- 05.02.2011, 17:44
#329517
Hallo
Ich bin seit kurzer Zeit stolzer Besitzer eines 421 (52PS, Baujahr 1973), welchen ich aus der Schweiz nach D eingeführt habe und auch dort zulassen möchte. Mittlerweile habe ich den MOG auch (ohne Mängel!!!) über den TüV bekommen. Nun meine Frage: Muss ich auf dem MOG ein Warndreieck und/oder einen Verbandkasten mitführen? Das ist nämlich in der Schweiz (meines Wissens nach...) nicht Vorschrift.
Gruss aus der Schweiz
Jörg
Ich bin seit kurzer Zeit stolzer Besitzer eines 421 (52PS, Baujahr 1973), welchen ich aus der Schweiz nach D eingeführt habe und auch dort zulassen möchte. Mittlerweile habe ich den MOG auch (ohne Mängel!!!) über den TüV bekommen. Nun meine Frage: Muss ich auf dem MOG ein Warndreieck und/oder einen Verbandkasten mitführen? Das ist nämlich in der Schweiz (meines Wissens nach...) nicht Vorschrift.
Gruss aus der Schweiz
Jörg