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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier geht es um Umbauten & Reisen mit dem Unimog.
#57307
Kurze Zusammenfassung:

Ab 1.April sollen wohl So.Kfz. Wohnmobile bis 7,5to GG offiziell und völlig legal 100 km/h fahren dürfen.

mid Düsseldorf - Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Reisemobile
wird gelockert. Fahrer von Motorcaravans mit einem zulässigen
Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen dürfen ab dem 1. April 100
km/h auf Autobahnen und entsprechend ausgebauten Schnellstraßen
fahren. Diese Regelung gilt im Rahmen eines bis Ende 2009 laufenden
Großversuches, dem jetzt das Bundesverkehrsministerium zugestimmt
hat. Damit sind Reisemobilbesitzer nun den Omnibussen gleichgestellt und
können langsamere Lkw überholen.
Bislang lag die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h.

Es ist kein Aprilscherz: Zum 1.4.2005 wird die gesetzliche
Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile mit mehr als 3,5 bis 7,5 t
zulässiges Gesamtgewicht auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen
von bislang 80 km/h auf 100 km/h angehoben. Damit wird einer
langjährigen Forderung des ADAC entsprochen. Fahrzeuge dieser
Gewichtsklasse, die als "So. Kfz Wohnmobil" zugelassen sind und auch
tatsächlich 100 km/h schnell fahren können, sind hinsichtlich ihres
Fahrverhaltens und Bremsvermögens auf einem technisch hohen Niveau.
Dies belegt nicht nur eine Untersuchung der Bundesanstalt für
Straßenwesen, sondern macht sich auch in der Unfallstatistik dieser
Fahrzeugart positiv bemerkbar.


Im Rahmen eines bis Ende 2009 befristeten Versuches soll nun erforscht
werden, ob die Anhebung des Tempolimits eine Verbesserung des
Verkehrsflusses bringt und deshalb auf Dauer gesetzlich vorgesehen
werden soll. Betroffenen hiervon sind derzeit etwa 53.000 Fahrzeuge.
Anders als bei der Ausnahmeregelung für Gespanne, die seit 1998 Tempo
100 ermöglicht, ist für Wohnmobile weder eine gesonderte Überprüfung
noch eine Kenntlichmachung durch Aufkleber erforderlich. Dieser Verzicht
auf einen bürokratischen Aufwand spart Wohnmobilbesitzern viel Geld und
ist deshalb aus Sicht des ADAC zu begrüßen. Aber Achtung: Die
angehobene Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf Deutschland beschränkt;
sie gilt hier auch für ausländische Wohnmobile bis 7,5 Tonnen.
Durch die Ausnahmeverordnung soll den Fahrern schwerer Wohnmobile
insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, die auf 80 km/h
begrenzten Lkw überholen zu können. In diesem Zusammenhang regt der
ADAC eine Änderung des Verkehrszeichen 277 an, das ein Überholen
durch alle Kfz über 3,5 t - ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse -
verbietet. Konsequenter Weise sollten von diesem "Lkw-Überholverbot"
auch die 100 km/h schnellen Wohnmobile und Gespanne ausgenommen
werden.
Gefunden auf der ADAC Homepage
#57338
Moin Gerd,
nix genaues weiss man nicht. Sicher ist, dass der §23 (6)a der STVZO gestrichen wird, der Sonderkombinationskraftfahrzeuge definiert hat. In der Gesetzesvorlage steht, dass diese Fahrzeuge zukünftig bei einen zGG über 2,8to als PKW versteuert werden, gleiches gilt für Doppelkabiner-Pickups, Vans, Wohnmobile und Büro-Kfz.
Und nun gehen die Meinungen weit auseinander:
- einige (auch einzelne Politiker) meinen, dass oberhalb 3,5to alles beim Alten bleibt, andere Politiker sehen überhaupt keine obere Grenze (ein zum Reisemobil umgebauter Reisebus mit 12l-Motor ist dann mit ca. 4500¤ dabei, ein 40to-Lastzug zahlt 1789¤)
- einige meinen, dass es nur solche Fahrzeuge betreffe, die überwiegend auch zum Personentransport (bis 8 Sitzplätze + Fahrer) geeignet sind, unabhängig von der tatsächlichen Verwendung
- einige meinen, dass Wohnmobile nur dann betroffen sind, wenn der Platz für den Personentransport mehr als 50% der Nutzfläche beansprucht...

hier mal einer (von vielen) links http://www.mobiletouren.de/Berichte/Die ... teuer.html

falls du wissen willst, was im worst case auf dich zukommt, guck bei http://www.kfz-steuer.de was ein PKW mit deinem Motor an Steuern kostet.

bei mir wären es statt 290¤ 710¤ (dem Benzinmotor sei Dank :? )

Wenn ich richtig geguckt habe, dürftest du mit 1127¤ dabei sein - ich unterstelle mal, dass dein Motor keiner Emissionsklasse zugeordnet ist.
#57339
Forsttrac hat geschrieben:wie is das wenn das Fahrzeug Landwirtschaftlich läuft?álso mit grüner nummer?
was sagt uns die grüne Nummer:









richtig, steuerfrei:party:
und das wird sich wohl nicht ändern (zumindest in nächster Zeit nicht)
#57375
Ich sag dazu nur eines, ich hab von unseren Politikern und Ihrer Abzocke des kleinen Mannes derart die Schnauze voll, daß ich mir definitiv schon seit Jahren überlege Auszuwandern oder eine terroristische Organisation gegen unsere Politiker zu gründen. (wird wohl der erste Weg werden)
Langsam reicht es wirklich, meine Herrn.

Tschau Torsten der am liebsten Berlin ,gewisse Gebäude, vor Wut in die Luft sprengen würde!! :evil:

PS. Und nein ich halte dazu nicht die Schnauze!
#57378
Hallo Torsten,
wenn Du nach Berlin fährst, sag Bescheid! Ich bring dann auch noch so ein paar Knallerbsen mit. So langsam wirds doch nur noch blöd was unsere, von wem auch immer, gewählten Volksvertreter veranstalten. Die reißen ein Loch auf um ein anderes zu stofen. Was heißt stopfen, ein wenig was reinschmeißen damit es nicht mehr so groß ist. Und das schlimme ist, egal wer dran ist macht es so, seit Jahrzehnten. Nur das was diese rot/grünen ex. Terroristen und Hausbesetzer zur Zeit fabrizieren ist unter aller Sau.
Ich bin bloß froh daß mein Unimog grün zugelassen ist. Wenn ich aber auf den Steuerbescheid für den Frontera schau bekomm ich das große Ko......! 50% Aufschlag, aber für was????? Wen oder was finanzier ich damit? Schröders Luxuskarre, Fischers Visumspraxis, Benneters Gelaber, Schillys Handyspeicher,...?????

Danke Sebastian. Gruß Peter

Hallo Nils, ich denke die Zapfen sind bei hoher/n[…]

Aha .... Sach mal was wo wieviel, und der Versand,[…]

Hallo Auch ich würde es perfekt finden wenn s[…]