- 07.05.2006, 18:50
#110621
Die Zweileiteranlage arbeitet mit einem höheren Druck, es wäre also normalerweise ein zweiter Vorratskreis mit Überströmventil etc notwendig. Geht man davon aus, dass du die Druckluft am Mog selbst wegen fehlender Druckluftbremskraftverstärker nicht benötigst, so wäre ein zweiter Kreis nicht notwendig. Auch ist der 1,5to-Hänger ( alte Generation) ursprünglich mit einem 1-L-System ausgestattet gewesen, wobei die Bremse auf den geringeren 1-Leiterdruck (ca 5,3 bar Abschaltdruck) ausgelegt ist. Um auch den Betrieb mit einem neuen Zweileitersystem zu ermöglichen, wurde bei der Umrüstung auf 2-L am Hänger ein Druckminderer eingebaut, der die Hängerbremse auch bei erhöhtem Vorratsdruck von 7bar auf den alten Druck von 5,3bar begrenzt.
Im Klartext bedeutet das für dich, nur ein zusätzliches Anhängerbremsventil in Zweileiter-Ausführung und die beiden neuen Leitungen nach hinten mit den Kupplungen.
Ein solches System gewährleistet aber nicht den ordnungsgemäßen Betrieb mit einem neueren 2-L-Hänger, welcher auf den korrekten Systemdruck ausgelegt ist. Deshalb wird deine Mog-Anlage dann auch nicht Baurat-sicher sein. Die Änderung an der Bremsanlage müsste aber normalerweise neu abgenommen werden, da sie eine tief greifende Änderung am Fahrzeug bedeutet.
Wenn du bei der nächsten HU einen ordentlichen Prüfer antriffst, der auch den Fülldruck und den Steuerdruck überprüft, bist du schon durchgefallen.
Korrekterweise brauchst du also 2-Kreis-Schutzventil, zweiten Kessel mit Leitungen, Zweikreis-Anhängerbremsventil für kombinierte 1- und 2-L-Anlage und Leitungssystem nach hinten komplett. Wenn dein Druckbegrenzer nicht auf den höheren Abschaltdruck einstellbar ist, muß dieser auch neu. In dem Zusammenhang empfiehlt sich auch der Einbau eines Frostschützers falls noch nicht vorhanden.
Maach et jot äwer net ze offt
Helmut
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Et es wie et es
Et kütt wie et kütt
Nix bliev wie et wor
Wat wellste maache
Wat soll dä Quatsch