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#80690
Hallo werte Experten!

Ein Bekannter hat mir einen alten ungebremsten 1-Achsanhänger angeboten. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 1,5 Tonnen. Laßt sich der mit 2,15t doch recht leichte U2010 überhaupt noch halbswegs sicher mit dem Anhänger fahren?

Der U2010 muß alle zwei Jahre zum TÜV weil er unter 3,5 Tonnen wiegt. Mit diesem Anhänger hätte er eine zulässiges Gewicht von 4,65 Tonnen. Muß er dadurch dann jährlich zum TÜV?

Grüße aus Wittgenstein
Christian
#80698
Hallo,

solange dein Unimog, ich sag jetzt einfach mal ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,49t eingetragen hat muß dieser immer nur 2 jährig zum TÜV (Druckluft?). Auch wenn du diesen Anhänger anhängst. Zu beachten (so die Theorie): Dein Mog wiegt ca. 2t + Zuladung von ca. 1,2t hast du rechtlich nur noch eine maximale Stützlast von 290kg die nicht überschritten werden darf, da hierfür dein Mog nicht mehr zugelassen ist. Aber dies nur zur Theorie.

Zum Anhänger kann ich nicht viel sagen... ich dachte das man heute nur noch 750kg ungebremst fahren darf, wobei bei meinem 404 damals auch noch (hoffentlich lüge ich jetzt nicht) 1500 ungebremst eingetragen waren. Aber wie gesagt keine Ahnung. Aber beim Mog gibts soweit keine TÜV Änderungen.

Gruß Florian
#80701
Hallo Florian,

bei besagten Hänger handelt es sich ebenfalls um einen Oldtimer (Baujahr irgendwas Ende 50. Vielleicht ist er dehalb für den Verkehr zugelassen. Aber von der Juristerei habe ich nur wenig Ahnung...

Du hast gerade Druckluft in Klammern geschrieben. Aber mein Mog benötigt doch die Druchluft nur für die luftgebremsten Anhänger. Was hat das mit dem TÜV-Rythmus von einem Jahr bei mehr als 3,5t zu tun?

Gruß
Christian
#80721
Hallo Christian !
Das tatsächliche Gewicht eines Anhängers hat natürlich überhaupt nichts mit dem TÜV des Zugfahrzeugs zu tun. Schließlich hast du den Unimog ja nicht als Gespann, sondern als Zugfahrzeug zugelassen (oder wolltest du den Anhänger fest an den Unimog anschweißen ??)
Wenn der Anhänger alt und ungebremst ist, hat er wahrscheinlich überhaupt keine Zulassung, sondern nur eine ABE. Das musst du halt mal beim Vorbesitzer erfragen.
Nun zum praktischen Betrieb:
Schon ab einem tatsächlichen Gewicht von etwa 700 kG macht ein ungebremster Anhänger mit dem kleinen Unimog was er will. An starke Bremsungen ist überhaupt nicht zu denken, der Anhänger dreht den Unimog einfach weg. Wenn der Anhänger dann tatsächlich 1,5 to wiegt, wirds richtig abenteuerlich. An ein Bremsen im eigentlichen Sinn ist nicht zu denken, du musst dir vorher überlegen, wann und wo du anhalten willst. Ich habe genau so einen Anhänger. Wenn der beladen ist, muss man 25 km/h als absolute Höchstgeschwindigkeit einhalten und sehr vorausschauend fahren... Allerdings darf mein Anhänger laut ABE ohnehin nur bis 25 km/h bewegt werden, mit 25 km/h Schild.
Auch wegen der zugelassenen Geschwindigkeit musst du dich beim Vorbesitzer erkundigen.
Wenn du den Anhänger nur für LoF-Zwecke benutzt und er ein 25 km/h Schild hat, wäre er immerhin TÜV-frei, zulassungsfrei und steuerfrei. So ein alter ungebremster 25 km/h Anhänger kann also finanzielle Vorteile haben !
Gruß, Gundo
#80727
Hallo Gundo!

Vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag. Dieser Hänger hat ein eingetragenes Leergewicht von 500 Kilo. Ich möchte ihn restaurieren und primar als "Schmuckstück" verwenden. Schwere Gewichte sollen nicht verladen werden. Ich habe den Mog nur als Hobby und finde ein schönes Gespann sehr pfiffig. Ich möchte ihn eigentlich nur leer mit zu Oldtimertreffen etc. nehmen.

Laut Besitzer ist es möglich ihn bis auf 80km/h zuzulassen. Damit müßte doch leer eine Reisegeschwindigkeit von 40-50 km/h mit dem Mog drin sein, oder nicht?

Mit der Vorfreude auf weitere guten Antworten
Christian
#80732
Hallo Christian !
Sorry, aber meiner Meinung nach ist dieser Anhänger für deine Zwecke aus mehreren Gründen ungeeignet: Er hat ein zu hohes Eigengewicht, er ist ungebremst, und du kannst deshalb keinesfalls mit einem kleinen Unimog mit 50 km/h über die Landstraße brausen.
Hast du die Papiere für den Anhänger schon mal gesehen ? Was ist denn da für eine max. Geschwindigkeit eingetragen ?? Ich kann mir kaum vorstellen, dass irgendein TÜV für einen ungebremsten Anhänger von mehr als 500 kG zul. Gesamtgewicht eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h einträgt...
Gundo
#80820
Hallo,

noch mal zur Druckluft, ich dachte eigentlich immer das sich verbaute Druckluftteile sowie 2 jähriger TÜV gegenseitig ausschließen. Es ist ja vom Prinzip egal ob die Druckluftanlage dein Zugfahrzeug beim Bremsen unterstützt oder der Anhänger untertstüzt wird. Zumindest von den Auswirkungen. Ist nur immer mein Gedanke gewesen.

Ausnahme unter 25km/h.

Gruß Florian
#80825
nissan123 hat geschrieben: ich dachte eigentlich immer das sich verbaute Druckluftteile sowie 2 jähriger TÜV gegenseitig ausschließen
hat absolut nix miteinander zu tun.

hier die Fristen gem. Anlage VIII der STVZO
Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie ... mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse <= 3,5t 24 Monate
für den 2010 besteht also keine Chance, in den Genuss der jährlichen TÜV-Vorführung zu kommen, dazu müsste er auf über 3,5to aufgelastet werden. Was dahinter gehängt wird/werden könnte, spielt für die TÜV-Fristen keine Rolle.

Gruß Ulli
#81088
Moin Christian,
dann ist dein Schlepper vermutlich über 40 Jahre alt.
Früher wurden bei Zugmaschinen keine Anhängelasten eingetragen, die entsprechenden Felder mit einem "-" versehen.
Die erlaubten Anhängelasten ergaben sich nur aus den Vorgaben des Fahrzeugherstellers bzw. aus der STVZO, wonach sich das zul. Gesamtzuggewicht aus der Motorleistung errechnete:
je Tonne 3 PS.
Diese Regelung galt allerdings wiederum nicht für lof-Zugmaschinen. An die durfte im Prinzip bis zu einem Gesamtzuggewicht von seinerzeit 38to angehängt werden, wenn der Zug über eine durchgehende Bremsanlage verfügte - bei auflaufgebremsten Anhängern ist ohnehin bei 8to je Anhänger Schluss.
Gruß Ulli
#81089
@Christian:
Wahrscheinlich hast du es schon herausgefunden: bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen wird keine Begrenzung der Anhängelast (und damit also: überhaupt keine Anhängelast) eingetragen.
Für den 421 (also eine Nummer größer als dein Unimog) empfahl MB eine maximale ungebremste Anhängelast von 1.250 kg. Aber nur bei Ballastierung des Fahrzeugs bis zum zulässigen Gesamtgewicht !!!! (Also etwa 1,5 to Gehwegplatten auf die Pritsche laden...)
Aber deine praktische Ausgangsfrage war ja:
"Läßt sich der mit 2,15t doch recht leichte U2010 überhaupt noch halbwegs sicher mit dem Anhänger fahren ?"
Und da bleibe ich jedenfalls bei einem klaren: Nein.
Gruß, Gundo
P.S.: Ulli war etwas schneller als ich
#81115
Guten Morgen!

@Ulli: Du hast absolut recht. Der Mog ist Baujahr 1953. Danke für die 3 PS Info. Das wußte ich noch nicht!

@Gundo: Ich möchte den Anhänger ja nur leer durch die Gegend fahren. Daher ist das Anhängegewicht "nur" 500kg. Ich verstehe Deine Bedenken bei Vollbeladung des Hänger (1,5t) durchaus.

@Alle: Ich werde den Anhänger jetzt wohl kaufen. Für das Geld kann ich Ihn bei "bedenklichen Fahrverhalten" sicherlich wieder weiterverkaufen.

Beste Grüße
Christian
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