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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#576308
Guuden,

Eine Zusammenstellung meiner Erkenntnisse zum Thema „Maut":



es besehen leider Fehler in Bezug auf die Begriffe ÜBER, AB und UNTER, die sich durch die ganze Mautdiskussion ziehen.

Es wird immer wieder geschrieben, dass die Mautpflicht gilt für Lkw und Fahrzeugkombinationen
ab 3500 kg zul. ges. Gew. gelten würde.
Richtig ist, dass auf Bundesstraßen und Bundesautobahnen einschließlich der Tank- und Rastanlagen
die Mautpflicht für LKW ÜBER 3500 kg besteht.

Bei der Handwerker Regelung wird ebenfalls mit Über, AB und UNTER ähnliches durcheinander gebracht.
Die Regelung lautet:
Fahrzeug ÜBER 3,5 und UNTER 7,5 Tonnen, die mit entsprechender technisch zulässiger Gesamtmasse unterwegs sind
fallen unter weiteren Bestimmungen unter diese Regel.

Ein weiteres Problem kann seit dem 01.10.2005 die Aktivierung der Zeile F.1,
technisch zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg),

in Bezug auf die Mautpflicht bedeuten.
Es handelt sich um das vom Hersteller angegebene Gesamtgewicht.
Diese Angabe bestimmt ob mautpflichtig oder nicht!

Die Zeile F.2, im Zulassungs­staat zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg),
bedeutet, dass Ablastungen ohne technische Änderungen nicht mehr für die Mautpflicht relevant sind!

Ergo: Die technisch zulässige Gesamt­masse in Kilogramm (kg), ist ausschlaggebend in Bezug auf die Mautpflicht!
Bei älteren Papieren sind F.1 und F.2 meistens gleich, entsprechend verhält es sich mit der Maut.

Gut Mog!
Justus

LKW sind häufig mautfrei wenn sie als sonstige Fahrzeuge zugelassen sind,
un d wenn sie keine Güter transportieren.
Außer solchen die für den Betrieb notwendig sind.
Z.B. Ballast für einen Autokran.
Bei H wird häufig eine Erklärung verlangt die zusichert, dass die Nutzung eine rein private ist.

Gut Mog!
Justus
Jürgen-Fahlbusch liked this
#576337
MagMog hat geschrieben: 06.07.2024, 15:44 Guuden,

H ist definitiv mautfrei wenn der Antrag entsprechend ausgefüllt wird.

Gut Mog!
Justus
... und eine Erklärung unterzeichnet wird, dass es privat genutzt wird.

Ansonsten könnten gewerblich genutzte H-Fahrzeuge mautbefreit tätig werden.
#576399
eine Frage wäre auch inwiefern Mogs (> 3,500 t wie z.B: 424 und 427) die unter folgenden Schlüsselnummern einetragen sind als Mautfrei zu betrachten sind:

89 1000 Zugmaschine / LOF Ackerschlepper
89 2000 Geräteträger

Weil im §1 Satz (1) BFStrMG steht ja das die Mautplficht explizit für

Fahrzeuge "... die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und 1. deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt." gilt.

Jetzt fallen die folgenden Schlüsselnummern ja eindeutig nicht unter den Punkt "für den Güterkraftverkehr" bestimmt.

Da gab es auch mal eine Anfrage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen von 2019 beim BAG (die Definitionen der Mautplfichtigen Fahrzeuge wurden seither abgesehen von der Änderung auf 3,5 t und der Handwerkerregelung nicht geändert), wo der Unimog bei einer LoF Zulassung nicht unter den o.g. Punkt fällt.

Wird der Mog nun nicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr genutzt (LoF, Privatfahrten) erfüllt er auch nicht Punkt 2. (Verwendung). Somit wären alle unentgeltlichen und nicht-gewerbsmäßigen Fahrten mit einem LOF oder Geräteträger Mog Mautfrei. Sofern man z.B. Eraushub gewerblich durch die gegend fährt müsste man dann für diese Fahrten Maut zahlen.

Problem ist halt, dass die Ziugmaschinen mit der 87 Schlüsselnummer dann per se Mautpflichtig wären. Agragrmogs bräuchten dann entsprechende Agrarausrüstungen wie HKH, etc.

Sieht das auch jemand so oder habe ich da noch irgendwas übersehen.

ein guter Hinweis ist die Veröffentlichung des ZDH bzgl. der Handwerkerausnahme. Dort steht zwar die Handwerkerausnahme im Fokus, es werden aber m. E. nach verständliche Erläuterung zum Gesamtsachverhalt gegeben.

https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereic ... /lkw-maut/

Gibt es eig. jemanden der schon mal diesbezüglich bei Toll Collect oder BAG angefragt hat?

LG Rainer
#576407
Hallo Rainer,

wie Justus schreibt Mautbefreiung beantragen !!
Eigene Sichtweisen helfen vor Gericht nicht und das Mautsystem hat einen langen Arm und Atem.

Ein Unimog hat grundsätzlich eine Ladefläche und ist damit immer auch für Güterkraftverkehr geeignet. Dies hängt nicht an einer Schlüsselnummer.
LoF ist nur dann Mautbefreit wenn auch die LOF Regeln für das grüne Kennzeichen voll umfänglich erfüllt werden. Also Fahrzeug auf einen LoF Betrieb zugelassen und nur für LoF Zwecke genutzt.
Wenn Du das genannte Gesetzt etwas weiter liest findest Du in in §1 Abs 2 die Liste der generellen Ausnahmen und dort auch unterPunkt 6 die Regel für die LoF Fahrzeuge und eben auch die weitere Erläuterung über das Güterkraftverkehrsgesetz.
Juristerei ist der Mathematik sehr ähnlich. Man muss immer allen logischen Verknüpfungen folgen und alle Punkte lesen.
#576414
Hallo
eine Zugmaschine ist erstmal zum erbringen von Zugleistung vorgesehen, es dürfen sogar zwei Anhänger mitgefühert werden. Es darf auch eine Ladefläche verbaut sein, auf der Güter transportiert werden können. Eine lof-Zugmaschine ist für die Zugleistung im lof-Bereich vorgesehen, auch diese darf über eine Ladefläche verfügen. Das war auch der Ansatz bei der Erfindung des Unimog, er sollte auf der Ladefläche entsprechende Güter transportieren können und auch mit Anhänger für den schnellen Transport geeignet sein.
Mautbefreit ist nur der lof-Urproduzent, sofern er Transporte von eigenen Gütern aus oder für seinen Betrieb durchführt. Lof-Zugmaschinener können auch von Lof-Lohnunternehmer genutzt werden. Diese sind aber weder mautbefreit noch steuerbegünstigt. Somit ist der Unimog von der Bauart zum Gütertransport geeignet und auch dafür vorgesehen, woraus sich eine Mautpflicht ergibt.
Hiervon kann für diverse Gründe eine Mautbefreiung auf Antrag erteilt werden, automatisch gibt es die nicht.
#577218
mevissen4 hat geschrieben: 23.06.2024, 18:38
MagMog hat geschrieben: 22.06.2024, 19:37 Guuden,

Ich empfehle auf alle Fälle seine Mautfreiheit anzumelden, es lässt sich so einiges an Aufwand im Zweifelsfall vorbeugend vermeiden.
Zum Online-Formular:
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... dendatenpp

Gut Mog!
Justus

https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... undendaten
Hallo Justus,

danke für die Info. Habe es dann heute mal gemacht und meinen Unimog registriert. Das geht wirklich sehr schnell. Am längsten hat noch das Schreiben wegen der privaten Nutzung gedauert
Hallo zusammen,

also ich wollte nur mal Rückmeldung geben, gestern kam bei mir das Schreiben wegen der Mautbefreiung an. Hat jetzt also fast drei Monate gedauert, aber jetzt habe ich wieder die Freiheit Bundesstrassen und notfalls auch mal Autobahnen zu fahren.
#577222
Hallo Ingo,

das ist ja fast "beruhigend", das es bei dir schon drei Monate gedauert hat.
Kann grad gar nicht mehr sagen, wann ich die Befreiung angemeldet hatte - mittlerweile sollte es mehr als drei Monate sein und hab immer noch keine Antwort.

mfG
Axel
#577258
Hallo
Moggälä hat geschrieben:als ob das Thema hier etwas bewirkt hätte
Toll Collect wird sich von ein paar Forenbeiträgen auf diversen Plattformen kaum beeindrucken lasse.
ich vermute eher, das mehr als ihr beiden diesen Antrag gestellt haben und der Antragsstau nur Stück für Stück mit der üblichen behördlichen Hast abgebaut wird. Toll Collect hat es da nicht eilig. Wer keine Befreiung hat zahlt notgedrungen. Die werden keine neuen Mitarbeiter dafür einstellen. Wenn der Massenansturm vorbei ist wird ja nur die turnusmäßige Verlängerung notwendig, was dann deutlich weniger Aufwand an Personal erfordert.
#577541
Mit den Anträgen wird keine Befreiung von der Maut bewirkt!

Es handelt sich lediglich um die Aufnahme in eine Datei befreiter Fahrzeuge in Verbindung mit einer entsprechenden Bestätigung auf Papier. Befreit wäre das Fahrzeug so oder so.

Das ganze dient dazu, dass:

- bei einer vor-Ort-Prüfung der Beamte gleich überzeugt werden kann und kein Verfahren eröffnet
- bei einem drohenden Verfahren durch automatische Anlagen diese durch Abgleich mit der Datei ebenfalls nicht eröffnet werden

Wer während des langen Prozederes ein Verfahren eröffnet bekommen sollte, kann versuchen seine mautfreie Fahrt zu begründen und bei einem erfolgreichen Nachweis wird dann auch nichts geschehen. Ob dies nun nachträglich schwerer nachzuweisen ist, als bei der Beantragung der Aufnahme kann ich allerdings nicht sagen. Ich habe (in Bezug auf unseren Freizeitbereich) noch von keinem Verfahren erfahren.
Mich würde auch interessieren, ob Toll Collect zumindest eine Womo-Zulassung vor Erstellung eines Verfahrens prüft. Letzteres wäre die BALM.

Die Toll Collect GmbH ist ferner ein Unternehmen des Bundes und somit keine Behörde.

Gruß
Michael
#577542
Hallo Michael,
Ich habe (in Bezug auf unseren Freizeitbereich) noch von keinem Verfahren erfahren.
Ich schon und das geht bereits über mehrere Instanzen und Jahre.
( LKW ungebaut zum WOMO mit entsprechender Zulassung allerdings in dem Fall mit Pritschen Anhänger zum Sportgerätetransport )
#577554
Moin,
das mag ein Indiz dafür sein, dass bei Eröffnung eines Verfahrens nicht auf die Art der Zulassung hin geprüft wird, wenn dies nicht offensichtlich zu sein scheint....

Bei mehreren Instanzen scheint da aber noch mehr hinter zu stecken. Kann es vielleicht sein, dass hinter dem Hobby da noch ein Sponsor hinter steckt und die gewerbliche Abgrenzung nicht ganz sauber zu definieren ist?
#577560
Hallo Michael,

Nein, kein Sponsor, keine gewerblich Nutzung, das LKW-Wohnmobil durchaus als solches optisch erkennbar. Allerdings ist es eine irrige Annahme, dass die Mautpflicht auf gewerbliche Nutzung begrenzt ist.
#577566
Hi,

das wollte ich auch nicht gesagt haben. War mehr die Vermutung dass bei einem offensichtlichen WoMo eine entsprechende Nutzung unterstellt und somit die Mautbefreiung außer Kraft gesetzt wurde.

Für die Maut ist entscheidend, ob das Fahrzeug in seiner Art für den Gütertransport bestimmt ist oder verwendet werden kann.

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