Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#582208
Hallo und herzlich willkommen Thomas,

hast Du keine Papiere für den Mog?
Eventuell kannst Du über die Alttypenberatung des Unimog Museums eine Datenkarte für Dein Fahrzeug (kostenpflichtig) anfragen https://www.unimog-museum.com/beratung-und-technik/

Außerdem bekommst Du noch eine PN von mir.
#582209
Hallo
die Datenkarte ist dazu nicht geeignet. Möglicherweise hat die Alttypenberatung die zum Fahrzeug gehörige ABE-Nummer oder den Datensatz. Damit müsste ein Prüfer an die notwendigen Daten kommen. Der offizielle Weg wäre eine unterschriebene Datenbeatätigung vom Hersteller. Das geht aber nur noch über einen Vertragshändler.
#582262
Guuden,

Um das Fahrzeug ohne Papiere zulassen zu können, muss seit 2005 eine Zulassungsbescheinigung Teil II,
früher der Fahrzeugbrief, neu erstellt werden. Dazu muss das Fahrzeug anhand der FIN identifiziert werden,
ein Eigentumsnachweis erbracht und ein technisches Gutachten vorliegen.
Da das Prozedere von den Zulassungsbehörden unterschiedlich gehandhabt wird,
sollte zuerst mit der betreffenden Behörde zur Klärung des Ablaufs Kontakt aufgenommen werden.

Eine Kopie eines möglichst baugleichen Fahrzeugs kann in Details helfend wirken.

Limora hat Erfahrungen mit der Angelegenheit, deshalb dieser Link:

https://www.limora.com/de/magazin/oldti ... e-papiere/

Gut Mog!
Justus
#582264
Guten Morgen,

kleiner Spoiler zu meinem neuen Buch UNIMOG 411 - das Kompendium:

Zum UNIMOG 411 gibt es vier Gutachten zur Erteilung einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Alle vier Gutachten sind für den aaS zugänglich. Richtige Nummer und zum Fahrzeug passendes Gutachten herausgesucht und schon liegen alle notwendigen Daten, Besonderheiten und Ausnahmen zum Fahrzeug vor.Erstellt wurden diese Gutachten vom TÜV Mannheim.

In den Zulassungsbescheinigungen (u.a. Fahrzeugbrief) steht nur das Notwendigste drin, die Gutachten sind weit umfangreicher.

Das Fahrzeug darf beim KBA nicht als gestohlen gemeldet oder zur Fahndung ausgeschreiben sein. Diese Information können die entsprechenden Stellen abrufen. Dann fehlt nur noch eine Einzelabnahme noch §21 StVZO und die Bestätigung der Daten durch den aaS. Dann kan auf der Zulassungsstelle die Bescheinigung Teil I und II erstellt werden.

Gruß
Markus
Kipper 427 1400 Bj 98

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gerne Erfahrung per PM. Mein Unimog war dort ~ 2J[…]

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