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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#5920
Hallo allerseits!

In Sachen Zulassung habe ich hier im Forum von Euch bereits hilfreiche Beiträge gelesen. Trotzdem möge man es mir verzeihen, wenn ich mit meinen Fragen manches nochmal aufwärme... Sorry schon jetzt...

Nach vielen Vergleichen habe ich nun \"zugeschlagen\" und mir einen U 406 zugelegt. So gut der Eindruck des Fahrzeugs auch ist - er war noch nie in Deutschland zugelassen. Er hat zwei österrreichische Vorbesitzer (Forstamt und Privatmann), der Verkäufer jetzt hat ihn ein Jahr nur mit 07-Nr. bewegt, daher ist er halt nicht angemeldet. Es existiert also ein österreichischer Kfz.-Brief. Dieser mit offizieller Abmeldebescheinigung durch Stempel und Unterschrift vom März 2003.

Nach Auskunft meiner Zulassungsstelle in Gütersloh (NRW) benötige ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA Flensburg - reine Formsache, versicherte man mir und innerhalb von zwei Wochen bei mir.

Nach der Überführung am kommenden Wochenende stellt sich dann die Frage der Zulassung. Zunächst muß ich ja eine Vollabnahme machen lassen.

a) Sollte ich dabei dem Sachverständigen irgendetwas Eurer Meinung nach Wichtiges erläutern? Oder einfach \"machen lassen\"?

Ich möchte hin und wieder im Wald Holz transportieren (privat) und die eine oder andere Fahrt aus Liebhaberei unternehmen.

b) Ist das normale schwarze Lkw-Kennzeichen sehr teuer? Habe mangels deutschen Biefs noch keine Schlüsselnummer.

c) Der Vater meiner Freundin besitzt in Brandenburg einige Hektar Wald - kann man da was in Sachen grünes Kennzeichen drehen? Meine Zulassungsstelle sagt, dies sei Sache des Finanzamtes. In der BG bin ich nicht, ihr Vaer auch nicht.

d) Was hat es mit der Zulassung als Zugmaschine auf sich? Hänger habe ich nicht, vielleicht später mal igendwann geplant.

Ich bitte Euch nochmals um Verzeihung, daß sich manches wahrscheinlich wiederholt, was ich frage, aber ich bin nicht immer schlau aus den Diskussionen geworden, da teilweise auch andere Unimogtypen und -aufbauten zugrunde lagen.

Auf jeden Fall VIELEN, VIELEN DANK für Eure Mühe!!!!!!!!!!!

Volli
#29180
Du benötigst in jedem Fall neben der Unbedenklichkeitsbescheinung noch die Einfuhrbescheinigung vom Zoll, wenn das FZ aus dem Ösiland kommt. Ansonste Zulassung als Zugmaschine mit Schlüssel 8700 oder als lof-Zugmaschine mit Schlüssel 8710 macht der TÜV bei Vollabnahme, das mußt du schon sagen. Laßt die Abnahme am besten in einer Landmaschinenwerkstatt vom TÜV machen, die haben da einen besseren Draht. Die Zulassung mit grüner Nummer wäre Zugmaschine Nahverkehr steuerbegünstigt, allerding auf 75Km im Umkreis des Standortes beschränkt. Versicherung als lof auch mit schwarzer Nummer bei Bernd hier im Forum möglich.
http://www.unimogversicherung.de
#29181
1000 Dank, Helmut, damit komme ich schon ein ganzes Stück weiter!

Von der Zoll-Einfuhrbescheinigung war allerdings bei der Zulassungsstelle nicht die Rede. Hat sich mittlerweile wohl erledigt, seitdem Österreich zur EU gehört. Und als der jetzige Vorbesitzer den 406 aus Ösiland kaufte (2003), waren die ja schon EU-Mitglied.

Gruß von

Volli
#29187
Hallo!

Ich weiß nicht wie umfangreich die österreichischen Papiere sind, aber es könnte durchaus hilfreich sein dem TÜV Prüfer für die Vollabnahme ein Briefkopie eines baugleichen Fahrzeuges mitzubringen. Dann kann er das meiste einfach übertragen und muss nicht alle Daten feststellen sofern sie nicht schon in den österreichischen Papieren aufgeführt sind.
#29189
Hallo Volli

Ich würde dir eine Zulassung als lof Zugmaschine mit schwarzem Nummernschild empfehlen.
Einziger Nachteil für dich wäre außer den paar Mark Steuern, dass du keine zulassungsfreien Hänger ziehen darfst.
Es macht aber mit einem 406er eh keinen Sinn mit 25km/h durch die Gegend zu zockeln.

Dafür bewegst du dich bei Ausflugsfahrten mit Frau und Kindern völlig legal.
Wohnwagen anhängen, Schleppertreffen, Zum Trial fahren, alles kein Problem.

Viel Spaß mit dem Gerät.

Thorsten
#29215
@Christoph:

Hallo Christoph,

gute Idee, danke! Dann müßte ich natürlich vorher drauf achten, daß der Vergleichs-Brief eine auch für meinen Mog annehmbare Schlüsselnummer enthält, sonst könnte es eine Diskussion mit dem Prüfer geben. Denn je nach Zulassung denke ich mir, daß sich auch die Schlüsselnummern unterscheiden - oder richten die sich ausschließlich nach dem Schadstoffausstoß?? Naja, ich will\'s nicht zu kompliziert machen. Vielen Dank für Deine Anregung!

@Thorsten:

Hallo Thorsten!

Das klingt vernünftig. Ich hoffe, es stört bei der Zulassung dann nicht, daß ich weder landw. Betrieb noch Flächen besitze? Weiß ja nicht, ob man für lof Zugmaschine Entsprechendes nachweisen müßte? Auch Dir danke für die Hilfe!!

Gruß, Volli
#29217
Hallo Volli,
das mit der grünen Nummer über den Schwiegervater in Spee wird wohl nix. Weil denn auch die Zulassung dort erfolgen muss. Das kann unter Umständen bedeuten dass das Kennzeichen ein anderes ist, als der Standort des Fahrzeuges. Ärger ist vorprogrammiert.
Die 75 km Begrenzung für lof Fahrzeuge gibt es nicht. Sie wird hier zwar immer wieder zitiert aber ist nicht richtig. Diese 75 km Beschränkung bezieht sich auf den Transport der Güter. Das heißt ich darf als Münchner Landwirt mein Heu nicht in Hamburg machen. Das wäre ein Verstoß gegen das Güterkraftverkehrsgesetz. Und das ist diese 75 KM Begrenzung für grüne Kennzeichen (bwz. lof Fahrzeuge) die hier angesprochen wird.

Allerdings ist es auch so, wer eine grüne Nummer hat, aber das Fahrzeug anders nutzt betreibt Steuerhinterziehung und das ist das wesentlich größere übel.
Schwarzes Kennzeichen ist eben ein wenig teurer in der Steuer, aber man kann sich dann freier bewegen.

Für meine Versicherungspartner ist es ohnehin egal ob grünes oder schwarzes Kennzeichen. Bei anderen Versicherungsgesellschaften wird sehr wohl unterschieden. Wichtig ist in jedem Fall dem Versicherer die Nutzung zu erklären. Wir haben dieses bereits gelöst und können Unimogs aller couleur zu einem vertretbaren Preis versichern, solange sie privat genutzt werden. Gewebliche kosten eben etwas mehr - der Nutzer verdient ja auch was mit dem Gerät.

Viel Spaß mit dem Unimog

Bernd Schömann
#29304
Hallo Bernd,

vielen Dank für Deine Tips, das klingt alles einleuchtend. Grüne Nr. habe ich mir aus dem Kopf geschlagen, ist in der Tat zu problematisch.

Versicherungsmäßig habe ich mich noch GAR nicht erkundigt, weil ich erstmal die Vollabnahme machen lassen muß. Und da muß ich eben erst wissen, welche Nutzung vorgesehen ist, damit das Richtige eingetragen wird.

Gruß,

Volli
#29881
Hallo nochmal an die Mogler-Gemeinde!

Wenn ich Eure Antworten und diverse ähnliche Beiträge richtig deute, scheint die Zulassung meines 406 (3,3 t leer, 6 t zGG) als lof Zugmaschine die sinnvollste und legale Lösung zu sein? Wie oft muß ich dann zum TÜV? Wahrscheinlich jährlich? Gibt es eine Möglichkeit für mich als Nicht-Landwirt zur lediglich ZWEIjährlichn TÜV-Untersuchung?

Meine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA ist gestern endlich angekommen, d.h. jetzt steht die Vollabnahme an. Gibt es da Details am Mog, wo besonders kritisch drauf geachtet wird? Z.B. die vorhandene Frontanbauplatte, die derzeit kein Arbeitsgerät angebaut hat?

Gibt es unter Euch eigentlich auch Mogler aus dem ostwestfälischen Raum?

Viele Grüße,

Volli
#29888
hallo Volli,

jährlich TÜV gilt für alle (auch Landwirte), wenn das GG > 3,5 t ist und die Höchstgeschwindigkeit > 40 km/h beträgt.

Alle 2 Jahre TÜV wäre für Dich nur möglich, wenn Du die Geschwindigkeit < 40 km/h begrenzen läßt. Aber dann macht das Mog-Fahren m.E. nur noch halb soviel Spaß.

Viel Erfolg.

Gerd

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