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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#60672
Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann mit einem Reifenproblem.

Ich möchte gerne mein 1200er (424.122) auf 14,5-20 Reifengröße umrüsten, da meine alten 12,5-20er abgefahren sind.

Jetzt werde ich aus meinen Fahrzeugpapieren nicht richtig schlau. Im Fahrzeugschein stehen nur 12,5er drin. Beim Fahrzeugbrief ist ein Beiblatt auf dem dann sehr viele weitere Reifengrößen als "auch genehmigt stehen".
Nur irgendwie vermisse ich die von meinem Reifenhändler angebotenen 14,5-20 MPT 12PR (Mitas MPT 05). :?

Wer kann mir denn da was dazu sagen? :?:

Danke für Eure Bemühungen
Gruß Matthias
#60683
Hallo Matthias,

leider reicht das Beiblatt nicht aus um eine Eintragung zubekommen, du brauchst eine Freigabe von DC für deine Fahrgestellnummer, oder wenn der TÜV etwas einsichtig ist eine Kopie von einem Fahrzeug deines Baumusters bei dem die Reifen eingetragen sind . Die Freigabe von DC kostet Geld, die Briefkopie bekommst du vielleicht hier im Forum.

Gruß Oliver.
#60733
Hallo Oliver, hallo Matthias


also das Thema der eingetragenen Reifengröße in den Fahrzeugpapieren hatten wir ja unlängst, auch zum xten mal

ich habe ja das gleiche Problem mit meinem 406, nur umgekehrt, bei mir sind 14,5-20 eingetragen und ich habe 12,5-20 drauf....

guckst Du hier:http://www.unimog-community.de/index.ph ... enfreigabe


Das Vorgehen ist also immer das gleiche:
Freigabe von DC für 75¤, Gutachten erstellen, in Brief eintragen lassen, neuen Schein ausstellen lassen.

@Matthias,
leider reicht das Beiblatt nicht aus um eine Eintragung zubekommen
wie kommst Du denn auf das schmale Brett?
Es steht doch höchstwahrscheinlich folgendes im Brief und auch im Schein
"GENEHM.AUSN.ERT.AUFL.A.MITZUFUEHREND.BESONDEREN BEIBLATT (70/3A STVZO)"
oder?

Dann ist alles was auf diesem Beiblatt steht bereits eingetragen, und bedarf keiner weiteren Eintragung


Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo
#60923
Hallo Matze

Ich habe zu meinem TÜV lediglich zwei Datenblätter des Reifenherstellers mitgenommen, aus denen hervorgeht das der Abrollumfang beider Reifengrößen weniger als 7% beträgt. Das ist alles was der Prüfer wollte. Die Freigängigkeit der Reifen ist sowieso gegeben und der Lenkanschlag passt auch.
Es sind auch beide Reifengrößen im Brief eingetragen.

Gruß Andreas

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