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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#69012
Moin,

vorhin ist mir eine Dame hinten auf meinen BMW gebrummt, da ich für einen von rechts kommenden Streifenwagen mit Blaulicht bremsen mußte.

Die Dame fuhr einen Polo, der nun vorne deutliche Verformungen in Form eine AHK aufweist (ganze Front kaputt, Kühler im Arsch).

Bei meinem BMW habe ich keinen Schaden feststellen können, werde die AHK aber sicherheitshalber noch anschauen lassen.

Nun sagt mir ein Kollege, daß man bei einem solchen Fall bei einer abnehmbaren AHK eine Teilschuld erhalten kann, da der Schaden am anderen Fahrzeug niedrieger gewesen wäre, wenn diese abgebaut gewesen wäre (dafür hätte ich einen hohen Schaden gehabt).

Ich habe das Ding zwar immer dran, habe aber gestern einen Hänger von Frank_HH abgeholt, den ich 3 km später wieder anhängen wollte.

Hat einer von Euch Erfahrungen auf dem Gebiet?

Michael
#69018
Moin Michael,

dann konnte der Streifenwagen ja gleich die Unfallaufnahme machen :lol:
Soll nur keine sagen, unsere Polizei sei nicht schnell am Unfallort...

Der abnehmbare Kugelkopf muss nur dann abgenommen werden, wenn im montierten Zustand z.B. das Kfz-Kennzeichen teilweise verdeckt wird (§60(2) STVZO*), eine grundsätzliche Abnahmepflicht besteht nicht.
*...Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein
wobei "ausreichend" mit 20-25m beschrieben wird

Gruß Ulli
#69019
Moin,

Ulli, da machst Du mir Hoffnung, das Kennzeichen ist ja 20 cm über der Kupplung.

Naja, werde das mal hier in der Firma melden und bei BMW einen Termin machen um nachschauen zu lassen, ob die Kupplung was abgekommen hat.

Nur dämlich, daß ich jetzt hier Franks Hänger mit meinem Getriebe auf dem Hof stehen habe und das letztere an die Ostsee sollte.

Michael
#69042
Hallo,


ist nur dumm, dass Du dir ja dazu auch noch ein HWS-Trauma eingefangen hast. Stellt sich aber erst am nächsten Tag ein, mit Kotzen und diesen gar nicht mehr aushaltenden Kopfschmerzen!!!! :wink: Bild


Aber wenigstens gleicht das, dass Schmerzensgeld wieder aus. Sind ja immerhin bis zu 2500.-Euro! :shock:



Gruß

Oliver
#69261
Hallo MOGler,

so etwas ist mir schon 3 mal passiert. Der Kugelkopf war aber jeweils fest angebaut und die Frage der Mitschuld stellte sich nicht. Andererseits haben die gegnerischen Versicherungen oder die Polizei auch nie danach gefragt.

Bei mir war immer nur die Kappe beschädigt, an der Stoßstange nicht einmal ein Kratzer festzustellen und beim Hintermann war der jeweils der Kühler durchbohrt. So habe ich stets großes Glück und auch keine Mitschuld gehabt.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph
#70095
Hallo zusammen,

Was die Unfallschuld angeht ist so ein Auffahrunfall ja meist eindeutig. Wenn ein Fahrzeugführer bremsen muß und der nachfolgende fährt drauf ist er schuld. Soweit verkehrsrechtlich eindeutig. :!:

Die Crux kommt erst wenns im Zivilrechtsverfahren um die Schadensregulierung geht. Zivilrechtliche Haftungsansprüche gehen da weiter als das Verkehrsrecht. Sollte ein "vermeintlich Geschädigter" nicht alles unternommen haben um den Schaden gering zu halten, kann ihm das negativ angelastet werden. Es kann also sein, daß er nicht alles ersetzt bekommt oder sogar seine Haftpflichtversicherung einen Teil des Schadens vom Hintermann übernehmen muß. Da kommen dann solche Kuhhandel wie 80 % zu 20 %, oder ähnliches, raus. :?

Ich denke das hat Jürgen eingangs gemeint. Daher auch der Anspruch, daß die AHK abgenommen werden soll. Wie es in dem Fall mit der Schadensregulierung konkret aussieht kann ich nicht sagen. Da müßte man mal einen Juristen mit Erfahrung im Versicherungsrecht fragen.
Oft geht es aber nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn die Versicherung eine eindeutige Schadensmeldung bekommt wird wohl nicht viel nachgefragt und gezahlt. :idea:

@ Olli
Wer HWS oder andere Verletzung vortäuscht macht sich strafbar. Das nennt sich dann Vortäuschen einer Straftat.
Wer dann auch noch ein Schmerzensgeld erschwindeln möchte darf sich ruhig Betrüger auf die Strin schreiben. :oops:
Das möchte doch wohl keiner, oder :?:
Wenns doch passiert zahlen ALLE Versicherungsnehmer die Zeche - und zwar über ihre nächste Beitragserhöhung :!:

Grüße aus dem schönen Frankenland

Tobias
#70298
Hallo alle,
im Prinzip ist es schon richtig dass der Gegner sich darauf berufen könnte, dass der Schaden geringer gewesen wäre, als wenn die Kupplung dran gewesen wäre. Andererseits wenn ich sage dass ich unterwegs war einen Anhänger abzuholen, wer will das Gegenteil beweisen.
Ausserdem kommt der § 7 StVG hinzu, wonach generell jeder der ein Fahrzeug nutzt immer eine Mitschuld hat. Jeder clevere Anwalt kann unter Umständen dem aufgefahrenen einen Mitschuld andichten. IM vorliegenden Fall kommt allerdings eine Erschwernis hinzu, die Argumente für die Mithaftung extrem schwierig machen: ein Fahrzeug mit Blaulicht . Das hätte auch die auffahrende sehen müssen und wäre dann auch zu besonderer Vorsicht aufgefordert.
Tobs406 du spichst mir aus dem Lehrbuch. Je höhe wir die Schäden verursachen , um so teuerer wirds für uns alle. War 1975 der druchschnittliche Aufwand je Schaden noch ca. 1.500,00 DM, so beträgt er heute schon 3.300,00 ¤ !!!!!
Die Unimoger sind ein ehrliches Volk, ein vorsichtiges Volk und der durchschnittliche Schadenaufwand beträgt hier nur ca. 1.200,00 ¤ je Schaden, und noch viel wichtiger, die Schaden Frequenz je 1.000 Fahrzeuge ist auch viel niedriger.
Insgesamt hat die Versicherung pro 1.000 Fahrzeuge sich mit 150 Schäden zu beschäftigen. Im Unimog Bereich nicht mal 20 Schäden pro 1.000 Fahrzeuge.
Und gäbe es nur noch Mogs auf der Strasse, hätten wir glaube ich nur noch 2 Schäden pro 1.000 Fahrzeuge.

Beste Grüße

Bernd Schömann
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