- 20.10.2002, 21:29
#887
HalloMogler !
Ich möchte mir einen U 1300 Kaufen, der noch nicht Zivil zugelassen ist. Nun möchte ich wissen ob es bei der Zulassung irgendwelche Gemeinheiten gibt. Ich weiß, dass ich eine TÜV-Abnahme nach §21 brauche und eine AU. Das sollte soweit kein Problem sein.
Brauche ich einen Fahrtenschreiber(ich möchte ihn evtl Ablasten(es sei denn das Angebot hier im Forum stellt sich als so Toll heraus, das es sich nicht lohnt))?Ich will aber auch mit Anhänger Fahren.
Ich möchte mir einen U 1300 Kaufen, der noch nicht Zivil zugelassen ist. Nun möchte ich wissen ob es bei der Zulassung irgendwelche Gemeinheiten gibt. Ich weiß, dass ich eine TÜV-Abnahme nach §21 brauche und eine AU. Das sollte soweit kein Problem sein.
Brauche ich einen Fahrtenschreiber(ich möchte ihn evtl Ablasten(es sei denn das Angebot hier im Forum stellt sich als so Toll heraus, das es sich nicht lohnt))?Ich will aber auch mit Anhänger Fahren.