchten nicht. Dann würde ich doch mal die Elektrik reparieren.

Gruß,
Michael
mhame liked this
#562096
Hallo Michael,
die Elektrik ist nicht das Thema, auch die Helligkeit ist OK. Die Vibrationen der kompletten Rückleuchte haben bei mir immer wieder Probleme gemacht. GGf. schüttelt sich mein Mog im Standgas auch mehr als andere, aber im Wald ist fast immer Standgas angesagt. Und ja, ich gebe zu, ich habe nicht die Rücklichter ab 150,00 € pro Stück ausprobiert. GGf. wäre auch das eine Lösung gewesen.
Viele Grüße
Uwe
#562170
Hallo zusammen,

ist zwar jetzt nicht direkt zum H-Kennzeichen, aber in der Branche ist gerade kräftig Bewegung drin. Da wird in den nächsten Monaten und Jahren sicher noch was passieren.
Bekannt ist das ja schon länger, aber jetzt wird, wie auch das Beispiel von Markus zeigt, anscheinend langdam reagiert

https://m.focus.de/auto/news/spuren-zur ... 52810.html

Grüße Jonas
#562204
Hallo
Strudi hat geschrieben:Obwohl, ein Schlepper darf ja auch überall hin.
das ist nicht grundsätzlich so. In der regel waren die Traktoren in der Landwirtschaft als sogenannte loif-Zugmaschinen eingesetzt,. Deshalb trifft bei diesen Fahrzeuge diese Ausnahme zu. Schlepper waren aber nicht grundsätzlich lof-Zugmaschinen. Ich erinnere an den Hanomag ATK als Flugzeugschlepper oder als Straßenschlepper im Schaustellergewerbe. Ebenso der Eil-Bulldog, der bei der Wehrmacht sicherlich nicht zum Ackern eingesetzt wurde sondern als Straßenzugmaschine konzipiert war. Bei diesen Fahrzeugen ist dann der H-Status erforderlich, der diesen Fahrzeugen aber mit recht zusteht, sofern kein Bierkistenträger oder ähnliche Gimmicks verbaut sind.

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