- 18.06.2006, 19:16
#114869
Hallo Werner,
ich weiß, daß diese Frage schon zigfach erläutert wurde - jetzt, wo ich Deine Antwort vom Februar hier lese, würde ich trotzdem gerne noch einmal darauf zurückkommen.
Mein 406, Bj. 1979, war bis 2004 in Österreich angemeldet und stand in Bayern zum Verkauf.
Nach meinem Kauf ließ ich im April 2004 erfolgreich eine Vollabnahme für einen deutschen Brief und deutsche Zulassung durchführen. Alles O.K., Schlüsselnummer wurde 8700, also meines Wissens "Zugmaschine". Der Mog wird ausschließlich mit schwarzem Kennzeichen privat genutzt.
Nun meinte mein Bruder, der beim TÜV arbeitet, durch eine Umschlüsselung in 8710 ("Ackerschlepper"?) könne ich mir die Abgasuntersuchung ersparen. Dafür bräuchte ich lediglich ein TÜV-Gutachten und könne damit zur Zulassungsstelle gehen, wo die Umschlüsselung erfolge.
Ich muß im Jahr 2004 entweder blauäugig oder bescheuert gewesen sein, denn jetzt -nach zwei Jahren- entdecke ich in meiner 2004er Vollabnahme, daß dort schon von der Werkstatt 8710 eingetragen wurde!! Durch meine Blödheit habe ich nicht wahrgenommen, daß die Zulassungsstelle dennoch 8700 eingetragen hat.
Frage: Kann ich mit einer mittlerweile zwei Jahre alten Vollabnahme-Urkunde zur Zulassungsstelle gehen: "Hallo, Ihr habt damals eine falsche Schlüsselnummer eingetragen - bitte jetzt noch ändern" ? Oder werden die dort sagen, zu spät, bitte aktuelle neue Bescheinigung vorlegen? Vielleicht werden sie sogar fragen, warum ich jetzt ändern möchte? Denn einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb habe ich nicht.
Schon jetzt vielen, vielen Dank für Deine/Eure Antwort!!!
Viele Grüße,
Volli
aus Steinhagen in Westfalen
Schinkenhäger, würzig-mild,
mit dem bekannten Schinkenbild