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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#206826
Hallo, mit Hilfe der Suchfunktion fand ich noch nicht das richtige. Und zwar weis ich nicht ob ich bei meinem U 1000 die Schlüsselnummer umändern soll, von 8700 in 8710. Wenn man dem Internet glauben schenken kann wäre es sinnvoll dies zu machen. Hat einer Erfahrung damit. Muss ihn mit schwarzer Nummer zulassen.

bei 8710 kommt diese Summe raus

http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_nut ... uge35t.php

8700 kommt diese Summe raus

http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_nut ... uge35t.php
#206848
Hallo Marcel,

ich kann bei Deinen beiden Links keinen Unterschied erkennen :?:

Ich denke mal Du hast bei der Seite die Emmissiongruppe so geändert, dass unter Schlüsselnummern 00 bzw. 10 steht. Und wenn man bei der Hilfe zu Schlüsselnummer schaut (alter Fahrzeugschein) sind die letzten beiden Zahlen massgeblich.
Bei mir im Fahrzeugschein steht im ersten Feld 870000, also sechs Stellen, bei Zugm. Ackerschlepper wäre es 871000.
In beiden Fällen also 00 = gleicher Steuersatz.
Nun so mein gedanke.

Vorteil 8710: keine AU, Einfahrt in Umweltzonen möglich, keine Maut
wenn ich falsch liege bitte berichtigen.

Glückauf
Lutz

Edit: Bild link funktioniert nicht - jetzt entfernt
Zuletzt geändert von Lutze am 28.08.2008, 20:20, insgesamt 1-mal geändert.
#206920
Hallo,

nur leider hat die Zulassung als Zugmaschine (8700) oder Zugmaschine Ackerschlepper (8710) keine Auswirkung auf die Einstufung der Schadstoffklasse und somit auch keine Auswirkung auf die KFZ-Steuer.

Zugmaschine Ackerschlepper hat den Vorteil, dass das Fahrzeug
- keine AU braucht (unabhängig von der Erstzulassung)
- in Umweltzonen nicht dem Fahrverbot unterliegt
- u.U. günstiger versichert werden kann

Steuer bleibt gleich, egal ob Zugmaschine, Zugmaschine Ackerschlepper oder LKW.

Gruß,
Michael
#206928
als Schadstoffgruppe hast Du mit dem Unimog Baujahr 1980 sicher die Rubrik "übrige". Wenn schon schwarz zugelassen und überhaupt steuerpflichtig dann so billig wie möglich. Schlüssel ihn auf 8710 um, dann sparst Du zumindest die Diesel-AU, die Versicherng dürfte auch billiger sein. Schau mal bei www.unimogversicherung.de rein, der Bernd macht sehr gute Preise!
#206960
Hallo Marcel,

wenn ich richtig informiert bin, geht der Weg zur Umschreibung so:
  • -"Gutachten" einholen beim TÜV (alte Bundesländer) / DEKRA (neue Bundesländer)
    - damit zur Zulassungstelle und neuen Brief/Fahrzeugschein (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) holen
Was für Voraussetzungen vom Zugmaschine auf Zugm. Ackerschlepper benötigt werden kann ich Dir nicht sagen - hier habe ich schon Bemerkungen gelesen wo angeblich Ackerprofilreifen und Heckkraftheber gefordert wurden.
Am besten Du fragst beim TÜV/Zulassungsstelle nach, die sollten wissen was sie zur Umschreibung alles benötigen

Glückauf
Lutz
#207106
Hallo,
Hallo, war heut beim TÜV nachfragen, es muss vorhanden sein
- heckkraftheber
- heckzapfwelle
Nein, muss nicht. Es gibt bei Mercedes eine Bescheinigung, allerdings kostenpflichtig und auf's Fahrzeug bezogen, die z.B. für einen 406er Unimog keine weiteren Voraussetzungen beinhaltet. Manche TÜVler fordern zwar Ackerbereifung, Zapfwellen und/oder Kraftheber, ich hab aber auch schon erfolgreiche Umschlüsselungen ohne diese Anbauteile erlebt.

Besorge dir also die entsprechende Bescheinigung und dann ab zum TÜV.

Gruß,
Michael
#222282
Hallo Mogler

Wie und bei welcher stelle bei Mercedes bekomme ich die umschlüsselbescheinigung
(hab nachträglich kraftheber an den 411er angebaut und die eingetragene schlüsselnummer ist 8700 zugmaschine. möchte grüne nr beantragen
und ist seit 1996 stillgelegt
kann ich mit dieser bescheinigung dann direkt zum amt und einen neuen schein beantragen
mfg.Günter Siegrist
#222450
Hallo Günter,

soweit ich weiss erfolgt die Umschlüsselung beim TÜV (evtl. DEKRA) und mit deren Bescheinigung bekommt man beim Strassenverkehrsamt einen neuen Brief/Schein -jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2.

Allerdings bin ich auch der Meinung, dass man eine Steuerbefreiung auch mit der Schlüsselnummer 8700 bekommt, solange die anderen Voraussetzungen auch passen.
Sind man ja heute öfters bei lw.-Betrieben, die mit den kurzen "LKW" ihr Getreide oder Rüben abfahren. Diese kurzen "LKW" sollten Zugmaschinen sein und haben oft grüne Kennzeichen.

Glückauf
Lutz
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