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Das UCG-Forum für die Regionalgruppe Schweiz/Fürstentum Lichtenstein.

Moderator: wust

#55441
Hallo Schweizer-Gemeinde

Falls es jemanden interessiert...

Habe während meiner RS die Prüfung bis 7.5 t mit Anhänger gemacht. Da mir jemand erzählt hat, man könne diese militärische Prüfung nun auch im zivilen Ausweis eintragen lassen, habe ich mich mal beim St. Gallen Strassenverkehrsamt schlau gemacht.

Und siehe da...wenn man einen neuen Ausweis im Kreditkartenformat machen lässt, kann man den militärischen Ausweis beiliegen und es werden einem diese Kategorien in den zivilen Ausweis übertragen. Finde das nicht schlecht....und das für nur gerade CHF 60.--

Finde es toll, dass einem eine militärische Ausbildung auch mal etwas für den zivilen Alltag einbringt.

Gruss

Simon
#55448
nee, Michael, das verstehst du wohl falsch. In der Schweiz heisst der Führerschein IMHO Führerausweis.

Das Funktioniert in D übrigens seit es die Bundeswehr gibt. Ich schätze mal, gut die Hälfte aller Klasse C,CE Inhaber haben ihre Scheine bei der Bundeswehr gemacht. Die Umschreibgebühr hat mich anno 1976 7,60 DM gekostet :lol:
#55455
Hallo Michael und Ulli

Ulli hat recht. Der alte Führerschein war so ein riesen Papier. Der neue eben im Kreditkartenformat.

Bei uns ist so eine Übertragung erst seit der Führerscheinharmonisierung mit der EU möglich (so ca. seit 2 Jahren). In der RS hat man mir noch gesagt, dass mir dieser militärische Ausweis im zivilen überhaupt nix bringt.

Auf jeden Fall darf ich nun auch im Zivilverkehr Fahrzeuge bis 7.5 t mit Anhänger fahren, was ich natürlich Spitze finde.... Man rechne....Habe einen Unimog der auf 3.5 t abgelastet ist. Leergewicht des Fz: ca. 3100 kg. Dann dürfte ich mit dem normalen Führerausweis noch einen Anhänger mit maximal 400kg bewegen....Das wäre ja ein Witz. Zumal der Unimog, den ich wahrscheinlich demächst kaufen will, eine ungebremste Anhängelast von 1500kg hat.

Gruss

Simon
#55464
Der alte graue Führerschein hatte eine Formuliertung in der Art:

... wurde nach $xx ausgestellt. .

Dieser Paragraph definierte die Führerscheinprüfung in allgemeinen Sinn. Wenn man nun aufgrund von Alkohol den Lappen für ein Jahr verloren hatte, dann wurde der neue halt nicht aufgrund dieses Paragraphen sondern aufgrund der abgelaufenen Strafe ausgestellt.
Daher hat man damals diesen Satz mit einem Filzstift gestrichen. Wenn ein Polizist das also sah, war man schon etwas verdächtig....

Nun wurde dies aber auch gemacht, wenn man den Führerschein bei der Bundeswehr gemacht hat, da man dort nach BW-Vorschriften geprüft wurde und das Ding dann umgeschrieben worden ist.

Gruß

Michael
#55473
das mit dem umschreiben ist schonmal gut,
ich hab allerdings noch eine frage und hab kein passendes thema gefunden und für nen neues lohnt es sich nicht. vergebt mir :roll:

also bei der bw kann man nen führerschein machen, das war mir shcon länger klar, kann man den jetzt einfach zu der bw internen fahrschule gehen und sagen, ich möchte gerne lkw führerschein machen(obwohl man bei den kradmeldern ist) ???
oder kann man sage ich mal nur lkw lappen machen wenn man in sagen wa mal im transport bereich ist?
#55474
Moin,

ich als garnichtdienenmüssender Vaterlandsverräter mit schiefen Rücken und platten Füßen (und halb blind) versuche mich da mal in der Antwort:

Meines Wissens war das früher kein Thema, wenn man mal in Berührung mit nem großen Auto kam, konnte man den FS beim Bund machen.
Ich habe mir allerdings sagen lassen, daß es heute nicht mehr so einfach ist und dieser schon für den entsprechenden Dienst zwingend Notwendig sein muß.

Uns Olliver kann da bestimmt mehr zu sagen...

Michael
#55505
Hallo Simon
Alle Fahrzeuge bis 3.5t GG kannst du hier mit dem PW-Schein fahren.Mit deinem Unimog mit 3.1t LG kannst du mit PW-Schein einen Anhäger mit max 5.99t Gesamtgewicht ziehen nach neuem Recht t.Mit der Militärprüfung darfst du LKW und Wohnmobile bis 7.5t GG fahren und das GG des Anhägers darf das LG des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und das Gesamtzuggewicht darf 12t nicht übersteigen.
Bsp. Ein Unimog 406 Leeergewicht 3.9t Gesamtgewicht 6.5t darfst du einen Anhäger mit 3.9t anhängen.

Gruss Romi
#55525
Hallo Romi

Sehe das ein wenig anderst. Hier ein Auszug aus der Website des STVA SG:

***
Kategorie B:

Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz; mit einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen
***

Zu beachten gilt es meiner Meinung nach, dass das Gesamtzugsgewicht (Auto + Hänger zusammen) die 3.5t nicht überschreiten dürfen.

Mit dem militärischen Ausweis sind wir uns wohl einig. Bei der Kategorie C1 wird zusätzlich noch der Code 109 eingetragen, was bedeutet, dass Feuerwehrfahrzeuge + Motorhomes auch grösser 7.5t gefahren werden dürfen.

Hier der Link zum STVA: http://www.stva.sg.ch/home/strassenverk ... orien.html

Also...wenn ich da was falsch verstanden haben sollte, dann bitte ich um Aufklärung....

Vielen Dank.

Simon
#55540
simog hat geschrieben:Zu beachten gilt es meiner Meinung nach, dass das Gesamtzugsgewicht (Auto + Hänger zusammen) die 3.5t nicht überschreiten dürfen.
... wenn der Anhänger mehr als 750kg Gesamtgewicht hat.

Gruß Ulli
#55551
Hallo,


ja das Thema Führerschein wurde die letzten Jahre bei der Bundeswehr teilweise zu einer echten Hürde.
Zumal auch die Fahrschullehrerverbände Sturm gegen die Praxis bei den Landratsämtern liefen, die Bundeswehrführerscheine nicht zivil umschreiben lassen.
Dies geht teilweise heute noch nicht bei manchen Gemeinden.

Zum Erlangen der Berechtigung einen Führerschein bei der Bundeswehr zu machen, hat sich im Laufe der Jahre auch einiges geändert. Früher konnte jeder, der seinem Staffelchef es einigermaßen glaubwürdig vertreten konnte, einen Führerschein machen. Deshalb wurde der begehrte Lappen auch recht schnell zum Zückerli.

Heute kann nur noch der einen Führerschein machen, dessen Stellenbeschreibung eine Militärkraftfahrerposition beinhaltet. Soldaten die auf Grunde des Paragraphen Militärdienst verrichten(Wehrpflichtige), haben in der heutigen Zeit fast generell keine Möglichkeit mehr dazu. Dies liegt zum einen auch an der zu kurzen Dienstzeit, die aufgrund fachspezifischer Lehrgänge sich natürlich noch mehr verkürzt.

Zum anderen wird ja auch bei der Bundeswehr betriebswirtschaftlich versucht zu denken. :lol: Wieso soll ich also jemanden auf Führerschein schicken, der mir danach gerade noch für knapp 3 Monate zu Verfügung steht?

Und solche Spielereien wie Führerschein Kette für Luftwaffensoldaten, sind schon seit langem beerdigt. :shock:
Ich war einer der letzten der noch von der Luftwaffe einen Führerschein Kette machen durfte. Nur finde ich draußen nicht das passende Fahrzeug dafür. :wink:



Gruß

Oliver
#55558
Hallo Mogler,
habe meinen 3er 1978 gemacht und dann 1980 den 2er beim Bund.
Beim 3er gings mir nicht um, was darf ich maximal ziehen, sondern nur darum das ich fahren durfte.
Beim Lehrgang für LKW haben wir nicht schlecht gestaunt als die Frage kam: Was dürft Ihr mit eurem zivilen 3er maximal an Gesamtgewicht bewegen. Die richtige Antwort ist, 18 Tonnen. Das setzt sich so zusammen: Zugfahrzeug maximal 7,5 tonnen + Anhänger gebremst das 1,4 fache vom Zugfahrzeug = 10,5 tonnen, total 18 tonnen.
So das muß man sich mal geben sagte unser Fahrlehrer, da macht ein 18 Jähriges Mädel ihren 3er und darf nach bestandener Prüfung gleich mit 18 tonnen unterwegs sein.
Nun der Gesetzgeber hat da inzwischen wohl einiges geändert.
Aber die alten 3er erlauben nach wie vor 18 tonnen Gesammtgewicht zu bewegen.

Ciao Armin

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