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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#305383
Hallo Jungs,
Ich möchte mir meinen kleinen Traum erfüllen und einen U 1000 kaufen.
Jetzt habe ich bei der Versicherung angefragt und soll 1300Eus Haftpflicht bezahlen.
Dazu die Steuern, was wird das sein? So 500???
Habe mir jz eine Kopie der Zulassung machen lassen aus der Ersichtlich ist, das das Fahrzeug in die Kategorie Zugmaschine fällt, obwohl eine Doppeltrommelwinde verbaut ist.
Ist das Normal??
Ursprünglich was das Fahrzeug noch mit Häcksler ausgerüstet und einerseits Zugmaschine, andererseits Selbstfahrende Arbeitsmaschine Forstw. Haecksler

Was ist möglich und Versicherungsmäßig am günstigsten?


Danke
und Guß ein UNIMOG-Newby
#305391
Hallo Manuel,

vermutlich ist dies dein Name, und so reden wir uns normalerweise hier auch an. Auskünfte zu Versicherungen findest du zB oben unter "Händler" bei Bernd Schömann. In der Tabelle kannst du direkt Tarife finden.

Bis du deinen künftigen Unimog bewegen darfst, betrachte bitte diverse Vorschriften und Verordnungen, wie zB:

FEV - auch wichtig in Verbindung mit Anhängern...

StVZO - Zugmaschine, Arbeitrsmaschine(idR kein Anhänger) LKW..

StVO - Tüvfristen bei zB kleiner oder größer 6to zgG, Sonntagsfahrverbot mit Anhänger(LKW), Umweltzonen....

Steuerrecht - ggf grüne Nummer zweckgebunden, H-Zulassung..

such mal im entsprechenden Unterforum, es ist alles schon mehrmals beschrieben

Viel Spaß beim schmökern und Gruß
Peter
#305402
Ja Danke für die Info,
die SuFu habe ich schon benutzt, aber leider iwie nie so die treffende antwort auf meine fragen gefunden.

Also Führerscheinmäßig ist das kein Problem, da ich CE hab
FEV was ist das bitte?
Sonntagsfahrverbot ist kla, welche Tüvfristen habich denn, bei 4,5to leer und 6,8 zGG?
Also derzeit ist der MOG als Zugmaschine zugelassen, aber ich weiß nicht, welche Folgen das hat. Bin wie gesagt auf diesem Gebiet absoluter Neuling!
Deshalb erhoff ich mir eure Hilfe!

Grüne Nummer fällt denke ich mal flach, da ich nicht genug Land oder einen LoF Betrieb habe.
H-Kennzeichen leider auch, das MOG Baujahr 82 ist.

Wäre froh, wenn mir jmd helfen würde!!!!

Vielen Dank,
Gruß Manuel
#305404
Hallo Manuel,
Grüne Nummer fällt denke ich mal flach, da ich nicht genug Land oder einen LoF Betrieb habe.
Was meinst Du mit "nicht genug" - wenn Du z.B. Wald hast, bist Du eh schon mehr minder freiwilliges Mitglied in der LBG. Wenn Du den Mog dann primär dazu nutzen willst - warum keine grüne Nummern. Is natürlich letztlich ne Rechenfrage wie oft Du bei der für just-for-fun-Fahrten fälligen Nachversteuerung zuschlagen mußt, ob Du nicht doch gleich ne "schwarze" Zulassung vorziehst. Um das Thema wurden hier schon Schlachten geschlagen - einfach mal die Suche quälen. Nebenbei - wo kommst Du eigentlich her?
H-Kennzeichen leider auch, das MOG Baujahr 82 ist.
Naja - wenn Du nen billigen kaufst, den Du erst noch überholen mußt, dann is das gar nicht mehr so lang...

mfG
Axel
#305405
Also ich komme aus dem Saarland
Besitze keinen eigenen Wald.
Muss an dem Geschoss nicht viel überholen, der wird abgeholt und direkt angemeldet, deshalb muss ich jz relativ kurzfristig das ganz klären, damit er mir nicht vor der Nase weggeschnappt wird.
Über Winter wird er Lackiert und der Motor neu abgedichtet.

Ist eben voll Funktionsfähig, bin das Ding am Sonntag schon gefahren.

Aber Danke für deine Nachricht!
#305420
Hallo Manuel
FEV - FahrerlaubnisVerordnung - ist ja geregelt
Tüv - bis 7,5 to jährlich
irgendwo war noch die 6to Grenze, weiß im moment nicht mehr wo???
Als landwirtschaftliche Zugmaschine - auch mit schwarzem Kennzeichen und wie LKW versteuert - hast Du ggf einen Bonus in der Umweltzone und benötigst keine ASU. Zur Umschlüsselung must du zu TÜV, KÜS oder dergleichen. Da gibt es gerade Aussagen über unterschiedliche Kosten und Auslegungen in einem anderen Beitrag im Forum
Gruß Peter
#305452
Ich schließe mich Peter an :wink:

Ganz klar: > LoF Zugmaschine <

Damit hast Du weder Sonntagsfahrverbot noch Probleme mit Umweltzonen...

An dem Mog war ja mal nen Häcksler montiert..., also ist ein Nebenabtrieb (Zapfwelle) vorhanden. Das reicht den meisten Tüv-Prüfern schon für eine Umschlüsslung.

Versicherung fragst Du am besten mal bei Bernd Schömann http://www.unimog-versicherung.de an...
Vermutlich kannst Du Dir dann von deinem genannten Haftpflichtbeitrag, vorne ne 1 wegstreichen :D

Steuer wird wie bei einem LKW berechnet.


Gruß Michael
#305455
Hallo Michael,
die Zapfwelle ist nicht unbedingt erforderlilch. ...muß bauartbedingt geeignetsein... es gab dieses Jahr schon reichlich Komentare.
Unter "suchen" (nach FAQ) mit"Umschlüsselung and lof"findet man das meiste.
Auch LKWs werden gelegentlich umgeschlüsselt, neben erforderlicher Zugleistung ist oft die maximal Pritschenlänge(max 1,4fache vordere Spurweite) eine Beschränkung. Desshalb haben zB Zirkus - Schausteller - Zugmaschinen so unproportional kurze Pritschen.
Manche Prüfer freuen scih über Reifenprofile, Zapfwellen und Kraftheber, sind aber alles keine Mindestanforderungen

Gruß Peter
#305477
Also ihr meint, das Ding schnappen, zum TÜV damit und auf LoF Zugmaschine umschlüsseln lassen und dann mit schwarzem Kennzeichen anmelden?

Kann sich ja in der Haftpflicht eigentlich nur positiv auswirken.

Was bezahlt man an Steuern, liege ich da mit meiner Einschätzung richtig??

Hätte jemand noch die Schlüsselnummer für LoF Zugmaschine für mich?

Danke Gruß
#305479
Hallo Manuel,
wenn ich den Gockel frage, sagt er mir 556 Euronen Steuer bei 6,8 t zGG.
Die Versicherung lt oben zitierter Tabelle 221 +58 Euronen HP + TK.
die Schlüsselnummer lautet 89 1000 für LOF ZUGM. ACKERSCHLEPPER
Aber nutz doch mal die Suchfunktion, da findest du noch sehr viel mehr nützliche und wertvolle Infos rund um deinen Mog
Gruß Peter
#305655
Hallo Manuel!
manuel112 hat geschrieben:Jungs eine Frage noch, was darf ich denn dann an Anhängern ziehen?
Ist doch richtig, das ich nur angmeldete Anhänger und keine LoF ziehen darf oder?
Falsch!
Für einen LoF-Zweck darfst du auch LoF-Anhänger ziehen. Wenn du zB. bei einem LoF-Betrieb aus hilfst und die Fahrt einen LoF-Zweck erfüllt, darfst du das, wenn der Unimog eine Zugmaschine ist ( egal ob Lof oder nicht ).

Gruß
Thomas
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ok, danke.