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#50394
Auszug aus www.profi.com

Autobahnmaut: JCB ist befreit 17.Januar 2005
Der JCB Fastrac ist von der Autobahngebühr in Deutschland befreit: Ackerschlepper, die im Fahrzeugschein als „Zugmaschine Ackerschlepper“ (Schlüsselnummer 8710) oder „Zugmaschine Geräteträger“ (Schlüsselnummer 8720) eingetragen sind, sind entsprechend ihrer Bauart nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr, sondern überwiegend für die Bewirtschaftung von land- bzw. forstwirtschaftlichen Flächen bestimmt und unterliegen daher nicht der Mautpflicht. Der Einsatz von autobahntauglichen Ackerschleppern wie dem JCB Fastrac und damit gebildeten Fahrzeugkombinationen ist damit von der Maut befreit, wie JCB jetzt in einer Pressemitteilung meldet.
Mautbefreite Fahrzeuge können sich aber auf freiwilliger Basis bei der Firma Toll Collect GmbH registrieren lassen. Das Antragsformular zur Registrierung finden Sie unter www.toll-collect.de mit dem Stichwort Mautbefreiung.



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