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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#331636
Hier trifft mal wieder die akademische Universalantwort zu:
"Kommt drauf an".

Laut Gesetzestext ist die ehemalige AU nur bei Fahrzeugen mit Dieselmotor ab EZ 01.01.1977 durchzuführen.
Desweiteren sind Fahrzeuge mit:

1) einem roten Händlerdauerkennzeichen (06) oder Oldtimerdauerkennzeichen (07) oder einem Kurzzeitkennzeichen (04 - ab 1. März 2007 auch Bereich 03); Versicherungskennzeichen

2)land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen

3)selbstfahrende Arbeitsmaschinen, sofern sie nicht den Baumerkmalen eines LKWs entsprechen, und Stapler.

von der Untersuchungspflicht ausgenommen. Wenn du vorher nicht zur AU musstest, musst du nun meines Wissens nach auch nicht jetzt dahin. Fällt dann wohl unter "Bestandsschutz".

Gruß Daniel
#331640
Hallo Namensvetter,

an der Pflicht zur Abgasuntersuchung hat sich gar nichts geändert. Wer vorher mußte, der muß jetzt auch noch. Wer unter die Befreiung fiel, der ist jetzt immernoch befreit.

Was sich aber geändert hat ist folgendes: Die Abgasuntersuchung ist jetzt Bestandteil der Hauptuntersuchung (wie z. B. Bremsentest...). Wenn du AU-Pflichtig bist, dann mußt du dem Prüfer eine gültige AU nachweisen (oder von ihm machen lassen).
Sonst gibts keine Hauptuntersuchungsplakette :!:
Die bisherigen AU-Plaketten auf dem vorderen Kennzeichen fallen dann weg.

Grüße

Tobias
#331648
Hallo Tobias,

bin an dem Thema auch dran und möchte meinen Mog von "Zugmaschine" auf "land- und forstwirschaftliche Zugmaschine" umschlüsseln lassen. Bin allerdings mit dem TÜV noch nicht weitergekommen, weil der Prüfer beim letzten Gespräch etwas von "Länge der Pritsche" und "anschauen" und geht nicht" gefaselt hat....
Deshalb bei mir zurückgestellt.

grüße
Ralf
#331654
Danke für die Antworten!
Dann würde es bei der Zuordnung zu "Zugmaschine" also stimmen, dass bei der jetzigen HU auch die AU gemacht wurde?
..bei modernen Fahrzeugen mit Rußfilter habe ich ja Verständnis, aber bei einem EURO 0 Mog aus `92...und das für für immerhin 75 EURONEN....

Ich werde auch mal nach einer Umschlüsselung schauen...

Gruß, Tobias
#331675
Hi,

ja, das mit dem Umschlüsseln ist gar nicht so einfach. Die TÜV-Prüfer winden sich - so was hält man kaum für möglich.
Hab schon drei sog. amtlich anerkannte Sachverständige (die müssten Lachverständige heißen) verschlissen. Kommen jedesmal mit neuen idiotischen Vorgaben (z. B. AS-Reifen ...). Immer dann wenn ich die Argumentationen widerlegt habe schalten sie auf Stur: "nein das geht nicht" ohne weitere Begründung.
Ich versteh es nicht. :roll:

Weis jemand wo die technischen Kriterien einer land- bzw. Forstwirtschaftlichen Zugmaschine festgeschrieben sind? In Anlehnung an § 2/Nr. 16 FZV: http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_02.php

Grüße

Tobias
#331680
Hallo erst einmal,

ich habe letztes Jahr meinen 403er beim TÜV Wuppertal vollkommen problemlos auf Zugmaschine Ackerschlepper umgeschlüsselt bekommen. Der Herr amtlich anerkannte Sachverständige wollte die Anhängerkupplung, eine Heckzapfwelle oder Kraftheber, Allradantrieb und knubbelige Reifen sehen. Macht 83,20 €, das wars.

In meinen Fuhrpark habe ich ein Quad, ebenfalls LoF - Zugmaschine. Das Teil hat weder Zapfwelle noch Kraftheber und die Reifen sind eher Straßenreifen.
Da scheint also viel zu gehen....

Bis die Tage,

Bernhard W. aus W.
#331727
Hallo Bernhard,

damit hast du es auf den Punkt gebracht :!:

Was selbst bei vielen Quads, die bestenfalls eine Kugelkopfanhängerkupplung haben, geht, sollte doch beim Unimog überhaupt kein Problem sein. Der ist ja von Haus aus für viel mehr Funktionen insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich ausgelegt.

Wie verklicker ich das einem TÜVler :?: Man meint ja gerade die können nach Gutdünken Schalten und Walten.

Grüße

Tobias
#341258
hallo,
bei mir ist das auch ganz einfach gegangen...
habe in wörth beim herrn klaus maier angerufen (leider im ruhestand)
07271/71 76 12 anrufen und nachfragen vielleicht ist die nr ja vom nachfolger übernommen worden oder kann sagen wer das jetzt bearbeitet
fax 07271/71 83 47 oder 73 76 12
einfach brief an die nr faxen mit der bitte auf umschlüsselung wenn es machbar ist bekommst ein schreiben mit der neuen nr und der tüv kann sie dir dann auch nicht mehr ausschlagen
viel glück
gruß richy

hab jetzt noch eine alte bescheinigung gefunden s. bilder
Dateianhänge:
unimog schlüsselnummer änderung fertig_Seite_2.jpg
unimog schlüsselnummer änderung fertig_Seite_2.jpg (36.44 KiB) 5698 mal betrachtet
unimog schlüsselnummer änderung fertig_Seite_1.jpg
unimog schlüsselnummer änderung fertig_Seite_1.jpg (41.82 KiB) 5698 mal betrachtet
Zuletzt geändert von gabberman am 22.05.2011, 13:15, insgesamt 1-mal geändert.
#341282
Hallo lothar,
ja scho nur lof ist noch ein wenig besser dran weil zum bleistift keine au gemacht werden muß und es auch keine umweltzone gibt die du nicht befahren darfst
bei einem normalem zugfahrzeug kommt es drauf an wie die zulassung gemacht wurde (grünes kennzeichen)
aber da bin ich mir auch nicht mehr so sicher
weil meiner ein echter lof ist und meine werkstatt meinte sie müssen mir die au in rechnung stellen da es vor kurzem wieder eine änderung gab...
kann darüber aber auch nichts finden und werde die au auch nicht bezahlen
oder hat einer von euch wieder andere info´s
gruß richy
#341284
Hallo Richy,

der letzte Satz auf Seite zwei, Deines Gutachtens: Länge Hilfsladefl. max. 1,4x Spurw. Vorderachse, zul. Nutzlast 0,4x ..zul Ges. Gew. sind
Kriterien für die Zulassung als Zugmaschine.

Mit schwarzem oder grünem Kennzeichen hat das aber erstmal nichts zu tun.
Die Steuerbefreiung, also grünes Kennzeichen, erteilt meines Wissens
das Finanzamt.
Wenn man Felder, Wiesen oder Wald besitzt, dürfte das kein Problem sein.

Also Zugmaschine, schwarzes Kennzeichen, Erstzulassung nach dem
01.01.1977 (lt Daniel), Aupflicht.
Zugmaschine grünes Kennzeichen, Erstzulassung egal keine Aupflicht.

Wie hier im Forum schon mehrfach behandelt, hat LoF nicht nur Vorteile,
ist recht eng zweckgebunden.

Gruß Lothar
#341291
Hallo Richy,

weiß noch immer nicht was es umzuschlüsseln gibt? Kann mir nur einen Unimog 413/416 (z.B) mit langer Ladefläche, zugelassen als LKW vorstellen, der nach Umbau auf die kurze Ladefläche als Zugmaschine
anerkannt werden soll.
Ob Zugmaschine "schwarz", oder "grün" ist reine Steuersache.

Das mit der Ausnahme, die es nicht mehr gibt, stimmt so nicht.

Mein U65, Baujahr 1965 hat jetzt im Mai neue Hu bekommen, von Au
keine Rede.

Gruß Lothar
#341293
Hi,
ich zitier mal aus einem Schreiben des TÜV Süd dazu:

"Ab 1. Januar 2010 werden Abgasuntersuchung und Hauptuntersuchung
zusammengelegt. Sie können gemeinsam durchgeführt
werden. Die Untersuchung auf Verkehrssicherheit und
Umweltverträglichkeit kann in einem Arbeitsgang geschehen."

Das wichtige sind die rot markierten Wörter.

Ich kann also genauso wie bisher bei einer freien Werkstatt die AU durchführen lassen, dann wird beim Gutachter nur die Hauptuntersuchung gemacht und wenn beides erfolgreich war, gibt es EINE neue Plakette.

D.h. im Umkehrschluss auch, dass beide Untersuchungen separat berechnet werden müssen.

Siehe auch die Preislisten der gängigen Prüforganisationen, dort sind logischerweise die Preise separat aufgeführt.

Wenn die Werkstatt was anderes erzählt, will sie Dich auf gut deutsch besch.....

...zumal i.d.R. nicht "die Werkstatt" die HU macht, sondern ein Gutachter einer der zugelassenen Prüforganisationen.



Gruß Claus

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