- 20.03.2005, 14:34
#57307
Kurze Zusammenfassung:
Ab 1.April sollen wohl So.Kfz. Wohnmobile bis 7,5to GG offiziell und völlig legal 100 km/h fahren dürfen.
Ab 1.April sollen wohl So.Kfz. Wohnmobile bis 7,5to GG offiziell und völlig legal 100 km/h fahren dürfen.
mid Düsseldorf - Die Geschwindigkeitsbegrenzung für Reisemobile
wird gelockert. Fahrer von Motorcaravans mit einem zulässigen
Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen dürfen ab dem 1. April 100
km/h auf Autobahnen und entsprechend ausgebauten Schnellstraßen
fahren. Diese Regelung gilt im Rahmen eines bis Ende 2009 laufenden
Großversuches, dem jetzt das Bundesverkehrsministerium zugestimmt
hat. Damit sind Reisemobilbesitzer nun den Omnibussen gleichgestellt und
können langsamere Lkw überholen.
Bislang lag die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h.
Es ist kein Aprilscherz: Zum 1.4.2005 wird die gesetzlicheGefunden auf der ADAC Homepage
Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile mit mehr als 3,5 bis 7,5 t
zulässiges Gesamtgewicht auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen
von bislang 80 km/h auf 100 km/h angehoben. Damit wird einer
langjährigen Forderung des ADAC entsprochen. Fahrzeuge dieser
Gewichtsklasse, die als "So. Kfz Wohnmobil" zugelassen sind und auch
tatsächlich 100 km/h schnell fahren können, sind hinsichtlich ihres
Fahrverhaltens und Bremsvermögens auf einem technisch hohen Niveau.
Dies belegt nicht nur eine Untersuchung der Bundesanstalt für
Straßenwesen, sondern macht sich auch in der Unfallstatistik dieser
Fahrzeugart positiv bemerkbar.
Im Rahmen eines bis Ende 2009 befristeten Versuches soll nun erforscht
werden, ob die Anhebung des Tempolimits eine Verbesserung des
Verkehrsflusses bringt und deshalb auf Dauer gesetzlich vorgesehen
werden soll. Betroffenen hiervon sind derzeit etwa 53.000 Fahrzeuge.
Anders als bei der Ausnahmeregelung für Gespanne, die seit 1998 Tempo
100 ermöglicht, ist für Wohnmobile weder eine gesonderte Überprüfung
noch eine Kenntlichmachung durch Aufkleber erforderlich. Dieser Verzicht
auf einen bürokratischen Aufwand spart Wohnmobilbesitzern viel Geld und
ist deshalb aus Sicht des ADAC zu begrüßen. Aber Achtung: Die
angehobene Geschwindigkeitsbegrenzung ist auf Deutschland beschränkt;
sie gilt hier auch für ausländische Wohnmobile bis 7,5 Tonnen.
Durch die Ausnahmeverordnung soll den Fahrern schwerer Wohnmobile
insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, die auf 80 km/h
begrenzten Lkw überholen zu können. In diesem Zusammenhang regt der
ADAC eine Änderung des Verkehrszeichen 277 an, das ein Überholen
durch alle Kfz über 3,5 t - ausgenommen Pkw und Kraftomnibusse -
verbietet. Konsequenter Weise sollten von diesem "Lkw-Überholverbot"
auch die 100 km/h schnellen Wohnmobile und Gespanne ausgenommen
werden.