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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#198108
Hallo :)
Habe meinen 416.141 mit 81 kW und 2,9 m Radstand jetzt endlich durch den TÜV und zugelassen. Der TÜV hat allerdings bei der Anhängelast weniger eingetragen als im Benutzerhandbuch hinterlegt ist. Der Unimog ist ausgerüstet mit einer Einkreis-Bremsanlage und automatischer lastabhängiger Bremskraftregelung. Welche Anhängelasten sollten dort erlaubt sein? Als Kupplung ist die Schweizer Rockinger-Kupplung verbaut, die 1250 kg Stützlast und über 30 t Zuglast hat. Der TÜV hat folgendes eingetragen: Anhänger ohne Bremse 1500kg, Anhänger gebremst 3500kg, 9750 kg mit durchgeh. Eileitungsbremsanlage hierbei zulässige Höchstgeschwindigkeit 25 km/h. Das kommt mir sehr wenig vor. Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann oder ggf. eine Scheinkopie faxen kann, in der andere Werte enthalten sind.
Ach ja, der Mog kommt aus der Schweiz und diese Werte hat der TÜV bei der §21 -Untersuchung eingetragen.
Kontakt: wokman@gmx.de
Grüsse, Soenke
Zuletzt geändert von wokman am 08.06.2008, 22:23, insgesamt 1-mal geändert.
#198112
Hallo Soenke,

kann dir leider keine Kopie zukommen lassen, jedoch kann ich der Literatur entnehmen, dass beim 416.141 die zul anhängelast 6000-6500kg beträgt.
Komischerweise ist bei der Baureihe 416.114 ...115...116...117...162...163 9100kg eingetragen, obwohl die Bremsanlage identisch ist. :roll:

Keine Ahnung warum das so ist, aber bei der Leistung und der Bremse müsste doch mehr Anhängelast möglich sein....


Grüsse Thorsten Ruf
#198117
Hallo Soenke,

das Problem ist vermutlich folgendes:

Du hast in Deinem 416 vermutlich keine EU-Zweileitungs-Anhängerbremsanlage sondern die Schweizer Zweileitungs-Anhängerbremsanlage. Die ist etwa gleich mit unserer alten Einleitungs-Anhängerbremsanlage, nur hat sie eine zusätzlichen Luft-Versorgungsleitung.
Deshalb hat der TÜV auch nur die Werte für die Einleitungs-Bremsanlage eingetragen.
Wenn Du auf EU-Zweileitunsgbremse umbaust, bekommst Du vermutlich auch die höheren Anhängewerte eingetragen.

Neulich gab es schon mal einen Beitrag zur Schweizer Zweileitungsbremse. Benutze mal sie Suchfunktion

Ciao,

Unimog-Andreas
#198125
Hallo

Die Lasten als solches gehen in Ordnung. Als Lkw darf er das 1,5 fache des zul. Gesamtgew. ziehen. Als Zugmaschiene müsste er mehr eingetragen bekommen. Allerdings sind fast 10t bei 110PS schon eine Menge wenn man im heutigen Verkehr mit schwimmen will.

Die Geschwindigkeit ergibt sich wahrscheinlich durch die Anhängerbremsanlage wie meine Vorredner schon schreiben.

Gruß

Thomas
#198142
Hallo,

die zulässige Anhängelast ist bei deinem Fahrzeug von mehreren Dingen abhängig. Zum einen von der Zulassungsart:

Als LKW darf die maximale Anhängelast das 1,5-fache des zul. Gesamtgewichtes des Unimogs betragen. Bei 6.500kg zul. GG also 9.750kg.

Als Zugmaschine ist das maximale Zuggesamtgewicht abhängig von der Motorleistung, es sind 2,2KW/t vorgeschrieben. Bei 81KW wären dies also ein Zuggesamtgewicht von 36,8t minus den 6,5t des Mogs verbleiben also maximal 30,3t Anhängelast. Meines Wissens hat aber Mercedes für den 416 als Zugmaschine maximal 27t freigegeben.

Diese Maximalwerte sind allerdings nur bei "durchgängiger Bremsanlage", also Druckluftbremse zulässig. Hier gibt es beim nur noch für die Landwirtschaft zulässigen Einleitersystem noch weitere Einschränkungen, die o.g. 27t sind nur bei Zweileiter-Anhängerbremsanlage zulässig.

Gruß,
Michael
#198188
@Wokman:

Da ich ja nun auch das gleiche Modell wie du hast kann ich sagen das in meinem FZG-Schein (als Zugmaschine zugelassen) gebremst 27tonnen und ungebrems 1,5tonnen drinsteht (wobei Testen wollt ich es net....)
#512132
Servus,
ging die Bremsanlage vorher richtig oder erst seit kurzem? Was wäre wenn z.b. die Verbindungsstange von der Handbremsseilumlenkung zum Bremsventil abgefallen ist und das Bremsventil auf "Handbremse zu" steht? Dann kommt ja auf der Gelben Steuerleitung auch immer Druck an. Ansonsten müsstes du in der Betriebsanleitung fündig werden. Ebenso empfehlenswert ist das Werkstatthandbuch, auch wenn es nicht ganz günstig ist die zwei Ordner, sie helfen ungemein!
#512162
Hallo,

ad Anhängelast: in meinem Fzg.-Schein aka "Zulassungsbescheinigung Teil I" (Anm.: was für eine schwachsinnige Bezeichnung !) des 416.114, klassifiziert in Feld 5 als "Zugmaschine mit Ladegerät" ist im Feld O1 "6.500" (Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg) angegeben.
In der Fahrpraxis (Fzg. hat 110 PS Saugmotor) ist das machbar, aber man stellt insbesondere beim Anfahrvorgang und Beschleunigen ein nicht zu übersehendes Verkehrshindernis dar...

ad Druck auf gelbem Kupplungskopf: das hängt höchstwahrscheinlich mit einer falschen Stellung (wie bereits erwähnt) oder einem Defekt des Anhängerbremsventils zusammen. Der gelbe Kupplungskopf darf nur unter Druck stehen bei betätigter Betriebs- oder/und Feststellbremse. Der Druck ist dabei proportional zur Stellung des Bremspedals bzw. des Feststellbremshebels.
Der rote Kupplungskopf soll ständig unter Betriebsdruck stehen. Es kann aber sein, dass davor ein Absperrventil installiert ist, welches bei Anhängerbetrieb zu öffnen ist. Zumindest bei meinem 416 wird zudem das Anhängerbremsventil auch nur mit Druckluft versorgt, wenn dieses Absperrventil geöffnet ist.

Nicht unwahrscheinlich wäre auch, dass roter und gelber Kupplungskopf vertauscht angebaut sind. --> Was misst Du am roten Kupplungskopf?

Hallo ihr Lieben, ich wünsche euch allen no[…]

Hallo Andreas (ist doch richtig ,oder) Du bist do[…]

Biete eine HPC Frontseilwinde, Zapfwellenantrieb, […]

so, ich habe jetzt eine originales Teil angeboten[…]