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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#584485
Hallo zusammen,

ich habe einen Unimog 406 aus Polen gekauft (dort als "Ciągnik rolniczy" / Traktor registriert) und möchte ihn in der Slowakei als Traktor (Kategorie T) zulassen.
Hat jemand Erfahrung mit den notwendigen technischen Ausnahmen für die 406-Baureihe?
Wo bekomme ich ein offizielles Datenblatt mit Bestätigung als LoF Zugmaschine?
Gibt es Bescheinigungen für Ausnahmen (Bremsen, Fahrtenschreiber, Licht), die bei Behörden akzeptiert werden?
Danke Martin
#584494
Hallo Martin
Der Unimog wurde als Ackerschlepper konstruiert. Die Bedingungen sind, dass grundsätzlich alle Vorgaben für den Straßenverkehr erfüllt sein müssen, es gibt keine Ausnahmen. Licht, Bremse, Anhängerkupplung, Anhängerbremsanlage, Blinker (auch für den Anhänger), Hupe, Scheibenwischer müsser vorhanden sein, alles das ist beim Unimog in der Serienausstattungvorhanden, es gibt aber keine speziellen Ausnahmen für den Unimog. In Deutschland gibt es auf nationaler Basis die Fahrzeug-Art Zugmaschine/Ackerschlepper. Darunter fallen Herstelle-unabhängig alle Marken, von Unimog, Deutz, Fendt, .....bis Zetor .
Ausnahmen für alle LoF-Ackerschlepper sind z.B. die Befreiung von der Abgasemissionsklasse bis 2002, Wegfall der beladungsabhängigen Scheinwerferhöhenverstellung, unvollständige Radabdeckung (Kotflügel). Wenn das Fahrzeug tatsächlich in der Landwirtschaft eingesetzt wird darf die Breit bis zu 3m betragen.
Teilweise wird vom TÜV auch ein Antrieb für landwirtschaftlichen Geräten gefordert, dass kann hydraulisch oder mit Zapfwelle erfolgen.
Die Regelungen gelten für alle lof-Zugmaschinen, in Deutschland gibt es keine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit für lof-Zugmaschinen.
Seit 2003 gibt es eine einheitliche EU-Richtlinie für lof-Ackerschlepper, die ist auch für die Slowakei gültig. Ob diese auch für alte Fahrzeuge zutreffend ist, musst du bei dir nachfragen.
Zulassung

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