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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#6904
Nochmal Hallo

Also von manchen Daten und grundsätzlichen Dingen abgesehen habe ich von der tiefergehenden Technik der Mogs ja nicht allzuviel Ahnung (ahbe ja leider keinen und auch keine entsprechend orientierte Ausbildung), vielleicht wundert mich folgender Umstand ja auch nur deshalb.
Also schon der 406 durfte ja als Flugzeugschlepper 22t. ziehen, warum darf der hier: http://www.reserve-info.de/sancomsph/lkwrussfoed.htm dann nur so deutlich weniger an den Haken nehmen? Das Teil ist ja auch nicht gerade zierlich und wiegt auch deutlich mehr.

Liegt das an technischen Gründen, oder an der Art der Zulassung als reiner Schlepper? Wenn sich die Russen um sowas überhaupt nen Kopp machen ......

Gruß
Marcus

[Editiert am 3/8/2004 von Greenhorn]
#34546
der Flugzeugschlepper ist eine Zugmaschine, bei der ermittelt sich die zul. Anhängelast über die Motorleistung - 2,2kw (3PS) je Tonne.
Bei allen anderen Kfz ermittelt sich die Anhängelast über das Gesamtgewicht des Fahrzeugs, da ist normalerweise die Anhängelast auf das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs begrenzt, Fahrzeughersteller können auch niedrigere Anhängelasten vorgeben, bei Fahrzzeugen mit rahmenfester Kupplung (Geländewagen, LKWs) liegt die Obergrenze beim 1,5fachen des GG.
Bsp. der 404 hat ein GG von 4750kg und darf auch nur 4750kg gebremst ziehen.
#37294
der Flugzeugschlepper ist eine Zugmaschine, bei der ermittelt sich die zul. Anhängelast über die Motorleistung - 2,2kw (3PS) je Tonne.
Bei allen anderen Kfz ermittelt sich die Anhängelast über das Gesamtgewicht des Fahrzeugs, da ist normalerweise die Anhängelast auf das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs begrenzt, Fahrzeughersteller können auch niedrigere Anhängelasten vorgeben, bei Fahrzzeugen mit rahmenfester Kupplung (Geländewagen, LKWs) liegt die Obergrenze beim 1,5fachen des GG.
Bsp. der 404 hat ein GG von 4750kg und darf auch nur 4750kg gebremst ziehen.
#34547
Gibt es bei solchen \"Zugmaschinen\" dann noch irgendwelche technischen Veränderungen? Oder ist das einfach nur eine Eintragungssache.
Weil falls nicht verstehe ich nicht warum nich einfach jedes Fahrzeug zur \"Zugmaschine\" gemacht wird .. oder hat das auch irgendwelche negativen Effekte?

Gruß
Marcus
#37295
Gibt es bei solchen \"Zugmaschinen\" dann noch irgendwelche technischen Veränderungen? Oder ist das einfach nur eine Eintragungssache.
Weil falls nicht verstehe ich nicht warum nich einfach jedes Fahrzeug zur \"Zugmaschine\" gemacht wird .. oder hat das auch irgendwelche negativen Effekte?

Gruß
Marcus
#34550
Hallo,
du kannst ja eine Zugmaschine daraus machen, aus dem Ural. Dann darf die Pritsche aber nicht länger als das 1,4fache der Vorderachsspur betragen.
Ist nun mal gesetzlich vorgeschrieben. Gib einfach mal \"Zugmaschine\" in der Suche ein.
Gruß
Bernd Thomes
#37298
Hallo,
du kannst ja eine Zugmaschine daraus machen, aus dem Ural. Dann darf die Pritsche aber nicht länger als das 1,4fache der Vorderachsspur betragen.
Ist nun mal gesetzlich vorgeschrieben. Gib einfach mal \"Zugmaschine\" in der Suche ein.
Gruß
Bernd Thomes
#34565
Gibt es bei solchen \"Zugmaschinen\" dann noch irgendwelche technischen Veränderungen? Oder ist das einfach nur eine Eintragungssache.
Hallo Marcus,

zusätzlich zu der Beschränkung der Pritschenlänge brauchst Du eine Herstellerbescheinigung, dass der Rahmen und insbesondere der Heckquerträger, an dem die Kupplung hängt, und natürlich die Kupplung selbst (D-Wert) für die angestrebte Anhängelast ausreichend dimensioniert sind. Beim Diesel-Ural wären das ja stolze 70 t. Mal abgesehen davon, dass der Antriebsstrang und insbesondere die Getriebeabstufung auch Grenzen setzen...

Grüße
Uwe
#37313
Gibt es bei solchen \"Zugmaschinen\" dann noch irgendwelche technischen Veränderungen? Oder ist das einfach nur eine Eintragungssache.
Hallo Marcus,

zusätzlich zu der Beschränkung der Pritschenlänge brauchst Du eine Herstellerbescheinigung, dass der Rahmen und insbesondere der Heckquerträger, an dem die Kupplung hängt, und natürlich die Kupplung selbst (D-Wert) für die angestrebte Anhängelast ausreichend dimensioniert sind. Beim Diesel-Ural wären das ja stolze 70 t. Mal abgesehen davon, dass der Antriebsstrang und insbesondere die Getriebeabstufung auch Grenzen setzen...

Grüße
Uwe
#34572
Der Flugzeugschlepper darf mehr als 22t ziehen. Meiner ist zwar kein Flugzeugschlepper sondern ex Rangierlock hatte aber eine Anhängelast von 300 t. Der Schlußquerträger ist Serie, lediglich die abnehmbare Stoßstange vorne wurde zur Anbringung des mittigen Zugmauls verstärkt. Man muß unterscheiden, was im öffentlichen Verkehr zugelassen ist und was technisch zugelassen ist.
#37320
Der Flugzeugschlepper darf mehr als 22t ziehen. Meiner ist zwar kein Flugzeugschlepper sondern ex Rangierlock hatte aber eine Anhängelast von 300 t. Der Schlußquerträger ist Serie, lediglich die abnehmbare Stoßstange vorne wurde zur Anbringung des mittigen Zugmauls verstärkt. Man muß unterscheiden, was im öffentlichen Verkehr zugelassen ist und was technisch zugelassen ist.
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