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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#80063
Hallo Mogler,

mir wurde eine Holzrückezange angeboten. Vor einiger Zeit habe ich ein ähnliches Modell im Forum hinter einem 406 gesehen, aber kann den Beitrag allerdings nicht mehr finden.
Sie ist für den Dreipunktanbau gedacht und arbeitet mit zwei doppeltwirkenden Zylindern.
Der Preis sollte bei 400 € liegen. Bei der Testfahrt stellte sich heraus, dass ein Schlauch undicht war und noch irgendwelche Ostkupplungen an den Schläuchen waren. Daraufhin wurden diese gewechselt und der Schlauch erneuert. Danach arbeitete das Gerät einwandfrei.
Ich habe aber zur Bedingung gemacht das alle Schläuche (noch 5 mal 60 cm) erneuert werden. dazu erklärte sich der Landmaschinenhändler für einen Preis von 500€ bereit. Ist der Preis angemessen?
Die Schneiden des Greifers weisen keine Scharten oder andere Schädeen auf. Die Hydraulikzylinder sind verschraubt und nicht verschweißt.
Freue mich über eure Kommentare

Gruß carsten
#80105
Es handelt sich um ein identisches Gerät wie von Caspix. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass mein Gerät ein DDR-Produkt ist, was ja dann allerdings nicht möglich ist. Es hatte mich schon verwundert, dass die Zylinder einen Firmennamen trugen und nicht VEB xxx.
Einziger Unterschied ist, dass die Hydraulikschläuche vom hinteren Ende des Zylinders bis nach vorne zu den zweiten Anschlüssen als Rohr ausgeführt sind. Dies ist ja aber vielleicht eine Änderung von Caspix
Mannix meint denke ich eher eine Zange wie sie Hubert Wittmann am Frontlader hat?

Gruß Carsten
#80528
Einer unserer Förster sagte mir, dass ich eigentlich mit einer Rückezange gar nicht vom Weg und den Gassen runter dürfte. Es gäbe da ein neues Gesetz für den Forst. Gilt dieses nur für den Staatsforst oder auch für Privatwälder?
Senkt dieser Umstand nicht eigentlich den Preis einer solchen Zange?

Gruß Carsten ( der sich bis morgen früh entscheiden muß) :lol:
#80642
Hallo,
von einem solchen Gesetz ist mir nichts bekannt. Muß aber nicht viel heißen, ich hab ja nur einen kleineren Brennholzhandel in Baden. Bei uns hier gilt aber auch: wenn Gassen vorhanden sind sind diese soweit möglich zu nutzen. Mit unserem Förster hatte ich allerdings auch noch nie Probleme wenn wir mal in den Bestand reingefahren sind, vorsichtig halt.
Den Preis für die Zange wird das vermeintliche Gesetz sicher nicht drücken, nimmst Du die Zange nicht nimmt sie ein anderer. Oder er stellt sie bei ebäh ein und bekommt, mit dem leider mittlerweile obligaten Geisterbieter, noch mehr dafür als von Dir. Ist halt mal wieder eine reine Kosten-Nutzen-Rechnung. Ich hab keine Zange sondern kauf Industrieholz lang, fertig gerückt und am Weg gepoldert. Ist zwar u.U. teurer als selber rücken, dafür reiß ich mir den Mog nicht zusammen und bin deutlich schneller beim holzmachen als mit fällen, rücken, poldern,.....
#80649
Von einem neuen Gesetz ist mir auch nichts bekannt.

Ich würde das so interpretieren:

1)In den Forstgesetzen, die ja Ländersache sind, wird ja von einer nachhaltigen und umweltverträglichen Holzwirschaft allgemein gesprochen. Dies wird u.A. im Staatswald so ausgelegt, dass ein flächiges Befahren des Bestandes nicht erlaubt ist. In der Regel muss man auf der Rückegasse bleiben, sonst kanns riesigen Ärger geben.

2) Ist der fragliche Bestand/Gebiet PEFC zertifiziert, ist das Befahren des Bestandes ausdrücklich verboten.

Manfred
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