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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#17175
Bernd was sagst du denn zu dem obigen beitrag?? :
zulassungsfreie (mitversicherte ) Anhänger gibt es nur hinter Zugmaschinen mit grünem Kennzeichen. Wenn der Trecker ein schwarzes Kz. hat, muss der Anhänger separat versichert und versteuert werden, d.h. eigene Zulassung.

Es ist doch so wenn ein anhänger an nem Fahrzeug hängt ist er immer über die Fahrzeug Versicherung abgedeckt! Die eigentliche Anhängervers. trägt nur wenn der Hänger Abgestellt ist oder??? Sagte mir mein Vers. vertreter und bei meiner Oldiversicherung ist er auch mit drinn wenn ich zb zu nem treffen fahre! Nur darf man bei der oldi vers halt nicht Transportieren in dem sinne!

Gruß Maurice
#17184
Es gibt die Möglichkeit, mit dem Zugfahrzeug den Hänger mitzuversteuern. Der Hänger muß dann nur noch versichert werden. Hat den Vorteil, bei mehreren Hängern ist nur einmal Steuer fällig. Der ( oder die ) Hänger erhält dann ein grünes und die Zugmaschine ein scharzes Kennzeichen.
Gruß Helmut
#17224
Hallo Maurice,
§18 der STVZO regelt die Zulassungspflicht von Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dort sind auch die Ausnahmen beschrieben. Danach sind Anhänger von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie von LoF-Zugmaschinen (Zulassung mit grüner Nr!!!) im landwirtschaftlichen Einsatz gezogen werden und mit dem 25 km/h-Schild versehen sind. Es gibt ein paar weitere Ausnahmen (Bauwagen, eisenbereifte Anhänger, Schaustellerfahrzeuge, Feuerlöschanhänger...), die aber hier nicht weiter relevant sind. In allen anderen Fällen sind Anhänger zulassungspflichtig, d.h. sie bekommen ein eigenes Kennzeichen, eigenen Fahrzeugbrief, müssen regelmäßig zum TÜV. Das heisst auch, für den Anhänger werden Steuer und Versicherung fällig.
Ich weiss nicht, wie deine Zugmaschine zugelassen ist, wenn sie ein schwarzes Kennzeichen hat ( egal ob nomales oder H-Kz.), würden mich die Aussagen deines Versicherungsvertreters allerdings ins Grübeln bringen, da wäre wohl eine Nachschulung in Sachen Zulassungs- und Versicherungspflicht erforderlich.

Zu den grünen Kz. an Anhängern, wie Helmut es beschrieben hat:
das ist steuerlich der Anhängerzuschlag, der auf die Steuer des Zugfahrzeuges aufgeschlagen wird, macht aber nur Sinn, wenn für ein Zugfahrzeug mehrere Anhänger zugelassen sind, da der Steueraufschlag höher als die Steuer eines einzelnen Anhängers ist. Diese Anhänger haben dann ein eigenes Kennzeichen ( nicht das des Zugfahrzeugs ) und müssen natürlich separat versichert werden.
#17227
Dazu mal eine Frage wenn du mit deinem normal zugelassenen und Versichertem PKW anhänger wenn er hinter deinem Fahrzeug hängt ein Auto Streifst welche versicherung ist dann Betroffen?? (Ato oder Hänger) Immer die vom Zugfahrzeug oder??
#17230
Hallo Maurice,
ob in dem von dir geschilderten Fall die Haftpflicht des Zugfahrzeugs oder des Anhängers greift, kann Bernd Schömann vielleicht klären - meinen Versicherungsmenschen will ich jetzt am Sonntagmorgen nicht aus dem Bett klingeln :D -, unabhängig davon besteht für den Anhänger (soweit er nicht unter die Zulassungsfreiheit fällt) Versicherungspflicht, d.h. du bekommst ihn ohne Versicherungsbestätigung gar nicht zugelassen.
Um nochmal auf die Aussage deines Versicherungsvertreters zurückzukommen, hinter einem Zugfahrzeug mit H-Kennzeichen geht mit zulassungsfreien Anhängern grundsätzlich gar nichts. Umsetzen eines Bauwagens (in seiner eigentlichen Verwendung) ist eine gewerbliche Nutzung, damit für H-Kennzeichen tabu, wenn er zum Wohnwagen umfunktioniert wurde, ist er ohnehin zulassungspflichtig.
Ich weiss, dass die Polizei bei Oldtimertraktoren mit Bauwagen meist ein Auge zudrückt. Wenn du aber mit einem solchen Zug mal in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt wirst, hast du schlechte Karten, wenn der Geschädigte bzw. sein Anwalt die STVZO kennt.
#17258
Hallo Alle,
danke dass man hier soviel Wert auf meinen Rat und Meinung legt. Hat auch ein bisschen gedauert bis ich mich zu Wort melde, nun aber ordentlich:
Also viele haben hier ja schon was dazu beigetragen und viele haben Recht, was die allerwenigsten Wissen: In der Anhängerfrage gab es gerade jetzt zum Jahreswechsel eine Änderung! Und die ist wohl noch keinem so richtig bekannt. Deshalb möchte ich hier zur Hängerfrage mal aktuellen Wissensstand produzieren, dazu muss ich aber ein wenig ausholen:

Nach der neuen Rechtslage kann ein durch ein Gespann Geschädigter den Halter des Anhängers in die gesamtschuldnerische Gefährdungs-Haftung nehmen. Ausgenommen sind lediglich Anhänger, die hinter Zugfahrzeugen geführt werden, die bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren können.

Warum die Anhänger-Halter belangt werden
In der Praxis wird vor allem dann der Halter des Anhängers zum Schadenersatz herangezogen, wenn der Geschädigte nur das Kennzeichen des Anhängers hat oder das Zugfahrzeug im Ausland versichert ist.

Nach Angaben einer deutschen Versicherungsgesellschaft wurden branchenweit im Jahr 2001 bei Lastzügen 57 Schadenfälle registriert, bei denen der ausländische Versicherer des Zugfahrzeuges nicht ermittelt werden konnte.

Welche Anhänger nicht versicherungspflichtig sind
Nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig sind Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke. Sie sind lediglich kennzeichenpflichtig.

Wie ihr seht ist es nur zweitrangig ob ein Anhänger versichert werden muss oder nicht, denn die Frage erhebt sich erst im Schadenfall: Ist er versichert oder nicht? Nachdem Anhänger mit in die Gefährdungshaftung (§7 StVG) genommen wurden sollte es im eigenen Interesse des Eigentümers sein, den Anhänger zu versichern!!!

Also Maurice: Der geschädigte kann es sich aussuchen! Wenn er nur die Hängernummer hat, muss die blechen (die wird Versicherungstechnisch intern, Ausgleich beim Haftpflichtversicherer der Zugmaschine verlangen).
Lieber Ulli: Zulassungsfreie Anhänger geht auch hinter H-Kennzeichen - Zugmaschinen, das Problem ist ein anderes (siehe oben).

Bei den ganzen Geschichten ob Zulassungspflichtig oder nicht, sollte man nicht vergessen warum es das Ganze eigentlich gibt: Es geht immer um den Schadenfall. Haftung in einem Schadenfall ergibt sich entweder aus dem § 823 BGB oder aus § 7 StVG (wenn es um Straßenverkehr geht) Da laut Gesetz jeder der einem andern einen Schaden zufügt diesen zu erstatten hat, sollte es im eigenen Interesse liegen richtig versichert zu sein!!!!
Und bei einem Anhänger ein paar Kröten sparen zu wollen um dann im Schadenfall ein Vermögen zu verlieren...... das ist wohl die falsche Überlegung.
Beste Grüße an alle und Schadenfreies Wocheende.
Bernd Schömann
#17265
Hallo Bernd,
erstmal herzlichen Dank für deine Ausführungen.

Ich versuche ja, meinen Kenntnisstand in Sachen Verkehrsrecht \"up to date\" zu halten. Kannst du mir die Quelle nennen, wonach hinter Zugmaschinen, die bauartbedingt nicht schneller als 20km/h fahren können, Anhänger zulassungsfrei sind?

Der §18 STVZO sagt zur Zulassungsfreiheit Folgendes
Anhänger in land- oder fortswirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach Nummer 1 bestimmten Art mitgeführt werden; beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h, so sind diese Anhänger nur dann zulassungsfrei, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet oder - beim Mitführen hinter Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h (Betriebsvorschrift) - eisenbereift sind;
Ist meine STVZO veraltet?
#17342
Bernd danke nochmal für die Aufklährung über die neue Anhänger rechtslage!
War heute nochmal bei der LVM und habe mich genau über meine Versicherung Informiert wiel ich über einen wechsel zu dir nachgedacht habe! Mein Fahrzeug (406/1975) Ist normal zugelassen aber bei der LVM auch ohne H kennzeichen Oldtimer Versichert ca 136 teuro im jahr bisher dachte ich das ich wenn ich damit sachen transportiere keinen schutz hätte aber außer Gewerblich und Alltäglichem fahren sind da keine Auflagen ! Und den anhänger mit 4,4t haben wir extra für 30,97€ Versichertr der ist auch nicht mit drinn hatte mich da vertan!


gruß Maurice
#17483
Hallo Ulli,
sorry dass ich mich erst jetzt melde. Wegen den Sicherheitseinstellungen meines Browsers (Ich fahre mit hoher Sicherheit, von daher kann man sich dann aber hier im Forum nicht anmelden, deswegen sind meine Besuche hier etwas seltener geworden)
Also ich habe in meinen STVZO reingeschaut und muss dein Zitat bestätigen. Das o.g. Zitat von mir ist nur eine Wiedergabe eines deutschen Versicherers. Inwieweit nun die STVZO auch geändert wurde (also 20 km/h) ist mir nicht bekannt. Alledings sollten wir auch keine Prinzipienreiterei betreiben, von daher ist es relativ unwichtig ob nun 20 km/h oder 25 km/h.

Für Maurice und alle Oldtimer Fans/Interessierte:
UM Versicherungssschutz als Oldtimer zu kriegen, brauchts kein H-Kennzeichen. Den V-Schutz kann man schon auf Grund des Alters kriegen. Grad gestern hat mich mein Versicherungspartner angerufen und mir brühwar mitgeteilt, dass man nun auch für grüne Kennzeichen den Oldie Schutz anbieten wolle, und zwar zu den normalen Tarifen minus 20%. Das ist dann gerade für die kleinen Unimogs (weniger als 55 KW) recht interessant.
30,97 EUR für einen Anhänger ist o.k.
Bei mir kann man Anhänger mit grünem Kennzeichen übrigens schon für 12 EUR versichern (allerdings nur wenn der Unimog auch bei mir versichert ist)
Deshalb hier mal ein paar Zahlen:
Unimog mit 44 KW kostet 111,23 EUR (Nicht als Oldtimer sondern ganz normal) Man kann dann mit dem Unimog machen was man will.
Unimog mit 55 KW 152,00 EUR.
Viele Kollegen glauben Sie müssten auf Oldtimer Versicherung schwenken aus Kostengründen, dem ist aber nicht so (zumindest nicht bei mir, wies bei meinen Mitbewerbern aussieht weiß ich nicht).
Beste Grüße an alle
Bernd Schömann
#17492
Hallo Bernd,
ich bin deiner Meinung, dass die Begrenzung 20 bzw. 25km/h unerheblich ist. Mehr interessiert aber die Frage, ob die Zulassungsfreiheit für Zugmaschinen (ohne Einschränkung des Verwendungszwecks) oder - wie die STVZO aussagt - nur für landwirtschaftl. Zugmaschinen (grüne Nummer) gilt.
Folgender Hintergrund: ich habe vor 3 Jahren meinen Ackerschlepper Ritscher, Bj. 1953, 20km/h, nach Restauration wieder zugelassen. Da ich keine Landwirtschaft habe, bekam er ein schwarzes Kennzeichen. Auf meine Frage, ob ich damit zulassungsfreie Anhänger ziehen darf, lautete die Aussage sowohl von der Zulassungsstelle als auch vom TÜV: NEIN, Zulassungsfreiheit nur bei landwirtschaftl. Betrieb, d.h. für den Anhänger (4,2to 2-Achs-Zahnstangenkipper, Bj. 1960) Fahrzeugbrief beantragen, eigene Zulassung, Steuer und Versicherung zahlen, jährlich zum TÜV und vor allem, der Zug darf dann nicht mehr mit FS 3 gefahren werden (mehr als 3 Achsen).
Mittlerweile hat sich für mich das Problem erledigt, da der Trecker aufgrund einer Sonderregelung des FA Lüneburg jetzt ein grünes Kz. hat.
Ich denke aber an die vielen Oldtimerfreunde, die eine Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen fahren und damit zulassungsfreie Anhänger ziehen.
#274076
Hallo Ulli,
ulli hat geschrieben:...bei der von mir beschriebenen Steuerbefreiung brauchst du genau kein Land, ...
Es handelt sich um eine Steuerbefreiung aufgrund des Alters der Zugmaschinen, soweit diese in ihrem "Arbeitsleben" auch steuerbefreit waren.
Gilt diese Regelung bei euch immer noch?
Gibt es evtl. einen Link oder andere Hinweise, auf welcher Ausnahmeregelung das Ganze fußt?
Wäre ja mal einen Antrag in unserer Kreisverwaltungsbehörde wert :-)

MfG Maatsch
#274084
Moin Maatsch,

nein, die Sonderregelung ist mittlerweile aufgehoben und alle, die diese Sonderregelung in den vergangenen Jahren in Anspruch genommen hatten, bekommen z.zt. einen Aufhebungsbescheid und dürfen in zukunft wieder Kfz-Steuer entrichten :cry:

Gruß Ulli

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