Hallo Johannes,
Pragraph 3 der STVO gibt vereinfacht an, das Fahrzeuge von 3,5t - 7,5t eine Höchsgeschwindigkeit ausserhalb geschlossener Ortschaften von 80km/h.
Über 7,5t sogar nur 60km/h (

wer weis und beachtet dies) fahren dürfen. Aber es gibt auch viele Ausnahmen,
zB.
§18 Autobahnen und Kraftfahrstrassen hier gilt jetzt 80km/h oder sogar 100 km/h für bestimmte Busse und Wohnmobile.
Dies sagt aber nicht aus wie die tatsächliche Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit begrenzt ist. Hierzu gibt es dann die STVZO, welche in §57c Geschwindigkeitsbegrenzer für Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t vorschreibt, bei Bussen auf 100km/h und bbei den anderen (man höre und staune) auf 90km/h (nach Berücksichtigung von Toleranzen)
Aber wieder gibt es Ausnahmen
zB.
Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes, der Feuerwehren, der Rettungsdienste und der Polizei,
Kraftfahrzeuge, die für wissenschaftliche Versuchszwecke auf der Straße oder zur Erprobung im Sinne des § 19 Abs. 6 eingesetzt werden, und
Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für öffentliche Dienstleistungen innerhalb geschlossener Ortschaften eingesetzt werden oder die überführt werden (z.B. vom Aufbauhersteller zum Betrieb oder für Wartungs- und Reparaturarbeiten).Feuerwehrfahrzeuge oder
Wer weis also welche Ausnahme Brabus für sich in Anspruch nimmt

Bis dene
Gruß
Jürgen von der hessischen Kinzig
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