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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#1402
Hallo Leute,

ich weis das diese Frage eigentlich nicht in`s Technick Forum gehöhrt, aber wo hin sosnt damit?! ;)
Also meine Frage:

Wie sieht das mit der sogenannten \"roten Nummer\" aus (ich möchte vielleicht so ein Teil nutzen um in nächster Zeit einen Mog zu überführen)?
Mir wurde erzählt es gäbe keine \"roten-Nummern\" mehr, es gäbe jetzt sogenannte \"Eintages-Nummern\", stimmt das, und wenn ja wo kriegt man so was her?
Und wie sieht das überhaupt mit der versicherung und TÜV und so aus?
(Weil ich das Teil ja nur nutzen möchte um das Fahrzeug von A nach B zu bringen!)

Ich fänd`s super wenn mich da mal jemand über dieses Thema aufklären könnte!
Danke.

Viele Grüße aus dem Sauerland.
Carl
#3233
Hallo Leute,

ich weis das diese Frage eigentlich nicht in`s Technick Forum gehöhrt, aber wo hin sosnt damit?! ;)
Also meine Frage:

Wie sieht das mit der sogenannten \"roten Nummer\" aus (ich möchte vielleicht so ein Teil nutzen um in nächster Zeit einen Mog zu überführen)?
Mir wurde erzählt es gäbe keine \"roten-Nummern\" mehr, es gäbe jetzt sogenannte \"Eintages-Nummern\", stimmt das, und wenn ja wo kriegt man so was her?
Und wie sieht das überhaupt mit der versicherung und TÜV und so aus?
(Weil ich das Teil ja nur nutzen möchte um das Fahrzeug von A nach B zu bringen!)

Ich fänd`s super wenn mich da mal jemand über dieses Thema aufklären könnte!
Danke.

Viele Grüße aus dem Sauerland.
Carl
#12745
Rote Nummern gibt es schon noch, werden aber nur noch an KFZ-Händler und sonstige Firmen ausgegeben. Der \"normale\" Bürger muss sich mit dem besagten Eintageskennzeichen zufrieden geben - zu bekommen bei der Zulassungsstelle, es gibt spezielle Doppelkarten für diesen Zweck. Am einfachsten aber hast du einen Bekannten bei einer Autowerkstatt, die dir ihre rote Nummer zur Verfügung stellen ->> Kost nix, außer Flasche Bier für den Bekannten. Wenn Du den normalen Weg gehst, bist Du bestimmt 80 Euros los für Kennzeichen und Versicherung, falls das reicht.
#12746
Hallo,

es gibt entweder 5 oder 10 Tagesnummern, das sind die mit dem gelben Feld mit Ablaufdatum, da braucht es Kennzeichen, die man hernach wegwerfen kann, und die Versicherung ist auch nicht ganz billig, kann aber übernommen ( angerechnet ) werden, wenn man dann weiterversichert,

oder evtl. bei Händlern das rote 06er Kennzeichen für Fahrzeugüberführungen, wenn da Beziehungen bestünden, wäre das sicher günstiger.

Dritte Alternative, Transport auf einem Anhänger.

Stefan Fuchs
#12747
Hallo,
ist teilweise richtig. Beim autohaus wird immer noch die \"alte\" rote Nummer verwendet.
Also, falls du einen kennst der sie rausrückt geht es mit dieser roten Nummer problemlos.
Falls nicht, geht das nur über das \" Einmal-Kennzeichen\" das die rote Nummer ersetzt hat, die man mal früher auf dem Landratsamt bekommen hat.
Funktioniert wie früher auch:
1. Doppelkarte, für Einmal- Kennzeichen, bei deiner Versicherung holen.
2.Zum Landratsamt und das Kennzeichen beantragen.
3.Beim Kennzeichen Schildermacher die Kennzeichen machen lassen.
4.Zu diesen Kennzeichen bekommst du dann ein \"Fahrzeugschein\"
Diese Kennzeichen haben eine Gültigkeit von, glaube ich, drei Tagen, habe aber schon gehört es geht auch bis eine Woche??
Versichert ist das Fahrzeug dann über deine Doppelkarte.
TÜV sollte noch am Mog vorhanden sein, bzw der Mog muss verkehrsicher sein, was du selbst verantworten musst.
Der Aufwand für das Landratsamt ist viel geringer, da du nicht wie früher das rote Kennzeichen zurückbringen musst, sondern die neuen sind nach Ablauf einfach ungültig und können entsorgt werden.
MFG
Ralf Menzel
#12754
die Dinger heissen \"Kurzzeitkennzeichen und sind ab Ausgabe 5 Tage gültig.
Spezielle Doppelkarte, Kennzeichen und Zulassungsgebühren knapp 100€. Fahrzeug muß weder TÜV noch irgendwelche Papiere haben. Der Fahrer ist für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Wozu das Fahrzeug im Anmeldezeitraum benutzt wird, interessiert niemanden, im Zweifelsfall ist jede Fahrt Überführungs- oder Probefahrt. Restriktionen wie bei rotem Kennzeichen (mitführen eines Anhängers verboten) gibt es nicht.
Gruß Ulli
#12761
Hallo Bernd,
wenn Beleuchtung und Bremsen funktionieren und er nicht literweise Öl verliert, ist das kein Problem mit dem Kurzzeitkennzeichen.
Bei der Zulassungsstelle brauchst du nur Fz-Hersteller und Fahrgestell-Nr. Mit dem Kurzzeitkennzeichen kannst du quer durch die Republik fahren - hast sogar 5 Tage zeit.

Gruß Ulli
#12797
Noch einmal zum Tema Rote Nummern!
Ich bin im Besitz solcher Händlerkennzeichen,sie dürfen auf KEINEN fall verliehen werden
andernfalls kann mir der Entzug drohen.Es mus auserdem ein Fahrtenbuch geführt werden in dem JEDE Fahrt eingetragen sein mus. Es geht also nicht mal eben einem
guten Freund die Nummer für nen Wochenendtrip leien.Die Nummern dürfen also
nur von mir oder von einem Kunden,der nachweislich von mir ein Fahrzeug probe fährt
oder Überführt benutzt werden.Wenn es nicht so währe dann währe das Verleihen der
Nummern,wenn man sich die Preise ansieht,ein lohnendes Gescheft.
Gruß Horst
#12802
Hallo

@ Ulli wofür Du das Fz. benutzt interessiert niemanden.

Die Polizei oder BAG (Bundesanstalt für Güterverkehr) interessiert schon was damit gemacht wird. Ladung ist verboten, Anhänger darf gezogen werden, muß aber eigenes Kennzeichen haben.
Bei uns in der Fa. machen wir öfters fahrten mit Überführungskennzeichen.

Gruß Andreas
#12819
Hallo,
es gibt sehr wohl die rote Nr. für Privatleute. Wir haben in unserem Odtimerclub jede Menge solcher Wechselkennzeichen-Nutzer. So was gilt sogar für ein Mofa. TÜV brauchst Du auch nicht mehr. Wenn Du bedenkst, das Du z.B. bei 10 Oldies diesen unnötigen, nur Kosten verursachenden ,TÜV sparst, rechnet sich das allemal.
Nachteil: jede Fahrt muß eingetragen werden.

Gruß Hartwig
#12847
Hallo und Wow,
da haben ja ne ganze Menge richtig gute Beiträge geschrieben. Ulli wie wärs mit nem Job in der Versicherungsbranche bei deinem guten Fachwissen ;-))
Also:
Kurzzeitkennzeichen haben eine Gültigkeit von 5 Tagen. Nich mehr und nicht weniger. Verwendet werden können diese für jedes KFZ auch wenn es ohne TÜV usw ist. Es muss halbwegs verkehrssicher sein (Bremsen Licht und so). Die Eigenverantwortung und Haftung ergibt sich aus §7 der StVG. Der genannte Preis von ca. 100 EUR für Versicherung und Zulassung sowie Nummernschild kommt hin. Bei der Versicherung ist es auch so, dass der Beitrag verrechnet werden kann, wenn ein Folgevertrag kommt.

Rote Kennzeichen für Handel und Handwerk: Diese sind wie Horst richtig bemerkt ausschließlich für den Handel und das Handwerk gedacht. Wer Nummernschilder verleiht spielt mit dem Entzug des Kennzeichens durch den Gesetzgeber.

Rote Wechselkennzeichen für Oldie: Ja eben nur für Oldies, das heißt die Fahrzeuge müssen schon mal dem Tüv vorgeführt worden sein, die müssen das abgenommen haben und es muss ein Gutachten für die Zulassungsstelle vorliegen.

Gruß
Bernd Schömann
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